Wir brauchen Ihre Unterstützung — Jetzt Mitglied werden! Weitere Infos

Was kümmert uns das Leid anderer ?

Überlegungen eines Ethikers zur globalen Katastrophenhilfe Das IKRK ist die erste humanitäre Organisation, die mit dem Bestreben auftritt, die von ihr beschlossenen Regeln nicht nur auf die Unterzeichnerstaaten anzuwenden, sondern weltweit. Es stellt sich die Frage, inwieweit Ethik globalisierbar ist.

Historisch gesehen, ist die organisierte Katastrophenhilfe über Landesgrenzen hinweg eine noch recht junge Errungenschaft, die auf die Gründung des Roten Kreuzes durch Henry Dunant 1859 zurückgeht. Die Erweiterung durch den Roten Halbmond unterstreicht die internationale und interreligiöse Dimension dieser Initiative. – Ist die Praxis systematischer humanitärer Hilfe über Landesgrenzen hinweg aber eigentlich selbstverständlich?

Dass Menschen sich um andere kümmern, die sich in Not befinden, entspricht einem im Christentum tief verankerten Gebot. Eine Hilfsorganisation, deren Wirkungsradius, wie im Falle des IKRK, den ganzen Globus umfasst, sollte ihren Auftrag aber nicht allein auf religiöse Motive stützen. Zum einen, weil sich die Vielfalt der religiösen Überzeugungen in einer so wichtigen Frage kaum auf einen einheitlichen Nenner bringen lässt, und zum anderen, weil der Konsens über die Notwendigkeit grenzüberschreitender Nothilfe kaum ohne säkulare Motive zu erreichen sein dürfte.

Es sind vor allem zwei Fragen – oder besser: Fragenkomplexe –, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Erstens: Wie gross ist der Kreis jener Menschen, für deren Wohlergehen wir mitverantwortlich sind? Beschränkt er sich auf die Familie, auf die Gruppe unserer Freunde, auf unsere Landsleute, die Mitglieder unserer Sprach- oder unserer Glaubensgemeinschaft? Oder haben wir gegenüber allen notleidenden Menschen insgesamt eine solche Verpflichtung – gleichgültig, wer sie sind, wo sie leben, und unabhängig davon, ob wir ihnen je schon einmal begegnet sind?

Zweitens: Wie verbindlich ist das Gebot zur Nothilfe? Handelt es sich um eine Rechtspflicht, deren Nichtbefolgung sanktioniert werden sollte? Oder handelt es sich um eine Pflicht ohne klaren Verbindlichkeitscharakter, so dass, wer Nothilfe leistet, zwar Dankbarkeit und Lob erntet, wer aber keine solche Hilfe leistet, deswegen keinerlei Sanktionen zu befürchten braucht?

Beide Fragen hängen zusammen. In einem kleineren und überschaubaren Personenkreis mit festen Verwandtschafts- oder Kooperationsbanden hat das Hilfsgebot naheliegenderweise einen zwingenderen Charakter als in weitläufigeren, von einer Atmosphäre der Anonymität geprägten Gesellschaften.

Grösstes Wohl der grössten Zahl

Wo enge Kooperation zwischen den Mitgliedern einer sozialen Gruppe für das kollektive Überleben notwendig ist, strahlt das Wohl des Einzelnen unmittelbar auf die Gruppe aus. Gesellschaften, die über keine funktionierenden staatlichen Strukturen verfügen, sind noch heute auf Praktiken gegenseitiger Hilfe angewiesen, wie auf die Solidarität im Clan, im Dorf, im Quartier, in der Nachbarschaft.

Von diesem Ethos der Primärgruppe unterscheiden sich die Verhaltensgewohnheiten gegenüber Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Aus der Perspektive der Primärgruppe besteht fremden Personen gegenüber kein Hilfsgebot. In historischen Zeiten, als die Erde vergleichsweise dünn besiedelt war (im 20. Jahrhundert hat sich die Weltbevölkerung immerhin fast vervierfacht), waren die Bindungen zwischen den Angehörigen unterschiedlicher kultureller, sprachlicher und religiöser Gemeinschaften, so weit sie überhaupt existierten, in der Regel relativ schwach. Das Verhalten des Samariters, der als Mitglied einer ethnisch fremden Gruppe einen unter die Räuber gefallenen Judäer verarztete (Lukas 10, 29-37), wird im Gleichnis des Evangeliums wohl nicht zufällig als vorbildlich und bewundernswert dargestellt: Es übertraf die Verhaltenserwartungen der damaligen Zeit offenbar bei weitem.

