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Schlaraffenland?

Staatlich begrenzte Managergehälter, Mindestlohn, Erbschaftssteuer: Neue Volksinitiativen fordern mehr staatliche Eingriffe. Was bewegt jene, die den neosozialistischen Aufstand proben? Und was wären die Folgen?

Der Schweiz droht eine bedrohliche Flut. Eine Vielzahl sozialistischer Ergüsse hat sich zu Volksinitiativen verdichtet. Von den Strassen her fliessen die Unterschriften zum Bundeshaus und dann durch die Kanäle der parlamentarischen Verfahren. Dort verdichten sich die Ströme zu Abstimmungsvorlagen und brechen in Kürze mit Wucht auf das Stimmvolk herein.

Das sind die Initiativen, die die SP und die Juso auf nationaler Ebene lanciert haben: die «Erbschaftssteuer»-Initiative, die Mindestlohn-Initiative und die «1:12»-Initiative (während am Horizont bereits die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen anrauscht). Was begünstigt solche sozialistischen Ströme? Und wie lassen sich die Dämme der liberalen Gesellschaft stärken?

«1:12 – für gerechte Löhne»

Die älteste der drei Volksinitiativen hat die jüngsten Urheber: Im März 2011 reichten die Juso 113 000 gültige Unterschriften für die Volksinitiative «1:12 – für gerechte Löhne» ein. Die Initiative will, dass in einem Unternehmen der höchste Lohn nicht mehr als das Zwölffache des tiefsten Lohns betragen kann. Damit wollen die Initianten Lohnungleichheiten bekämpfen und gleichzeitig Tieflöhne anheben.

Aus liberaler Sicht ist die Initiative grober Unfug. Sie verletzt ein Erfolgsrezept des Schweizer Arbeitsmarktes, wonach Löhne unter den Vertragsparteien frei ausgehandelt werden. Löhne bilden so nicht mehr Arbeitsproduktivität ab, sondern staatliche Egalisierungsbestrebungen. Die Initiative ist jedoch nicht bloss wirtschaftsfeindlich, sondern auch willkürlich: Warum nicht 1:52 oder 1:7 – oder gleich 1:1? Und sie nützt nicht mal jenen, die sie zu schützen vorgibt. Die meisten Leute arbeiten ohnehin in Unternehmen mit geringeren Lohnspannen, und die andern haben nichts davon, wenn einige wenige Leute im Topmanagement weniger verdienen oder im Ausland beschäftigt werden.

«Mindestlohn-Initiative»

Im März 2012 teilte die Bundeskanzlei mit, dass die «Mindestlohn-Initiative» der SP mit 112 000 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei. Diese Initiative verlangt landesweite Mindestlöhne in Form eines gesetzlichen Mindeststundenlohns von 22 Franken sowie die staatliche Förderung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen.

Die Initiative ist quasi die Ergänzung zum jungsozialistischen Vorschlag. Während jene die Topverdiener mit einem (relativen) Maximallohn ins Visier nimmt, möchte diese Initiative die Tieflohnempfänger mit einem Mindestlohn ansprechen. Sie birgt indes bedeutend mehr Schadenspotential, denn ihr Anwendungsbereich wäre enorm. Wie ein Maximallohn verhindert auch ein Mindestlohn, dass ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer den Lohn vereinbaren, der der Produktivität des Arbeitnehmers entspricht. Zu einem überhöhten Lohn können sich Unternehmen weniger produktive Arbeitskräfte leisten, was Arbeitslosigkeit schafft. Wie beim Maximallohn der «1:12»-Initiative leidet der Unternehmensstandort Schweiz. Mehr noch als bei der «1:12»-Initiative aber verlieren hier auch die angemassten Schutzbefohlenen. Es sind nämlich die wenig produktiven Arbeitsmarktteilnehmer, die angesichts zu teurer Löhne am ehesten arbeitslos werden.

«Erbschaftssteuerreform»

Die dritte Initiative diente der SP als Wahlkampfinstrument 2011. Seit letztem August läuft die Sammelfrist für die «Erbschaftssteuerreform». Diese will Erbschaften und Schenkungen landesweit zu 20 Prozent besteuern, bei einem Freibetrag von 2 Millionen Franken und einer Teilzweckbindung für die AHV.

Der Vorschlag mag für viele zunächst verlockend klingen: Würde er nicht zur Chancengleichheit beitragen, die Staatskassen füllen und dabei ohne die negativen Anreize von Einkommens- oder Konsumsteuern auskommen? In Wahrheit schlägt auch diese Initiative dem Liberalismus ins Gesicht.

Zunächst teilentmündigt sie die Kantone in ihrer Steuerhoheit. Sodann greift sie nicht nur ins Eigentum der Erben, sondern auch der Erblasser ein, die die Verfügungsfreiheit über einen beträchtlichen Teil ihres Nachlasses verlieren. Dies wiederum setzt Anreize gegen das Sparen und Investieren und für die Verschwendung zu Lebzeiten. Weiter greift die Steuer auf Werte zu, die bereits zahlreiche Male versteuert wurden. Sie ist unternehmerfeindlich, denn sie bringt all jene in Bedrängnis, denen eine Unternehmung oder andere illiquide Werte überlassen wurden. Sie vernebelt den Blick auf dringenden Reformbedarf bei der AHV. Und schliesslich ist die vorgesehene Rückwirkung per 1. Januar 2012 rechtsstaatlich inakzeptabel.

Die Umstände

Was für ein politischer und gesellschaftlicher Untergrund begünstigt es, dass der Pegelstand sozialistischer Initiativen ansteigt? Und welche Umstände erhöhen die Gefahr, dass eine solche Initiativenflut nicht einfach abebbt, sondern mit Volkes Zustimmung gar in die Verfassung einfliesst?

