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Martin Grichting, Bild: KEYSTONE/Gaetan Bally.

Das Jüngste Gericht ist beim Staat schlecht aufgehoben

Die Geschichte zeigt: Wenn Religion und Staatsmacht sich verbünden, ist die Meinungsfreiheit in Gefahr. Das sollten wir uns heute in Erinnerung rufen, da wieder «Irrtümer» mit gesetzlichen Mitteln bekämpft werden.

 

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Mit dem «Fall Galilei» scheint zum Thema «Meinungsfreiheit und Religion» alles gesagt zu sein. Aber der Eindruck täuscht. Es wird oft übersehen, dass es eine Zeit gegeben hat, als die Christen nicht durch eine Allianz mit dem Staat das politische Sagen hatten. Gemeint sind die ersten Jahrhunderte, als sie im Römischen Reich lebten. Damals standen die Christen auf der Seite der Meinungsfreiheit.

Im heidnischen Staat versuchten die Anhänger Jesu zunächst zu überleben, indem sie «Angebote» des Staates nicht wahrnahmen. So mieden sie die Zirkusspiele, bei denen zum Spass Menschen getötet wurden. Auch von Götteropfern oder von Berufen wie dem des Bildhauers, der mit der Anfertigung von Götterstatuen verbunden war, hielten sie sich fern.

Dieses «liberale» Verhalten, vorhandene Rechte nicht wahrzunehmen, ging so lange gut, bis der Staat religiös übergriffig wurde. Er verlangte im Sinne einer Diktatur des Relativismusvon den Christen ein Bekenntnis. Nicht ihrem Glauben sollten sie abschwören, aber sie mussten die angestammte Staatsreligion zu ihren Glaubensüberzeugungen hinzunehmen und dem Kaiser, verstanden als gottähnliches Wesen, ein Opfer darbringen. Dazu waren vieleChristen nicht bereit. Zu Tausenden wurden sie deshalb getötet. Das Blut der Märtyrer wurde, wie der Apologet Tertullian (gestorben um 220) bemerkte, zum Samen der Christenheit. Aus heutiger Sicht kann man feststellen: Es wurde auch zum Samen der Religionsfreiheit sowieder Meinungsäusserungsfreiheit.

Freiheit für das Individuum

Der liberale Vordenker Benjamin Constant (1767‒1830) hat darauf hingewiesen, dass die antike Toleranz nicht dem Individuum galt. Vielmehr tolerierte man sich unter den Stadtstaaten dadurch, dass die jeweiligen Götter gegenseitig anerkannt wurden. Aber das bedeutete nicht, dass das Individuum religiös frei war. Es musste dem Kult des eigenen Staatsfolgen, auch wenn fremde Kulte in der Stadt zugelassen waren.

Den Gedanken der individuellen Glaubensfreiheit hat erst das Christentum in die Welt gebracht. Es hat den antik-staatlichen Rahmen dadurch gesprengt, dass es die Existenz des Individuums auch im Transzendenten verankert hat. Denn der einzelne Mensch wurde durch das Christentum ebenfalls an die Gesetze seines Gottes gebunden: Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört. Damit wurde das Individuum staatlicher Allmacht entzogen. Es handelt sich dabei um die erste Gewaltenteilung der Geschichte, die denmodernen Gewaltenteilungen vorangegangen ist. Die damit verbundene Schaffung der Idee der Gewissensfreiheit war die Vorbedingung der individuellen Freiheit, die wir heute für selbstverständlich betrachten. Sie war es in der ganzen Antike nicht.

Bis ins zweite Jahrtausend kam es selten zur Verfolgung von Glaubensabweichlern. Verantwortlich dafür war das Gleichnis Jesu’ vom Sämann, der guten Samen sät. Darin wird berichtet, ein Feind habe schlechten Samen unter die gute Saat gemischt. Die Diener fragen ihren Herrn, ob sie dieses Unkraut ausreissen sollten. Sie erhalten die Antwort: «Nein, lasst beides wachsen bis zur Ernte» (Matthäus 13, 24‒30). Das bedeutet: Gott behält sich das Urteil über Wahrheit und Irrtum vor. Und es wird erst am Ende der Zeit gefällt. Solange dieser Tag nicht gekommen ist, bleiben im Diesseits Geduld und Toleranz angesagt.

«Den Gedanken der individuellen Glaubensfreiheit hat erst das Christentum in die Welt gebracht.»