Ganz anders als die traditionale, auf die Primärgruppe bezogene Ethik, lautet das Ethos des Utilitarismus. Ethisch gut ist für den Utilitaristen eine Handlung dann, wenn sie «das grösste Wohl der grössten Zahl» fördert oder wenn sie umgekehrt die Gesamtsumme allen menschlichen Leidens minimieren hilft. Der australische Philosoph Peter Singer folgert daraus eine Verpflichtung aller Reichen und Wohlhabenden, aktiv zur Linderung von Not und Elend beizutragen. Dieses Postulat klingt intuitiv überzeugend. Doch hat es den Schönheitsfehler, dass es keine Abstufung der Verpflichtung nach Nähe und Ferne, nach Verwandtschaftsgrad, nach Nationalität oder nach der Dichte bestehender Kooperationsnetze vorsieht, sondern einzig eine Abstufung nach Effizienzgesichtspunkten. Wenn etwa im medizinischen Katastropheneinsatz nicht alle Verwundeten gleichzeitig behandelt werden können, gilt es, die begrenzten Kräfte möglichst optimal einzusetzen. Am dringlichsten ist die Hilfe gegenüber Personen, die eine Überlebenschance haben, ohne sofortige ärztliche Intervention jedoch nicht oder nur mit gravierenden Dauerschäden überleben würden. Chirurgische Interventionen und schmerzlindernde Massnahmen gegenüber Menschen, die nicht in unmittelbarer Lebensgefahr sind, sind von zweiter Priorität. Die tiefste Priorität schliesslich kommt der Gruppe derjenigen zu, die keine Überlebenschance haben.

In manchen Situationen wäre die ausschliessliche Berücksichtigung von Effizienzgesichtspunkten aber kontraintuitiv. Wenn sich beispielsweise jemand dazu entscheidet, eine notleidende Person in seinem engeren Bekanntenkreis zu unterstützen, so verdient dieser Entscheid sicher Applaus – auch dann, wenn die gleiche Unterstützung anderen, noch stärker notleidenden Personen gegenüber mehr auszurichten vermöchte. Nach Singer, für den die allgemeinste Form der Hilfeleistung im Spenden besteht, sollten wir mit unserer Spende eher ein afrikanisches Kind vor dem Hungertod retten als einem bedürftigen Jugendlichen in unserer Nachbarschaft das Studium finanzieren. Man wird sich hier vielleicht fragen: Ist es denn überhaupt an uns, bzw. an mir, persönlich zu helfen? Gibt es nicht Millionen relativ wohlhabender Menschen, die sich ebenso nützlich machen könnten? Singers Antwort: Die Zahl der Menschen, die ihr Dasein unter schwierigsten Lebensbedingungen fristen und ohne fremde Hilfe ihr Los kaum zu verbessern in der Lage sind, ist noch viel grösser. Daher ist niemand berechtigt, sich mit dem Hinweis, er habe schon vielen geholfen, aus der weiteren Verantwortung zu stehlen. Wer wohlhabend und gesund ist, sieht sich durch den Anspruch des Utilitarismus zu einem fast schon heroischen Einsatz herausgefordert.

Aus utilitaristischer Sicht stösst die Pflicht zur Nothilfe erst dort an Grenzen, wo eine Fortsetzung der Hilfe dazu führen würde, dass der Helfende selbst in eine Notsituation geriete oder wo eine weitere Steigerung der Hilfe sein Potential für künftige Hilfeleistungen untergrübe. Wenn ich mein Auto verkaufe und auf elegante Kleidung verzichte, um mein Spendenbudget zu erhöhen, so kann dies zur Folge haben, dass ich meine berufliche Stellung verliere und mit einem schlechter bezahlten Job vorlieb nehmen muss. Damit geht aber auch mein Spendenpoten-tial zurück. Ein solcher Verzicht wäre also kontraproduktiv.