Da ist zum einen die aktuelle Grosswetterlage. Die jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrisen haben bei vielen Menschen das Vertrauen in die freie Marktwirtschaft geschwächt. Etatisten nutzen die Stimmung geschickt, indem sie jegliches Staatsversagen ausblenden (sei es die Befeuerung von Immobilienblasen, den weltweiten Haushaltsschlendrian oder jobfeindliche Arbeitsmarktregulierungen). Dafür rufen sie zur Hexenjagd gegen die «Abzocker», «Spekulanten» oder die «1 Prozent» (Occupy Wall Street). In dieser aufgeheizten Stimmung gedeihen «Wir alle gegen jene wenigen»-Initiativen wie von selbst.

Dass sich eine Mehrheit an einer Minderheit auslässt, liegt jedoch nicht nur am Zeitgeist – im Gegenteil, es ist im Mehrheitsprinzip der Demokratie angelegt. Verfassungsmässige Grundrechte schützen zwar den einzelnen vor der Willkür der Mehrheit. Doch wer schützt die Minderheit vor verfassungsändernden Ini­tiativen? Politiker, die der Mehrheit Vorteile zulasten einer (schwach organisierten) Minderheit versprechen, erhöhen ihre Wahl- und Abstimmungschancen. Die «1:12»-Initiative (alle gegen ein paar Topverdiener) und die «Erbschaftssteuerreform» (alle gegen ein paar Grosserben) reiten auf dieser Welle.

Bei der «Mindestlohn»-Initiative ist ein verwandter Mechanismus am Werk. Einer Minderheit, die sichtbar und gut organisiert ist, kann es gelingen, die Mehrheit mit ihrem Anliegen zu beeindrucken, wenn die Verlierer gar nicht oder nur als unbedeutende Minderheit wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall gehören jene zur profitierenden Minderheit von Mindestlöhnen, die einen Job haben, sich seiner sicher sind und auf mehr Lohn hoffen. Ihnen gegenüber steht eine – für die Mehrheit viel weniger sichtbare – andere Minderheit, die wegen der überhöhten Löhne künftig arbeitslos wird oder bleibt.

Natürlich sind «Schlaraffenland-Politiker» in der politischen Arena rhetorisch im Vorteil. Wie süss klingen doch ihre Versprechen von «mehr Lohn, mehr Ferien und mehr Rente für alle», alles natürlich ohne Verzicht, ohne harte Arbeit und Wettbewerb. Wer auf die wirtschaftlichen Realitäten hinweist, gilt als kaltherziger Kapitalist. Dafür dürfen sich jene den Mantel moralischer Überlegenheit umlegen, die ihrer Klientel zu ihrem «fairen» oder «gerechten» Anteil am Kuchen verhelfen wollen, der im Schlaraffenland gebacken wird.

Vom liberalen Abwehrdispositiv

Wie können nun liberale Geister die freiheitliche Gesellschaft gegen sozialistische Sintfluten stärken?

Ein wichtiger Baustein im liberalen Damm ist es, sich konsequent für den Föderalismus einzusetzen. Sozialismus ist zumeist auch Zentralismus. Wer als Föderalist in die Debatte steigt, verlegt den Schauplatz der Diskussion von den «Schlaraffenland»-Argumenten weg und hin zum Erfolgsmodell unseres vielfältigen Bundesstaates.

Unternehmerisch denkende und handelnde Menschen müssen zwar eine Antwort auf tatsächliche und empfundene Exzesse haben – und ja, hier tun sie gut daran, auch selbstkritisch zu sein. Zugleich müssen sie ihren Fokus jedoch vor allem auf die hunderttausende Schweizer Unternehmen legen, die dank einer (noch) sehr freien Wirtschaftsordnung Millionen von Arbeitsplätzen anbieten und Löhne bezahlen können, von denen letztlich auch der (Sozial-)Staat lebt. Eine «Mindestlohn»- oder eine «1:12»-Initiative sollten vor diesem Hintergrund doch einfach zu entlarven sein als Anschläge auf unseren Arbeitsmarkt, um den uns die Welt beneidet. Dabei ist es natürlich dienlich, wenn sich die Topexponenten der Wirtschaft bewusst sind, welche Symbolkraft ihr Verhalten auf die breite Bevölkerung hat.

Freiheitliche Geister müssen auf die Durchlässigkeit unserer Gesellschaft hinweisen und sie, namentlich in der Bildungspolitik, glaubwürdig bekräftigen. Wir leben nicht in einer «Klassengesellschaft», sondern in einer «Chancengesellschaft». Wenn jeder die Möglichkeit hat, es zu etwas zu bringen, dann weicht Neid der Anerkennung – nicht zuletzt aus dem Kalkül, ja selber im Erfolgsfalle die eigenen Früchte behalten zu wollen.

Schliesslich dürfen Liberale das Feld der Moral nicht kleinlaut den linken Strömungen überlassen. Sie sollten für ihre freiheitliche Weltanschauung mit Stolz moralische Überlegenheit reklamieren. Der Liberalismus achtet und schützt das Individuum. Er bewahrt die Märkte, welche Wohlstand und Fortschritt und damit auch das Fundament unseres Sozialstaates schaffen. Und er schützt die dezentrale Ordnung, welche Vielfalt und Selbstbestimmung ermöglicht.

Auf dass unsere freiheitliche Gesellschaft diesen Fluten auch im Zeitenlauf widersteht! Als freiheitlicher Fels in der Brandung.

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Replik «Glaubenssätze statt Aufklärung?» von Bianca Rodriguez.

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