Als im Hochmittelalter die Kirche beherrschend wurde, kam es zu dem, was der Historiker Reinhart Koselleck als «Verzeitlichung» bezeichnet hat. Das Jüngste Gericht wurde säkularisiert und in die Zeit geholt. Nun traute man sich das Wissen darüber zu, was Wahrheit und was Irrtum sei. Es war Thomas von Aquin, der die ungeduldige These erfand, der «Irrtum» habe kein Recht auf Existenz. Dieses Theorem diente in der Folge dazu, vom Staat die Verfolgung des Irrtums zu fordern. Christen taten nun anderen an, was sie selbst erduldethatten: die Verfolgung um des Glaubens willen. In seinem Kommentar über die Toleranz hat ihnen Voltaire ins Stammbuch geschrieben: «Wollt ihr Christus gleichen, so werdet Märtyrer, aber nicht Henker.»

Condorcet hat später darauf hingewiesen, man müsse den alleinigen Despotismus des Klerus nicht fürchten, doch werde er zu einer Gefahr, wenn er sich mit demjenigen des Adels verbinde. Dies kann man als Grundsatz verallgemeinern, auch mit Blick auf die heutige Zeit: Religiöse Lehren und andere Weltanschauungen stellen als solche meist kein Problem dar. Sie können sich gegenseitig ausschliessen und sich im gesellschaftlichen Diskurs sogar bekämpfen. Gefährlich werden Religionen und metaphysische Heilslehren erst dann, wenn sie sich mit der Staatsmacht zu verbinden vermögen. Wird der Staat zum Anwalt einer Heilslehreund hält sie sich für kompetent, dem «Irrtum» keinen Raum zu gewähren, beschwört dies Konflikte herauf.

Wenn jemand ins Gefängnis gesteckt wird, weil er die der Biologie widersprechende Theorie ablehnt, man könne sein Geschlecht ändern, wenn ein Lehrer an einem staatlichen Gymnasium seine Stelle verliert, weil er sich weigert, einen Schüler gemäss dessen erfundenem Geschlecht anzusprechen, macht sich der Staat zum Verfolger angeblicher «Irrtümer». Beide geschilderten Fälle sind in der Schweiz in jüngster Zeit geschehen. Mit staatlicher Macht verflochtene Esoterik hat über die Naturwissenschaft triumphiert.

Der Staat soll neutral sein

Benjamin Constant hat zur Meinungsfreiheit bemerkt: «Irrtum oder Wahrheit, das Denken des Menschen ist sein geheiligstes Eigentum. Irrtum oder Wahrheit, die Tyrannen und die Völker sind gleichermassen schuldig, wenn sie dieses Eigentum angreifen. Wer im Namen der Philosophie den unschuldigen Aberglauben ächtet und wer im Namen Gottes die Philosophie ächtet: Beide verdienen den Abscheu der edlen Menschen.» Constant hat daraus dieFolgerung abgeleitet, das einzige Mittel, um eine Meinung zu schwächen, sei die freie Kritik. Diese erfordere die Abwesenheit jeglicher Autorität und Einflussnahme seitens des staatlichen Kollektivs. Denn die Kritik sei wesentlich individuell.

Von der wechselvollen Geschichte der Meinungsfreiheit im Christentum kann der Staat etwas lernen. Denn er ist es, der sich heute vor einer Verzeitlichung des Jüngsten Gerichts hütenmuss. Er darf nicht versuchen, Weltanschauungen in wahre oder falsche zu unterteilen. Er muss sich davor hüten, als Warner vor «Fake News» echte oder vermeintliche Irrtümer zu unterdrücken. Vielmehr muss er die Meinungsäusserungsfreiheit kompromisslos gegenüber allen verteidigen, die sie einzuschränken versuchen. Die Kritik von Weltanschauungen ist keine staatliche Domäne. Sie kann nur individuell und zivilgesellschaftlich geleistet werden.

Wenn sich der Staat gegenüber Weltanschauungen und Religionen neutral verhält, vermögen diese nicht, ihre Wahrheiten, wie im Mittelalter, staatlich zu verordnen. Religionen sind dann nicht ein Element der Unterdrückung, sondern – wie das Christentum in den ersten Jahrhunderten – ein Element der Befreiung. Benjamin Constant hat es so formuliert: «Wer immer absolute Macht will, begegnet in allen Religionen eine ihm ungelegene Grenze.»

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