Zwischen den dargestellten Extremen – einer auf den Kreis der Familie eingeschränkten Pflicht zur Nothilfe und einer ausschliesslich nach Effizienzkriterien differenzierten Verpflichtung zur Hilfe nach allen Seiten – gibt es als drittes Konzept das unter anderem von der katholischen Soziallehre vertretene Subsidiaritätsprinzip. Hier wird die Verpflichtung zur Hilfe abgestuft. Wenn jemand in eine Notsituation gerät, fällt die Pflicht zur Unterstützung zunächst auf die Familienmitglieder. Sind diese überfordert, so wird die Zuständigkeit auf die nächsthöhere Ebene oder auf den nächstgrösseren Kreis, die Gemeinde beispielsweise, ausgeweitet. Je nach Ausmass des zu lösenden Problems erstreckt sich die Verantwortung immer weiter nach oben bzw. nach aussen. Das Subsidiaritätsprinzip weist einen doppelten Vorteil auf. Wegen der Abstufung der Verpflichtungen ist es wesentlich leichter zu handhaben als das undifferenziertere utilitaristische Postulat, und es sprengt zugleich die engen Schranken eines auf die eigene Familie oder Sippe begrenzten Ethos. Doch auch dem Subsidiaritätsprinzip sind Grenzen gesetzt, und zwar einmal im Hinblick auf das globale Wohlstandsgefälle und zum anderen im Hinblick auf den Krieg.

Globales Wohlstandsgefälle und Notlinderung

Das Subsidiaritätsprinzip hat dort seine Stärke, wo sich soziale Ungleichheiten auf lokale oder regionale Ursachen zurückführen lassen wie in Ländern mit besonders krasser interner Ungleichverteilung. Das materielle Elend, in dem namhafte Teile der Bevölkerung etwa in Brasilien oder Südafrika leben, ist dort weitgehend hausgemacht. Nach dem Subsidiaritätsprinzip tragen hier die Eliten eine erhebliche Verantwortung. Nun gibt es aber nicht nur lokale Wohlstandsunterschiede, sondern auch ein eklatantes globales Wohlstandsgefälle. Der Anteil des meistprivilegierten Fünftels der Weltbevölkerung am Zugang zu den globalen Ressourcen ist vier Mal so hoch wie derjenige der übrigen vier Fünftel zusammen. Vergleicht man den meistprivilegierten mit dem ärmsten Fünftel, so vervielfacht sich dieser Faktor. Massive Ungleichheiten bestehen auch punkto soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Beispielsweise sind viele Länder ökonomisch schwach, weil es ihnen nicht gelungen ist, ihre Wirtschaft vom Rohstoffexport auf eine verarbeitende Industrie umzustellen oder weil ihnen diese Umstellung angesichts eines gesättigten Weltmarkts nichts gebracht hat.

Die Rahmenbedingungen des globalen wirtschaftlichen Austauschs sind also weit davon entfernt, unseren Intuitionen von Gerechtigkeit zu genügen. Doch was heisst «gerecht»? Gerechtigkeit ist keineswegs gleichbedeutend mit einer Gleichverteilung. Eines von John Rawls’ berühmten Kriterien lautet: Eine Gesellschaft ist um so gerechter, je bessere Lebensbedingungen sie der Gruppe der am meisten Benachteiligten ermöglicht.

Angesichts von Benachteiligungen, deren Ursachen eher bei ungünstigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen als in lokalen Missständen zu suchen sind, greift das Subsidiaritätsprinzip zu kurz. Der Rawls-Schüler Thomas Pogge appelliert deswegen an die Verantwortung der privilegierten Minderheit, die aus dem globalen Wohlstandsgefälle besonderen Nutzen zieht. Bleiben die weltwirtschaftlichen Machtkonstellationen unverändert, so verpflichtet diese Verantwortung zu besonderen Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen. Es liegt also nahe, die Beiträge dieser privilegierten Minderheit an Organisationen überdurchschnittlich hoch anzusetzen, die wie das IKRK oder das Flüchtlings- und das Kinderhilfswerk der Uno (UNHCR und Unicef) in unterschiedlicher Weise der Unterstützung besonders stark benachteiligter Gruppen der Weltgesellschaft dienen.

Auch kriegerische Auseinandersetzungen durchkreuzen die Logik des Subsidiaritätsprinzips. Krieg ist ein Negativsummenspiel, die Verluste überwiegen in der Regel und aufs Ganze gesehen die Gewinne bei weitem. Menschen werden verwundet, geplündert, entwurzelt, traumatisiert, gedemütigt oder getötet. Verzehren sich unter der negativen Dynamik des Krieges die Kräfte der Kriegsparteien, so bedarf es der humanitären Hilfe von dritter Seite.

