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Staaten können Gesetze produzieren, aber kein Recht
Wahres Recht entsteht nicht am Reissbrett, sondern aus der ­ gewachsenen Ordnung menschlicher Beziehungen. Im Bild der ­ Gerechtigkeitsbrunnen in Bern. Bild: Keystone/EQ MAGES/Manu Friederich.

Staaten können Gesetze produzieren, aber kein Recht

Recht und Gesetz werden oft gleichgestellt, dabei sind sie grundverschieden. Recht kann nicht geschaffen, sondern nur entdeckt werden – es basiert auf der menschlichen Natur.

Was ist Recht? Die Frage ist alles andere als akademisch. An ihr entscheidet sich, ob Freiheit ein Zugeständnis der Macht ist – oder eine Tatsache der Natur. Und wer hier falsch abbiegt, landet unweigerlich bei der Vorstellung, Gerechtigkeit sei das, was eine Mehrheit oder ein Machthaber gerade dafür hält.

Die gesamte moderne Rechtstheorie leidet an der Gleichsetzung von Recht und Gesetz. Dabei handelt es sich um grundverschiedene Dinge. Das lateinische Lex – Gesetz – geht auf legere zurück, das Auswählen oder das Einberufen. Gemeint ist letztlich die Mobilisierung von Menschen für die Zwecke einer Obrigkeit. Ein Gesetz ist damit ein Befehl, ein vertikales Verhältnis zwischen dem, der kommandiert, und dem, der gehorcht. Es fliesst von oben nach unten.

Ius dagegen – das Recht – kommt von iurare: schwören, sich feierlich verpflichten. Es beschreibt ein horizontales Verhältnis zwischen Gleichen – eine Ordnung gegenseitiger Verpflichtungen. Der Rechtsphilosoph Frank van Dun hat diesen Unterschied mit einer Klarheit herausgearbeitet, die in der heutigen Jurisprudenz ihresgleichen sucht: Recht ist kein Regelwerk, sondern eine Ordnung natürlicher Personen, die auf den natürlichen Grenzen zwischen ihnen beruht. Gerechtigkeit ist dann nichts anderes als der Respekt vor diesen Grenzen – die Unterscheidung zwischen Dein und Mein.

Was sich bewährt, gilt

Wer diesen Unterschied einmal verstanden hat, sieht die moderne Welt mit anderen Augen. Wenn Recht eine Ordnung gegenseitiger Verpflichtungen zwischen Gleichen ist, kann es seinem Wesen nach nicht erst durch staatliche Anordnung entstehen; es ist bereits dort angelegt, wo Menschen ihr Zusammenleben friedlich ordnen. Die unablässige Produktion neuer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien hat mit Recht im eigentlichen Sinne deshalb wenig zu tun. Sie ist Ausdruck von Machtausübung innerhalb einer Organisation – nicht die Entdeckung einer vorstaatlichen Ordnung. Friedrich August von Hayek nannte das die Unterscheidung zwischen Kosmos – der spontan gewachsenen Ordnung – und Taxis – der gemachten, geplanten Ordnung. Wahres Recht entsteht als unbeabsichtigtes Ergebnis menschlichen Handelns, nicht als Produkt eines bewussten Entwurfs.

Wenn Recht nicht vom Gesetzgeber kommt – woher dann? Diese Frage lässt sich auf drei Ebenen beantworten, die einander nicht widersprechen, sondern sich ergänzen.

Die erste Ebene ist die biologische. Richard D. Alexander hat überzeugend dargelegt, dass Moralsysteme – und damit auch Recht – aus einem handfesten evolutionären Druck entstanden sind: der Notwendigkeit, Interessenkonflikte innerhalb von Gruppen zu lösen, um im Wettbewerb mit anderen Gruppen zu bestehen. Gruppen, die Regeln wie den Schutz von Eigentum und Familie entwickelten, setzten sich gegen jene durch, die darauf verzichteten. Das ist kein moralisches, sondern ein empirisches Argument. Die Geltung des Rechts gründet letztlich im Überlebensvorteil kooperativer Ordnungen.

