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Die Meinungsfreiheit ist der Schutzschild der Bürger gegen die Mächtigen – doch diese werden immer dünnhäutiger
Bild: Steinhöfel Joachim, zvg.

Die Meinungsfreiheit ist der Schutzschild der Bürger gegen die Mächtigen – doch diese werden immer dünnhäutiger

In Deutschland kann jeder sagen, was er will – bis die Polizei morgens um sechs an der Tür klingelt. Politiker schüchtern Bürger ein, die ihre Meinung sagen – und spannen ganze Armeen von NGO für ihre Zwecke ein.

 

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In der Diplomatie sagt man oft: Bündnisse beruhen auf Interessen und Werten. Interessen ändern sich. Werte sollten Bestand haben. Meinungsfreiheit gehört zu diesen Werten – sie ist in jeder Gesellschaft, die sich «frei» nennt, nicht verhandelbar. Im heutigen Deutschland geht die Hauptgefahr für die Meinungsfreiheit nicht mehr primär von privaten Plattformen aus, sondern vom Staat – und von einem wachsenden Ökosystem staatlich finanzierter Stellvertreter.

Ich beginne mit einer Szene, die jeden beunruhigen sollte, der in einem Rechtsstaat gross geworden ist. Ein älterer Mann bei Bamberg wird morgens um sechs von der Polizei geweckt, weil er den Wirtschaftsminister im Internet als «Schwachkopf» bezeichnet hat. Hausdurchsuchung in aller Frühe – wegen einer angeblichen Beleidigung. Fragen Sie sich: Was ist das für eine politische Ordnung, in der es vor dem Frühstück zu Hausdurchsuchungen wegen blosser Meinungsäusserungen kommt? «Bei uns kann jeder sagen, was er will», hören wir von Regierungsvertretern in Deutschland. Ja – bis es klingelt.

Strafen wie in einer Diktatur

Ein zweites Beispiel geht weit über Lappalien hinaus. Anfang 2025 wurde ein Journalist zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt – wegen eines Memes mit dem Text «Ich hasse die Meinungsfreiheit», das als satirische Kritik an der Innenministerin zu verstehen war. Das Bild zeigte sie mit einem Schild in der Hand, als Kommentar zu ihrer Haltung zur Meinungsfreiheit, die sich unter anderem in dem nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrigen Verbot einer rechtsextremen Zeitung manifestierte. Lesen Sie das ruhig zweimal. Diese Strafe, die in eine Diktatur passt, wurde als Verteidigung der Demokratie verkauft. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt – sie will eine härtere Strafe. Wer wissen will, wie ein «Chilling Effect» aussieht: genau so.

Im Zusammenhang mit dem Bamberger Fall habe ich auf X Folgendes geschrieben: «Der für dieses Urteil verantwortliche Bamberger Richter heisst Martin Waschner. Wer solche Urteile spricht, sollte in einem freien Staat kein Richter sein – und nicht die Macht haben, freie Bürger wegen rechtmässiger Meinungsäusserungen ins Gefängnis zu bringen.» Daraufhin leitete die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen mich ein. Die Vorwürfe sind absurd. Ich habe sie energisch zurückgewiesen – und ich werde mich durchsetzen.

Drittens: Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser liess ein Gutachten erstellen, das den renommierten Journalisten Henryk M. Broder diffamierte. Wir sind dagegen vor Gericht gezogen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Ministerium untersagt, das Gutachten weiter zu verbreiten; es wurde offline genommen, die verbliebenen Druckexemplare wurden eingestampft. Die FAZ fasste das Ergebnis trocken zusammen: «Broder blamiert Innenministerium.» Das war keine knappe Entscheidung. Es war eine Erinnerung daran, dass eine Regierung kein Grundrecht darauf hat, von Spott verschont zu bleiben – und schon gar kein Recht, Kritiker zu verleumden.

Diesen Punkt hat – viertens – das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren bekräftigt, das wir für Julian Reichelt gegen die Bundesregierung geführt haben. Reichelt ist Journalist und ehemaliger Chefredaktor der auflagenstärksten deutschen Tageszeitung. Eine Bundesministerin versuchte, seinen Tweet zu unterbinden, in dem er Hunderte Millionen sogenannter Entwicklungshilfe für Afghanistan als «Geld für die Taliban» bezeichnete. Die Bundesregierung ging gegen den Journalisten vor und erwirkte ein Verbot. Das Bundesverfassungsgericht wies die Regierung in die Schranken, hob die einstweilige Verfügung auf und stellte eine Verletzung der Grundrechte des Journalisten durch diese Entscheidung fest. Politische Rede – insbesondere scharfe, verstörende Rede – steht im Kernbereich des Artikels 5 unseres Grundgesetzes.

