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Was taugt das Mehrheitsprinzip?

Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit sind Ziele, die in jeder Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben, über deren Rangfolge aber selten Einigkeit herrscht. Können Mehrheiten darüber entscheiden? Die Mehrheit hat nicht grundsätzlich recht, vielmehr ist zu fragen, welche Mehrheit über welche Freiheit und welche Gerechtigkeit entscheidet.

Demokratie als politisches Entscheidungsprinzip zugunsten der jeweiligen Mehrheit ist als Verfahren der Bewahrung und Mehrung von Freiheit nur sehr bedingt geeignet, weil Mehrheiten in der Regel Sicherheit und die Bequemlichkeit höher schätzen als Freiheit. Taugt das Mehrheitsprinzip wenigstens als Garant der austeilenden Gerechtigkeit, oder legitimiert es nicht eher die permanente Ausbeutung der leistungsbereiten Minderheiten durch begehrliche Mehrheiten? Im alten Athen waren alle Empfänger öffentlicher Gelder vom Stimmrecht ausgeschlossen. Nicht weil man diese Gruppe diskriminieren wollte (zu der auch Olympiasieger und die erfolgreichsten Dichter gehörten), sondern weil man sie für befangen hielt und jedenfalls verhindern wollte, dass die Staatskasse schliesslich durch die Begünstigten geplündert würde. Wer die langfristig verheerenden Auswirkungen des Mehrheitsprinzips auf die wohlfahrtsstaatliche Umverteilung im Auge hat, erkennt die Weisheit und die Logik dieser Ausstandspflicht.

Ermöglicht das Mehrheitsprinzip wenigstens eine tolerable Rechtssetzung und Rechtsanwendung im Bereich der Zivil- und Strafjustiz? Diesbezügliche Zweifel sind nicht neu und sie bilden ein Hauptmotiv für das Prinzip der Gewaltentrennung. Man misstraut den Mehrheiten, wenn sie in gleicher Zusammensetzung gleichzeitig Recht setzen und Recht anwenden. Innerhalb der jeweiligen Gewalten gilt allerdings auch bei richterlichen Gremien in der Regel das Mehrheitsprinzip.

Die Beantwortung der demokratischen Gretchenfrage «Wie hält’s die Mehrheit mit Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit?» wird aufgrund der hier aufgeworfenen Fragen immer anspruchsvoller. Angesichts der berechtigten Vorbehalte gegenüber dem Mehrheitsprinzip fragt man sich, warum es denn trotzdem ein so hohes Ansehen geniesse. Warum kann ein Verfahren, das bestenfalls Entscheidungen hervorbringt, die auf die Dauer als das kleinste aller Übel bezeichnet werden, eine derart hohe Akzeptanz erlangen? Wäre es möglich, dass «Demokratie» verschiedene Auslegungen zulässt und gar nicht in erster Linie die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit betrifft?

Es gibt auch einen Demokratiebegriff, der über das rein numerische Mehrheitsprinzip bei politischen Kollektiventscheiden hinausreicht: Demokratie als das «tägliche Plebiszit» auf einem offenen Markt mit unterschiedlichen Optionen. Das Volk (demos) herrscht (kratein) aus dieser Sicht nicht via Mehrheit, sondern durch ein subtiles Austarieren von Zustimmung und Ablehnung, von individuell praktizierten Vote- und Exit-Optionen. Diesen Sinn von «Demokratie» findet man beispielsweise in gewissen Zitaten des grossen Liberalen Ludwig von Mises: Demokratie als das, was eine nicht gezwungene Mehrheit spontan praktiziert, auch im Bereich des Alltags, der Wirtschaft und der Kultur, und nicht als das, was eine Mehrheit einer Minderheit politisch aufzwingen kann. Ich vermute, dass dieses Verständnis von Demokratie den Sprachgebrauch in den USA nachhaltig prägt. Wenn die USA beispielsweise im Irak «Demokratie» einführen wollen, dann heisst das wohl zunächst einmal die Abkehr vom totalitären, interventionistischen und dirigistischen Zwangsregime und einen Übergang zu offeneren Märkten und nicht die sofortige Einführung des anspruchsvollen politischen Mehrheitsprinzips, das sowohl eine komplexe Infrastruktur an Bildungseinrichtungen und Medien als auch einen entsprechenden historisch-kulturellen Unterbau voraussetzen würde.

