So lassen wir uns regieren?
Wir freien Schweizerinnen und Schweizer werden nicht von oben beherrscht. Wir sind niemandem Gehorsam schuldig ausser den Gesetzen, die wir uns selbst geben, sei es direkt, sei es indirekt über unsere Stellvertreter, die wir alle vier Jahre mit frischer demokratischer Legitimation ausstatten. Soeben haben diese neu legitimierten Volksvertreter ihre erste Session absolviert, dabei schon eifrig […]
Schon mit der Auffrischung demokratischer Legitimation alle vier Jahre hapert es. Denn auch bei den Wahlen 2011 waren wiederum zwei Drittel der Gewählten Bisherige. Das heisst, die meisten unserer «Volksvertreter» wurden nicht deshalb gewählt, weil das Volk sie aus seiner Mitte heraus ins Parlament delegieren wollte, sondern weil sie schon dort waren. Aus Macht der Gewohnheit der Wählenden wird Gewohnheit der Macht bei den Gewählten.
Überhaupt von «Stellvertretern» des Volkes zu reden, ist irreführend. Die soeben Gewählten vertreten je nach Art der Zählung nur 10 bis 20 Prozent des Volkes; im Durchschnitt entfielen auf die Gewählten je rund 25 Prozent der abgegebenen Stimmen, das heisst 75 Prozent der von den Wählenden auf den Wahlzetteln angekreuzten Namen schafften es nicht ins Parlament. Wollte man statt der Personen- die Listenstimmen gelten lassen, läge die Quote zwar höher, doch allemal bezieht sie sich nicht auf die ganze Landesbevölkerung, sondern nur auf jene, die bei dieser Wahlveranstaltung dabei waren. Nicht dabei waren auch 2011 wiederum zwei Drittel, nämlich Ausländer, Minderjährige sowie jene, die sich aus anderen Gründen in Wahlabstinenz übten.
Kommen wir zum Inhaltlichen. Mit dem Ernennen von Stellvertretern hatte diese Wahlveranstaltung nicht wirklich zu tun. Einen Stellvertreter ernennen heisst diesem Vollmacht mit inhaltlichen Instruktionen erteilen, heisst die Vollmacht auch wieder zurücknehmen und selbst zur Abstimmung gehen können. Doch die Bundesverfassung verbietet ausdrücklich jede Instruktion an Parlamentarier, und zur Abstimmung selbst ins Bundeshaus reisen kann der einzelne natürlich nicht; ganz abgesehen davon, dass er sich in diese «Stellvertreter» jeweils noch mit 30 000 anderen «Vertretenen» teilen muss. So etwas ist nicht Stellvertretung, sondern Zwangsdelegation mit unwiderruflicher Blankovollmacht, was uns gerade die Bundesratswahl einmal mehr vor Augen geführt hat.
Aber jetzt kommt der eigentliche Coup: die allermeisten der in Bern produzierten Gesetzeserlasse stammen gar nicht von den Parlamentariern, sondern von der Regierung. Der grösste Teil aller Bundesvorschriften, die sogenannten Verordnungen, wird vom Bundesrat und seinen Departementen erlassen, ohne dass das Parlament sie auch nur zu Gesicht bekommt. Vors Parlament kommen bloss Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, doch auch sie sind weitestgehend Produkte der Regierung, werden sie doch zu mehr als 90 Prozent von ihr initiiert, alsdann von ihr und ihren Departementen textlich ausgearbeitet und schliesslich wieder von ihr in Kraft gesetzt. Dass diese Erlasse auch noch eine Schlaufe durchs Parlament einlegen, hat vorwiegend Ritualcharakter. Mehr als kosmetische Änderungen sind nicht die Regel, von den noch viel selteneren Schlaufen der Volksabstimmung – ganze 2 Prozent der geltenden Bundesgesetze – gar nicht zu reden.
Also waren es doch nicht wir, die wir uns in der jüngstvergangenen Session diese Beschränkungen auferlegt, eine Landesregierung gewählt und höhere Kosten beschlossen haben. Das waren andere, ganz wenige, die uns all dies zugemutet haben. Und die nächste Session beginnt in drei Wochen.