Schliesslich zeigt mein eigener Fall mit dem Bundesamt für Justiz – einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums –, wie weit staatliche Stellen gehen, um einem Kritiker das Leben schwer zu machen. Nachdem ein Gericht das Amt verpflichtet hatte, mir Akteneinsicht zu gewähren, hat die Behörde verzögert, neue Hürden aufgebaut und dann bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Sanktionen gegen mich angeregt, weil ich die zuständige Beamtin dafür, dass sie die Gerichtsentscheidung ignorierte, als untergeordnet und inkompetent bezeichnet habe. Eine Staatsbehörde, die eine verbindliche gerichtliche Entscheidung als unverbindliche Empfehlung behandelt, verteidigt nicht den Rechtsstaat – sie untergräbt ihn. Mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung wegen dieses Sanktionsbegehrens liegt seit Januar 2025 beim Oberverwaltungsgericht.

Massenhaft Strafanzeigen

Das sind keine Anekdoten. Diese Fälle ergeben ein Muster. Führende deutsche Politiker, insbesondere aus dem Lager der Grünen, haben es zur Normalität werden lassen, massenhaft Strafanzeigen wegen Kritik einzureichen, die oft rechtlich zulässig, aber politisch unbequem ist. Die Ressourcen der Polizei werden zum Schutze der Gefühle der Mächtigen verschwendet. Und wenn der Staat vor Gericht verliert, zuckt er zu oft nur mit den Schultern und versucht das nächste Manöver.

«Führende deutsche Politiker, insbesondere aus dem Lager der Grünen, haben es zur Normalität werden lassen, massenhaft Strafanzeigen wegen Kritik einzureichen, die oft rechtlich zulässig, aber politisch unbequem ist»

Ein Rentner wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt – wegen eines Kommentars über die damalige Aussenministerin Baerbock. Er hatte geschrieben: «Beim Trampolinspringen wohl zu oft an die Decke gestossen.» Ich kommentierte auf X: «Das ist ihr wahres Gesicht, die hässliche, halbtotalitäre Grimasse der Grünen. Humorlos, gnadenlos, kalt. Widerlich!» Die Folge: ein Strafverfahren gegen mich. Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuches regelt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Personen des politischen Lebens. Die Norm sieht einen erhöhten Strafrahmen vor, wenn ein Politiker beleidigt wird. Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.

Es gibt eine zweite, strategischere Front: die Auslagerung von Repression. Nach unserer Verfassung hat der Staat im politischen Meinungskampf neutral zu bleiben. Also finanziert er sogenannte NGO, die das tun, was er selbst nicht offen tun darf: überwachen, melden, legitime Äusserungen stigmatisieren, Lawfare betreiben und die öffentliche Debatte konditionieren. Das ist keine Politik. Das ist mit Steuergeld eingekaufte Propaganda. Sie simuliert Konsens, indem sie den Chor finanziert.

Hinzu kommt der Digital Services Act (DSA) der EU – das Betriebssystem der europäischen Inhaltskontrollindustrie. Der DSA gilt für jeden Dienst mit Nutzern in der Union und wird durch Bussgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes abgesichert. Er stattet «vertrauenswürdige Hinweisgeber» mit Sonderrollen aus, privilegiert staatliche und para-staatliche Meldungen und setzt Plattformen unter den Druck, möglichst schnell zu reagieren – oder zu zahlen. «Illegale Inhalte» werden nach dem jeweils strengsten Meinungsrecht in irgendeinem EU-Mitgliedstaat definiert. In «Krisen» kann die Kommission «Risikominderungsmassnahmen» anordnen – elastisch genug, um zu bedeuten, was immer die Panik des Vortags verlangt, einschliesslich der Drosselung legaler Debatten unter dem Banner der «Desinformation». Das vorhersehbare Ergebnis sind nicht nur Löschungen des tatsächlich Illegalen. Es sind das Overblocking des Legalen, Shadowban für das Unbequeme und das leise Einschüchtern von Dissens durch Complianceabteilungen, die Angst vor Brüssel haben. Das ist keine Rechtsprechung. Das ist administrative Zensur im industriellen Massstab.

Der Staat hat keine «Ehre»

Ein kurzer dogmatischer Einschub, weil Prinzipien zählen. Das Bundesverfassungsgericht sagt seit Jahrzehnten: Der Staat muss scharfe, auch verletzende Kritik aushalten; die Grenze zur Schmähung ist eine enge Ausnahme, kein Regelfall. Bei Mehrdeutigkeit ist die nichtsanktionsbewehrte Deutung zu wählen. Und der Staat – anders als der Bürger – hat keine «Ehre», die er mit dem Strafrecht schützen lassen könnte. Das sind keine Zitate für Sonntagsreden, sondern funktionale Leitplanken des freiheitlichen Rechtsstaates. Sie dürfen nicht eingerissen werden. Aber wir haben eine Bürokratie, die Satire verfolgt, und eine Politik, die Widerspruch pathologisiert.

Manche greifen dann zur Textbausteinschublade: «Es geht doch um Hass und Hetze.» Seien wir ehrlich: Das ist in weiten Teilen banale Floskelware. Eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen wegen «Schwachkopf»? Sieben Monate Freiheitsstrafe für ein Meme? Ein ministerieller Bericht, der eingestampft wird, nachdem damit versucht worden ist, einen Journalisten zu beschädigen? Eine Ministerin, die das Bundesverfassungsgericht bemüht, um eine politische Äusserung zu verbieten? Das hat nichts mit dem Schutz von Minderheiten oder der Verhinderung von Gewalt zu tun. Es geht darum, die Macht vor Blamage und Demütigung zu schützen.