Tief verankert, aber gleichzeitig wenig reflektiert ist das Verständnis von Demokratie, das letztlich auf der Einstimmigkeit basiert, auf dem «Palaver», das erst abgebrochen wird, wenn keine (oder keine ins Gewicht fallende) Gegenstimme mehr erhoben wird. Rousseau hat das Problem des Unterschieds zwischen volonté générale und volonté de tous erkannt, aber nicht gelöst. Das faktische Einstimmigkeitsprinzip als Grundlage demokratisch gefällter Entscheide hat auch in der Schweiz eine lange Tradition, die allerdings empirisch und rechtshistorisch noch wenig erforscht ist. Vermutlich folgen viele sogenannt «demokratisch» gefällte Entscheidungen in Organisationen, die theoretisch auf dem Mehrheitsprinzip basieren, letztlich dem Grundmuster, dass ein Entscheid «ohne Gegenstimme» oder «ohne wesentliche Gegenstimme» gefällt und damit dem Frieden eine Chance gegeben wird. Ein nicht institutionalisiertes, aber wirksames Vetorecht der jeweils Einflussreichen schwebt als Damoklesschwert über manchen formell demokratisch organisierten Entscheidungsträgern und bewirkt dabei nicht nur Negatives, sondern markiert den Boden der Realität: das tatsächliche Machtgefüge. Es soll im wirtschaftlichen und soziokulturellen Bereich mehr Gremien geben, die de-facto-Einstimmigkeit anstreben und praktizieren, als solche, die in Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden. Dies deckt sich mit der Alltagserfahrung von Entscheidungsträgern aller Art. Offenbar gibt es ein durchaus gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber dem Mehrheitsprinzip, das eine Art soziale «Beisshemmung» gegenüber jener

Fremdbestimmung von Minderheiten bewirkt, die eine dauerhaft friedliche Lösung in Frage stellt.

Wenn das Mehrheitsprinzip als Garant von Freiheit und Frieden schon keine Bestnoten erhält, kann es wenigstens ein Hort der Gerechtigkeit sein, indem es Verfahren bereitstellt, nach denen Gerechtigkeit eingeklagt werden kann? Funktioniert eine unabhängige Justiz? Diese Frage wird von Heinrich Kleist am Schluss des «Zerbrochenen Krugs» aufgeworfen, aber nicht beantwortet. Nachdem das üble Spiel von Richter Adam entlarvt ist und der Richter als derjenige feststeht, der den Krug zerbrochen und das Recht verletzt hat, möchte die Klägerin wissen, wer ihr nun tatsächlich den Schaden ersetzt und damit für Gerechtigkeit sorgt. «Am grossen Markt in Utrecht», soll dem Krug «sein Recht geschehn», so lautet der Hinweis. Das ist doppelbödig und tiefsinnig. Ein gewolltes Missverständnis? Oder ein Zeichen der damals aufkeimenden bürgerlichen Orientierung am marktwirtschaftlichen Tauschprinzip? Die einen Interpreten sagen, dass damit lediglich auf die Appellationsmöglichkeit an die Regierung aufmerksam gemacht werde, deren Domizil am grossen Markt war. So hat es wohl auch die Eigentümerin des Krugs, Frau Marthe, verstanden.

Andere wollen darin jedoch den Hinweis sehen, dass man ja am Markt jederzeit (d.h. an dessen «Session», die jeden Dienstag und Freitag stattfindet) einen neuen Krug kaufen könne – eine etwas resignierte aber doch weise Abkehr von der verbissenen Forderung nach Gerechtigkeit gegenüber Übeltätern und ungerechten Richtern. Nicht die staatliche Justiz, sondern das Tauschprinzip bringt die Lösung. Der «lange Marsch» führt vom Strafrecht, das nach Sühne ruft, über das Zivilrecht, das Schadenersatz einklagt, zum kritisch-realistischen Menschenverstand, der sich mit dem Schaden abfindet. Er ist ein geordneter Rückzug aus dem Glauben an eine höhere Gerechtigkeit, der dafür einen tolerablen Frieden im Rahmen eines vernünftigen common sense in Aussicht stellt. Vielleicht ist auch dies eine Art Demokratiemodell: die Herrschaft des empirisch erprobten gesunden Menschenverstandes. Friede ist stets nur um den Preis zu haben, dass alle Beteiligten und Betroffenen auf kompromisslose Gerechtigkeitsforderungen verzichten.