Kriege zwischen Nationen sind im Verlaufe der letzten hundert Jahre zwar seltener geworden, Kriege innerhalb einzelner Länder dafür häufiger. Als das IKRK gegründet wurde, waren die Opfer in Kriegen jeweils in erster Linie Truppenangehörige. Neue technische Möglichkeiten veränderten die Kriegführung: Mit der Bombardierung aus der Luft, dem Einsatz von Raketen und der Verlegung von Personenminen wurde die Zivilbevölkerung immer stärker ins Kriegsgeschehen hineingezogen. Die Kriege der Gegenwart fordern in der Regel weit mehr zivile als militärische Opfer. Somit ist die humanitäre Hilfe heute notwendiger denn je.

Das Neutralitätsgebot der Katastrophenhilfe

Humanitäre Einsätze in Kriegsgebieten müssen unter neutraler Flagge erfolgen. Der Verzicht auf ein aktives Engagement zugunsten der einen oder anderen Partei ist als Schutzmassnahme für die Helfer unerlässlich. Würden diese sich ins Kriegsgeschehen einmischen, so gefährten sie damit ihre Mission und ihr Leben. Die Einnahme einer neutralen Haltung gegenüber einem Konflikt schliesst aber nicht den Verzicht auf eine wertende Beurteilung der Kriegsereignisse und ihrer Hintergründe mit ein.

Im Krieg werden elementare ethische Verbote ausser Kraft gesetzt, die normalerweise als selbstverständlich gelten, wie weder zu plündern noch zu stehlen noch andere physisch anzugreifen oder gar zu töten. Auch das utilitaristische Prinzip, die Schädigung der anderen Partei, wenn sie denn schon erfolgt, so gering wie möglich zu halten, bleibt unbeachtet. In vielen Kriegen kommt es zu sinnlosen Orgien der Vernichtung.

Personen, die in Kriegsgebieten Nothil-fe leisten, geraten leicht in Gewissenskonflikte. Sie sollen kriegsverwundete Kombattante wie Opfer behandeln, obwohl diese vielleicht auch Täter sind. Kann man gegenüber den Angehörigen einer Armee, von der bekannt wird, dass sie Massaker an der Zivilbevölkerung angerichtet hat, überhaupt neutral sein, ohne sich dem Verdacht passiver Duldung von Kriegsverbrechen auszusetzen? Neutralität bedeutet lediglich den Verzicht auf einen Eingriff ins Kriegsgeschehen und formelle Gleichbehandlung der Angehörigen beider Parteien. Es widerspricht dem Prinzip der Neutralität aber keineswegs, die humanitäre Hilfe jeweils dorthin zu verlagern, wo die Opferzahl am grössten ist.

Das Neutralitätsprinzip ist und bleibt in hohem Masse verletzlich. Kriegsparteien, die die Neutralität einer Nothilfe-Organisation missachten oder sie am Zugang zu den Opfern der Gegenseite hindern, fordern den Neutralitätsgedanken selber heraus. Es entsteht dann eine paradoxe Situation, denn einerseits kann es sich keine neutrale Organisation leisten, eine neutrale Haltung gegenüber Verletzungen ihres Neutralitätsstatus einzunehmen. Solch eine Haltung trüge dazu bei, das Prinzip der Neutralität selbst zu unterminieren. Auf der anderen Seite würde eine Hilfsorganisation, die sich den Zugang zu ihrem Einsatzgebiet mit Waffengewalt erzwänge, dem Neutralitätsgebot zuwiderhandeln.

Die Paradoxie der Neutralität hat noch eine tiefere Dimension. Je zuverlässiger und effizienter humanitäre Hilfe weltweit funktioniert, desto grössere Erwartungen wird sie wecken – mit positiven wie mit negativen Effekten. Es ist nie auszuschliessen, dass Kriegstreiber und Terrorgruppen die konstruktiven Bemühungen von Hilfsorganisationen wie des IKRK zynisch in ihr Kalkül einbeziehen und um so brutaler zuschlagen.

»
Abonnieren Sie unsere
kostenlosen Newsletter!