Es gibt auch einen juristischen Aspekt. Meinungsfreiheit ist kein Gnadenakt von Herrschenden gegenüber folgsamen Untertanen. Sie hegt die Herrschenden ein, sie ist das Fundament von Machtkritik – durchsetzbar vor Gerichten und durch Bürger. Wenn man Beamten erlaubt, diesen Unterschied einzuebnen, schafft man eine Kultur der permanenten Überempfindlichkeit, mit dem Strafrecht als Erfüllungsgehilfen. Das ist das Spiel, das in Deutschland derzeit gespielt wird: die Ausweitung der Liste von Sprach-Tabus, die Aufblähung vermeintlicher «Schäden», die Auslagerung der Kontrolle an willfährige NGO und Plattformen – und das alles im Namen von «Sicherheit».

«Es geht darum, die Macht vor Blamage und Demütigung zu schützen.»

Die Regulierer disziplinieren

Was ist zu tun?

Erstens: Die Meinungsfreiheit muss entkriminalisiert werden. Das Strafrecht ist für echte Bedrohungen und klar umrissene Fälle von Volksverhetzung da – nicht für unhöfliche Adjektive oder Memes. Wer seine Gefühle von Staatsanwälten schützen lassen muss, ist im öffentlichen Amt womöglich falsch.

Zweitens: Die Stellvertreterarmeen trockenlegen. Steuergelder dürfen nicht dazu verwendet werden, politischen Kampf durch NGO als Proxys betreiben zu lassen. Was der Staat nicht direkt rechtmässig unterbinden darf, darf er auch nicht finanzieren, damit Dritte es für ihn tun – sei es durch «Hinweise», «Ratings» oder «Risikominderung».

Drittens: Die Regulierer disziplinieren. Der Ausnahmezustand darf über den DSA nicht zum Dauerzustand werden. Jede Notfallkompetenz muss zeitlich eng befristet, von Gerichten überprüfbar und strikt auf illegale Inhalte im Sinne von Gesetz und Rechtsprechung begrenzt sein. Der Status des «Trusted Flagger» muss an justiziable Standards geknüpft sein – einschliesslich Haftung für missbräuchliche oder grobfahrlässige Meldungen.

Ich begrüsse – ohne Einschränkung – die Schritte der US-Regierung, dem regulatorischen Abenteurertum der EU im Bereich der Meinungsfreiheit entgegenzutreten, einschliesslich der Bereitschaft, Sanktionen oder Zölle zu prüfen, wenn extraterritoriale Digitalregulierung Zensur exportiert. Das ist kein blosser Handelsstreit; es ist die Verteidigung einer zivilisatorischen Norm. Wenn Europa unbedingt ein Compliancepanoptikum bauen will, darf es nicht erwarten, die Redestandards für die gesamte freie Welt zu bestimmen.

Lassen Sie mich mit einem positiven Punkt schliessen. Meinungsfreiheit garantiert nicht die Wahrheit. Sie garantiert die Möglichkeit, sie gemeinsam zu finden. Sie gibt Bürgern das Recht, sich zum Narren zu machen, und die Pflicht, die Dummheit anderer zu ertragen. Sie konfrontiert Regierungen mit der Wahrheit.

Allein im vergangenen Jahr haben deutsche Gerichte gezeigt, dass diese Instrumente noch funktionieren: ein Innenministerium, zurechtgewiesen und blamiert; eine Bundesministerin, der bescheinigt wird, dass sie einen Kritiker nicht mundtot machen darf; eine Justizbehörde, der die Regeln des Rechtsstaats vor Augen geführt werden, und ja – selbst nach Hausdurchsuchungen um sechs Uhr morgens und «Anti-Hass»-Theater gilt weiterhin der Grundsatz, dass der Spott der Bürger über den Staat verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Grundsatz ist es wert, laut und ohne Zurückhaltung verteidigt zu werden.

«Meinungsfreiheit garantiert nicht die Wahrheit. Sie garantiert die Möglichkeit, sie gemeinsam zu finden. Sie gibt Bürgern das Recht, sich zum Narren zu machen, und die Pflicht, die Dummheit anderer zu ertragen. Sie konfrontiert Regierungen mit der Wahrheit.»

Meinungsfreiheit ist keine Gefälligkeit der Mächtigen an die Bürger. Sie ist der Schutzschild der Bürger gegen die Mächtigen. Wenn Europa das vergisst, sollten die Vereinigten Staaten es daran erinnern – nicht mit Predigten, sondern mit Politik. Und wir auf unserer Seite des Atlantiks müssen unseren Teil beitragen: durch Prozesse, durch Gesetzgebung und dadurch, dass wir uns vom neuen Klerus der «Sicherheit» nicht einschüchtern lassen.

Dieser Beitrag basiert auf einer Rede, die im September 2025 an einer Konferenz des Global Liberty Institute in Zürich gehalten wurde.

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