Dritte sehen darin einen Hinweis auf eine andere Art der ausgleichenden Gerechtigkeit, die im Tauschprinzip des Marktes, unabhängig von den Verirrungen menschlicher Richter, letztlich im Ausgleich von Angebot und Nachfrage über den Preis, zum Durchbruch kommen könnte. Sind gar, wie in der grossen Dichtung so oft, alle drei Bedeutungen überlappend angemerkt? Dass sich Kleist, der in seinem ganzen Werk immer wieder mit dem Begriff der Gerechtigkeit gehadert hat, bei diesem verschlüsselten Schluss überhaupt nichts gedacht haben könnte, ist eher unwahrscheinlich. Vielleicht wollte er das Publikum bewusst mit einem Missverständnis zwischen Klägerin und Justiz nach Hause gehen lassen, um auch nach fast zwei Jahrhunderten noch zum Nachdenken über Gerechtigkeit und Markt anregen zu können.

Man kann gegen all diese Deutungen einwenden, sie stünden im Widerspruch zur Gerechtigkeitsidee, wie Kleist sie in der Novelle Michael Kohlhaas abgehandelt hat. Ich meine, die Novelle vermittle letztlich dieselbe Botschaft wie die Schlussszene im «Zerbrochenen Krug». Der Kohlhaassche Kampf um die Gerechtigkeit endet tragisch und tödlich. Wer in einer unvollkommenen Welt halbwegs friedlich über die Runden kommen will, tut gut daran, auf der Basis einer durch Lebenserfahrung geläuterten Gelassenheit, fünf auch einmal grad sein zu lassen und den zerbrochen Krug oder die misshandelten Pferde zu verschmerzen und zu ersetzen. Auf die für eine funktionierende Gesellschaft überlebenswichtige Idee der Gerechtigkeit darf und soll allerdings nicht voreilig und vollständig verzichtet werden.

Auf dem grossartigen Fresko des Ambrogio Lorenzetti im Rathaus von Siena sind die sechs Tugenden einer guten Regierung durch sechs Frauenbildnisse dargestellt. Die erste und schönste Figur verkörpert Pax, dann folgen Fortitudo (Tapferkeit, Stärke), Prudentia (Klugheit), Magnanimitas (Grossmut), Temperantia (Mässigung) und – an letzter Stelle – Justitia. Wer diese Rangfolge durch das Mehrheitsprinzip bewerten lässt, riskiert eine Umkehrung. Pax sollte aber, wie das Lorenzetti eindrücklich dargestellt hat, vor der Justitia rangieren, denn wer an erster Stelle Gerechtigkeit fordert, setzt den Frieden aufs Spiel.

Für eine funktionierende Gesellschaft ist es entscheidend, dass die Gerechtigkeitsansprüche im Rahmen einer persönlichen und einer gemeinsamen Kosten/Nutzen-Rechnung nicht verabsolutiert werden. Je weiter diese Bereitschaft verbreitet ist, desto besser. Mit diesen inhaltlichen Vorgaben versehen, hat also das Mehrheitsprinzip durchaus einen beachtlichen Stellenwert. Es funktioniert aus dieser Sicht allerdings nicht nach dem Muster «die Mehrheit entscheidet» sondern «je mehr Menschen diese Auffassung haben, desto besser für alle». Friede seinerseits ist stets auf die bona voluntas, den guten Willen, angewiesen, und dieser wiederum kann als wechselseitiges Geschenk gedeutet werden oder als Tausch zwischen Menschen, für die das Verzeihen von Fehlern bzw. das Darüberhinwegsehen einen höhern Stellenwert hat als das Verfolgen von Unrecht. Je mehr Menschen diese Bereitschaft haben, desto friedlicher und angenehmer wird das Zusammenleben. Ob das Motiv dazu auf einer angeborenen oder anerzogenen Bereitschaft zur Toleranz und Mitmenschlichkeit beruht oder auf einem raffinierten Kalkül, die mittel- und langfristig insgesamt profitabelste Lösung anzustreben, ist unerheblich, da wir weder über die letzten Motive unserer Mitmenschen noch über unsere eigenen wirklich abschliessend Bescheid wissen. Was wir aber beurteilen können, sind die guten und schlechten Erfahrungen, die mit unterschiedlichen Entscheidungsverfahren gemacht worden sind, bzw. gemacht werden. Das Mehrheitsprinzip taugt als Grundlage einer guten Entscheidungsfindung nur unter der Voraussetzung, dass gewisse Inhalte und Prinzipien nicht zur Disposition stehen.

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