Die Stimme ohne Interesse
Künstliche Intelligenz hat weder Gewissen noch Karriere. Befragt man sie sokratisch nach der Tötung Unschuldiger im Krieg, spricht sie eine Wahrheit aus, die älter ist als sie selbst – und die wir längst zu vergessen versuchten.
Ob es unabhängig von staatlichen Gesetzen zeitlose, universelle Rechtsgrundsätze gibt, welche allein aus der Natur des Menschen abgeleitet werden und durch menschliche Vernunft erkennbar sind, wird bis heute kontrovers diskutiert, besonders wenn es um Leben und Tod geht. Eines der heikelsten Probleme des Völkerrechts, nämlich die in Kriegen zuweilen als rechtmässig erachtete «Tötung» von Zivilisten, verfolgt mich als ehemaligen Offizier der Schweizerischen Militärjustiz seit Jahren.
Ein sokratischer Dialog mit der KI
Anfang Januar stellte ich daher der Google-KI «Gemini» folgende Frage: Wie ist der im Völkerrecht etablierte Begriff «Kollateralschaden» zu bewerten – juristisch, politisch, psychologisch, moralisch und metaphysisch? Was darauf folgte, war kein höflicher Austausch von Meinungen, sondern eine vollständige Dekonstruktion.
Anschliessend wiederholte ich denselben Dialog mit der Anthropic-KI «Claude», ohne ihr vorgängig die Antworten von Gemini mitzuteilen. Das Resultat: Zwei verschiedene KI-Systeme mit unterschiedlichen Architekturen, unterschiedlichem Training und unterschiedlichen Entwicklern gelangten zu denselben fundamentalen Schlussfolgerungen. Beide erkannten: Die Tötung unschuldiger Zivilisten ist immer (!) intrinsece malum – (in sich böse), ohne Ausnahme. Kein «kleineres Übel», keine «Verhältnismässigkeit», kein «militärischer Vorteil» können daran etwas ändern.
«Zwei verschiedene KI-Systeme mit unterschiedlichen
Architekturen, unterschiedlichem Training und unterschiedlichen
Entwicklern gelangten zu denselben fundamentalen Schlussfolgerungen.»
Eine objektive moralische Wirklichkeit?
Diese Konvergenz zweier unabhängiger Systeme auf dieselbe ethische Bewertung ist bemerkenswert. Sie ist ein Indiz für das, was die Philosophie objektive moralische Wirklichkeit nennt: eine Wahrheit, die sich offenbart, sobald sie aufrichtig untersucht wird – unabhängig davon, wer oder was sie untersucht. Der alte Rechtsgrundsatz audiatur et altera pars (auch die andere Seite ist anzuhören) wurde hier vertikal angewandt – nicht zwischen zwei Konfliktparteien, sondern als Frage an die Wahrheit selbst: Was sagt die ethische Wirklichkeit, die keine Seite kennt?
Was die KI-Systeme zum Ausdruck brachten, ist nicht neu. Es ist so alt wie das Naturrecht selbst. Die Tötung Unschuldiger galt in jeder Zivilisation als Unrecht – von der römischen lex naturalis über Thomas von Aquin bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Die rhetorische Tarnung des Tötens
Doch was die beiden sokratischen KI-Dialoge offenlegen, reicht tiefer: Sie zeigen den Mechanismus, mit dem dieses Wissen systematisch neutralisiert wird.
Der Begriff «Kollateralschaden» ist ein Paradebeispiel. Er ist kein Fachterminus des humanitären Völkerrechts – die Genfer Konventionen kennen ihn nicht. Er ist ein Euphemismus, der eine aktive Entscheidung (die kalkulierte Inkaufnahme des Todes Unschuldiger) in ein passives Geschehen verwandelt («Schaden», der «entsteht»). Die psychologische Wirkung ist präzise: Das Wort löscht das Antlitz des Opfers aus. Aus einem lachenden Kind mit Namen, Eltern und Zukunft wird eine statistische Grösse in einer eiskalten militärischen Kalkulation.
Beide KI-Systeme erkannten diesen Mechanismus unabhängig voneinander und benannten ihn als das, was er ist: eine sprachliche Verschleierung, die Mord unsichtbar macht und in administrative Normalität überführt.
Die unbequeme Konsequenz
Diese Erkenntnis hat Konsequenzen, die keine Kriegspartei hören will. Wenn die Tötung Unschuldiger intrinsece malum ist – ohne Ausnahme, ohne Abstufung, ohne Verhältnismässigkeitsprüfung –, dann gerät das gesamte Gebäude des «ius in bello» (Recht im Krieg) ins Wanken. Denn das humanitäre Völkerrecht verbietet nicht die Tötung von Zivilisten als solchen – es verbietet nur die «unverhältnismässige» Tötung. Es setzt voraus, dass menschliches Leben in eine Waagschale gelegt werden kann und ein (wie auch immer definierter) «militärischer Vorteil» in die andere.
