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Leistung oder Geld zurück

Im 27. Kanton können Bürgerinnen und Bürger nun einen indivi­duellen Vertrag mit der Verwaltung abschliessen. Dieser ist leistungsbezogen und besteht aus einer unveränderbaren Grund­leistung, einem Mittelteil, in dem gewissermassen wie in einem Menü Schwerpunkte und Vorlieben gewählt werden können, ­sowie obendrauf Zusatzleistungen, die Extrasteuern kosten.

Zum Beispiel im Bereich Sicherheit: Es besteht eine Grundleistung in Form einer funktionierenden Polizei, die regelmässig im Kanton patrouilliert und im Notfall immer zum Tatort kommt. Bürgerinnen, die darüber hinaus bei den variablen Leistungen Sicherheit höher gewichten als etwa Sportmöglichkeiten, erhalten aktive, ­individuelle Sicherheitstipps oder Präventionsmassnahmen – aber auch bessere Kommissarinnen bei der Aufklärung eines Einbruchs in die Wohnung. Wer sehr viel zu verlieren hat – also etwa eine Villa mit toller Gemäldesammlung ­besitzt –, nimmt eine Zusatzleistung in Anspruch und erhält mehr Patrouillenfahrten bei der Villa und eine eigene Sonderkommission mit einer Soko-Leiterin, die mindestens 20 Jahre Berufserfahrung aufweisen kann.

Das Gleiche gilt bei Kunst und Kultur: Wieso soll die Allgemeinheit ein Kunstmuseum oder Theater einer Minderheit mitfinanzieren, obwohl viele Menschen nie in dieses Kunstmuseum oder Theater ­gehen werden? Daher auch hier: Wurde bei der variablen Leistung der Schwerpunkt auf Kunst gelegt, dann gibt’s einen günstigeren Eintritt ins Museum als in der Grundversorgung.

Liefert der 27. Kanton die vereinbarten Leistungen nicht, gibt es gemäss Vertrag einen Discount auf die Steuern. Die Ausstellungen des Kunstmuseums hatten im letzten Jahr wenig Publikum oder niedriges Renommee? Geld zurück. Einbruch trotz Zusatzleistung «Sicherheit»? Geld zurück. Ist das kommunale Schwimmbad ­verdreckt? Geld zurück. Leistung ist Leistung. Sie ist messbar und bekommt damit einen wahren Preis. Zudem lernen die Bewohner im 27. Kanton, dass es keinen Vollkaskostaat gibt.

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