Die zweite Ebene ist die rationale. Van Dun und Hans-Hermann Hoppe zeigen, dass die Geltung des Rechts bereits in der Logik der Argumentation selbst angelegt ist. Wer in einen Dialog tritt – und sei es nur, um das Naturrecht zu bestreiten –, erkennt sein Gegenüber zwangsläufig als separate, freie und vernunftbegabte Person an. Gewalt und Betrug widersprechen der Natur dieses Austauschs. Selbstbesitz und gewaltfreie Interaktion sind keine frommen Wünsche, sondern logische Voraussetzungen jeder menschlichen Verständigung. Wer sie leugnet, setzt sie im Akt des Leugnens bereits voraus.

Die dritte Ebene ist die zeitliche. Bruno Leoni betonte die Überlegenheit der langfristigen Gewissheit. Ein Recht, das sich über Jahrhunderte durch richterliche Entdeckung und soziale Praxis bewährt hat, besitzt eine höhere Geltungskraft als jedes ad hoc erlassene Gesetz, das morgen schon wieder aufgehoben werden kann. Langlebigkeit ist kein sentimentales Argument. Sie ist ein Selektionsmechanismus: Was Generationen überdauert, hat den Härtetest der Realität bestanden.

Wer sagt, was «natürlich» ist?

Der härteste Einwand gegen das Naturrecht lautet: Wer sagt, was «natürlich» ist? Ist das nicht bloss eine Verallgemeinerung von Vorurteilen?

Der Einwand ist berechtigt, übersieht jedoch etwas Entscheidendes. Robert Wright hat gezeigt, dass unter der scheinbar unendlichen Vielfalt globaler Sitten und Rituale tiefgreifende universelle Muster liegen – in der Struktur von Familie, Freundschaft und moralischem Empfinden. Diese Muster sind in der menschlichen Natur verwurzelt, in den genetischen Grundlagen der Reziprozität. Der Flickenteppich kultureller Unterschiede verdeckt eine erstaunliche Einheit der Tiefenstruktur.

Die Grundbedürfnisse und die Logik der Konfliktlösung sind universell. Die konkreten Regeln, in denen sie sich ausdrücken, passen sich an Umweltbedingungen und historische Erfahrungen an. So erklärt sich, warum dieselben Prinzipien – kein Mord, kein Diebstahl, Vertragstreue – in völlig unterschiedlichen kulturellen Gewändern auftreten, ohne ihre Substanz zu verlieren.

Van Dun bringt das mit dem Konzept der Konvivialität auf den Punkt: einer Ordnung des friedlichen Austauschs unter Unabhängigen. Die Grundregeln – keine Gewalt, kein Betrug – gelten überall dort, wo Menschen als vernunftbegabte Wesen koexistieren wollen. Kulturelle Vielfalt ist dabei kein Gegenargument, sondern die natürliche Folge: Es gibt unzählige Wege, eine solche konviviale Ordnung zu realisieren – je nach Ort, Zeit und Umständen.

«Die Grundbedürfnisse und die Logik der Konfliktlösung sind universell. Die konkreten Regeln, in denen sie sich ausdrücken, passen sich an Umweltbedingungen und historische Erfahrungen an.»

Naturrecht ist kein Dogma

Der moderne Positivismus, der Recht auf den Willen des Gesetzgebers reduziert, steht auf einem Fundament aus Sand. Er kann nicht erklären, warum ein Gesetz, das gestern erlassen und morgen aufgehoben wird, denselben Anspruch auf Geltung erheben soll wie Prinzipien, die Jahrtausende überdauert haben. Ebenso kann er nicht erklären, warum wir manche Gesetze als ungerecht empfinden – ein Urteil, das nur Sinn ergibt, wenn es einen Massstab jenseits des positiven Rechts gibt.

Das Naturrecht ist kein Dogma und kein abgeschlossenes System. Es ist ein Forschungsprogramm. Es verlangt von uns, die Ordnung menschlicher Beziehungen mit derselben Sorgfalt zu untersuchen, mit der ein Naturwissenschafter sein Material analysiert. Es fordert Demut vor der Komplexität spontaner Ordnungen – und Skepsis gegenüber jedem, der behauptet, Gerechtigkeit am Reissbrett entwerfen zu können. Zugleich verlangt es die Ehrlichkeit, einzugestehen, dass die Entdeckung des Rechts ein niemals abgeschlossener Prozess ist – fehleranfällig, aber systematisch überlegen gegenüber der Anmassung zentraler Planung.

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