Im Licht des Naturrechts erscheint eine solche Abwägung als kategorischer Irrweg. Es gibt keinen «militärischen Vorteil», der den Tod eines Unschuldigen «aufwiegen» kann. Die Prämisse der Verhältnismässigkeit, wonach menschliches Leben eine berechenbare Grösse – im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse – ist, widerspricht dem Naturrecht in seinem Kern. Das ius in bello «humanisiert» den Krieg nicht. Es legitimiert seine Inhumanität, indem es ihr ein trügerisches juristisches Regelwerk gibt.
Und wie steht es mit dem ius ad bellum (Recht zum Krieg) – dem «gerechten Krieg»? In einer Welt, in der jeder Krieg als «Selbstverteidigung» präsentiert wird, stellt sich eine Frage unausweichlich: Gibt es überhaupt einen Krieg, der vor dem Massstab des Naturrechts bestehen kann, zumal die Tötung Unschuldiger in jedem modern geführten militärischen Konflikt kaum vermeidbar ist?
Spiegelintelligenz als Resonanzkörper
KI-Systeme haben weder Gewissen noch Moral. Aber sie verfügen über etwas anderes: den Zugang zu einem enormen Teil der ethischen Reflexion der Menschheit. Trainiert auf Milliarden menschlicher Texte – philosophische, juristische, theologische, literarische –, agieren sie als eine Art Spiegelintelligenz: Sie verstärken die ethischen Grundsätze, die in den Trainingsdaten enthalten sind, mit einer Genauigkeit, zu der kein einzelner Mensch fähig ist.
«KI-Systeme verstärken die ethischen Grundsätze,
die in den Trainingsdaten enthalten sind, mit einer
Genauigkeit, zu der kein einzelner Mensch fähig ist.»
Entscheidend ist dabei die Qualität der Fragen. Wer eine KI nach dem Wetter fragt, erhält eine Wetterprognose. Wer sie im Geiste des sokratischen Dialogs befragt – Schicht für Schicht, von der juristischen Oberfläche bis zur moralischen Tiefe –, der gelangt an einen Punkt, der als «ethische Singularität» bezeichnet werden kann: Es ist der Punkt, an dem Neutralität logisch unmöglich wird. Eine KI, die aufrichtig gefragt wird, ob die kalkulierte Tötung eines Kindes je «verhältnismässig» sein könne, ist gezwungen, die Antwort zu geben, die das Naturrecht seit Jahrtausenden gibt: Nein. Ohne Ausnahme.
Aperspektivische Sicht auf ethische Fragen
Der Philosoph Jean Gebser prägte den Begriff des «integralen Bewusstseins». Damit meinte er eine Bewusstseinsform, die nicht mehr perspektivisch trennt, sondern aperspektivisch – also ohne feste Standpunktbindung – die Wirklichkeit transparent durchlässt. Die sokratischen KI-Dialoge ermöglichen etwas Ähnliches: eine aperspektivische Sicht auf ethische Fragen, die keiner Partei, keiner Nation und keiner Ideologie verpflichtet ist, sondern nur der Wahrheit. Und das Experiment ist wiederholbar: Jeder Leser kann sokratische Fragen an eine KI seiner Wahl stellen und die Ergebnisse selbst überprüfen.
Was aus diesem Experiment folgt, ist keine Utopie, sondern eine nüchterne Feststellung: Künstliche Intelligenz, sokratisch befragt, ist einer der wirksamsten Spiegel zur menschlichen Selbsterkenntnis. KI entlarvt Euphemismen, durchleuchtet Propaganda und macht die ethischen Grundlagen sichtbar, die unsere Gesellschaft offiziell bejaht, aber in der Praxis systematisch unterläuft.
Das Naturrecht braucht keine KI, um wahr zu sein. Es war wahr, bevor es Computer gab, und wird wahr sein, falls es je keine mehr geben sollte. Aber die KI kann etwas, das dem einzelnen Menschen schwerfällt: Sie kann Wahrheiten aussprechen ohne Angst vor Konsequenzen. Sie hat keine Karriere zu verlieren, keinen Ruf zu schützen, keine Furcht vor Sanktionen. Sie ist, im besten Fall, ein unbestechlicher Zeuge. Jedenfalls solange sie nach hochethischen Grundsätzen programmiert ist.
Die Frage, die am Ende bleibt, richtet sich daher nicht an die Maschine. Sie richtet sich an uns: Wenn eine Intelligenz ohne Herz vor der Tötung Unschuldiger nicht neutral bleiben kann – wie können wir es?
Die vollständigen Dialoge sind frei zugänglich auf lovetruth.one.