
Die christliche Ehe darf dem Staat egal sein
Nicht erst seit der Debatte um die «Ehe für alle» wirkt die Verbindung zwischen kirchlicher und ziviler Ehe in der säkularisierten Gesellschaft zunehmend anachronistisch. Zeit, sie aufzulösen.
Die Eheschliessung war lange Zeit eine kirchliche Angelegenheit, keine staatliche. In einer christlichen Gesellschaft wurden Ehen formell durch die Kirchen geschlossen. Erst mit der Neuzeit setzt eine Verrechtlichung der Ehe ein, die einhergeht mit einer zunehmenden gesellschaftlichen Säkularisierung.
Im Jahr 1874 wurde die Zivilehe sowohl in Preussen (unter Bismarck) als auch in der Schweiz im Zuge des Kulturkampfes eingeführt. Der Kulturkampf richtete sich gegen die katholische Kirche, betraf aber natürlich auch die evangelischen Kirchen. Von nun an war der zivilrechtliche Eheschluss Voraussetzung für die kirchliche Hochzeit, die seither keinen konstitutiven Charakter mehr hat, sondern einen nachvollziehenden.
Verstaatlichung der christlichen Ehe
Dem Zivilrecht wurde mit der Verstaatlichung der Ehe ein christlich geprägtes Eheverständnis eingeschrieben. Anders als heute war man sich in diesem grundsätzlich über die Konfessionsgrenzen hinweg einig: Eine Eheschliessung ist nicht nur eine auf Verbindlichkeit angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei erwachsenen Personen, sondern eine Verbindung zur potentiellen Weitergabe des Lebens, sprich: eine Familiengründung. Diese Verbindung soll besonders geschützt und gefördert werden.
Bevor es die Anti-Baby-Pille gab, fiel das Zusammenziehen von Mann und Frau mehr oder weniger mit der Absicht einer Familiengründung zusammen. Ab den 1960er-Jahren wurde die Pille zum wichtigsten Verhütungsmittel; 1972 wurde das Konkubinatsverbot im Kanton Zürich abgeschafft. Der natürliche Zusammenhang zwischen gemeinsamem Haushalt und Familiengründung löste sich auf, so dass heute Paare in der Regel nicht heiraten, wenn sie zusammenziehen, sondern wenn sie Kinder bekommen (oder es zumindest planen). Nach Artikel 159 des Zivilgesetzbuches verpflichten sich Ehegatten gegenseitig, für die Kinder gemeinsam zu sorgen.
Für alle oder für niemanden?
Die «Ehe für alle» möchte nun die Zivilehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Dass es dabei nicht nur um die Frage der Partnerschaft zwischen zwei Erwachsenen geht, sondern auch um die Frage von Kindern (von Adoption bis Leihmutterschaft), liegt auf der Hand. Während bei heterosexuellen Paaren in bezug auf die Eheschliessung die Kinderfrage im Vordergrund steht, betonen gleichgeschlechtliche Paare oft eher den Aspekt der vollen Anerkennung ihrer Lebensform. Liebe und Treue zwischen den Partnern rücken gegenüber dem Gedanken der Familiengründung in den Fokus.
Der Begriff «Ehe für alle» ist irreführend, da immer noch viele mögliche Formen des Zusammenlebens davon ausgeschlossen sind (etwa Formen mit mehreren oder minderjährigen Partnern). Das monogame Konzept der Ehe bleibt bestehen, soll aber nicht nur heterosexuellen Paaren offenstehen. Manche denken bereits weiter: Die Juso bezeichneten in einem Positionspapier von 2015 die Ehe als «überholtes Konstrukt», das «auf lange Frist» abzulehnen, in einem ersten Schritt aber für alle Paare aller Geschlechter und Konstellationen zu öffnen sei. In dieser Logik ist die «Ehe für alle» eine Etappe auf dem Weg zur Ehe für niemanden.
Evangelischerseits sind vor allem zwei Reaktionen auf diese Tendenzen festzustellen: Konservative Kreise möchten das ins Zivilrecht eingegangene christliche Eheverständnis verteidigen, progressive Kreise setzen sich dafür ein, dass die Kirchen die Entwicklungen nachvollziehen, so dass alle Formen von Lebensgemeinschaften, die zivilrechtlich als «Ehe» kategorisiert werden, auch in kirchlichen Traugottesdiensten gesegnet werden. Was beiden gemeinsam ist, ist die Auffassung, dass Staat und Kirche ein übereinstimmendes Eheverständnis haben sollten. Die Konservativen wollen, dass der Staat der Kirche folgt, die Progressiven, dass die Kirche dem Staat folgt.
Aus liberaler Sicht erscheinen beide Haltungen als Anachronismen: Die Säkularisierung sollte ja gerade auf eine Trennung von Kirche und Staat zielen. Warum also sollten Staat und Kirche im Eheverständnis übereinstimmen? Einen Vorstoss von Claudio Zanetti (SVP), die Ziviltrauung als Voraussetzung zur religiösen Hochzeit abzuschaffen, lehnte die Rechtskommission des Nationalrats 2018 mit 20 zu 3 Stimmen ab. Das Stimmenverhältnis zeigt, dass die Zeit offenbar noch nicht reif war für eine Debatte, die eigentlich längst überfällig wäre: Ob nämlich die Ehe eine staatliche Angelegenheit sein soll oder Privatsache. Die Grundfrage…

Weiterlesen?
Dieser Artikel ist in Ausgabe 1089 - September 2021 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
Abo lösen