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Der Staat muss keine religiösen Gefühle schützen
Dieses Foto lud Ameti auf Social Media hoch. Bild: Screenshot Instagram

Der Staat muss keine religiösen Gefühle schützen

Sanija Ameti hat sich durch ihr dummes und geschmackloses Verhalten selbst entlarvt. Sie strafrechtlich zu belangen, ist eines liberalen Staates jedoch unwürdig.

Der Schuldspruch gegen Sanija Ameti, die auf eine Mariadarstellung mit Jesuskind geschossen hatte, wurde mit dem Artikel 261 im Strafgesetzbuch begründet, der «böswillige» und «gemeine» Handlungen gegen die Religion verbietet. Artikel 261 stammt aus einer Zeit der konfessionellen Spannungen zwischen Protestanten und Katholiken, als der Gesetzgeber darum besorgt sein musste, dass die Konfessionen friedlich koexistieren, ohne sich zu verhöhnen oder die Kultusfreiheit des anderen zu beschneiden.

Heute braucht es den Artikel 261 nicht mehr. Der Staat schützt alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend gegen Diskriminierung, Beschneidung der Religionsfreiheit oder gegen ehrverletzende Äusserungen. Abgesehen davon lehne ich es grundsätzlich ab, dass der Staat die Kompetenz haben soll, «gemeine» oder «böswillige» Handlungen zu definieren und zu ahnden. Der Staat als Gefühls- und Gesinnungspolizei? Nein, der Staat soll lediglich die Grundrechte garantieren und Leute bestrafen, die gegen das Gesetz verstossen.

 

Gott braucht keine Juristen

Ich will nicht, dass sich Gerichte um meine religiösen Gefühle sorgen. Religiöse Gefühle dürfen nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, auch nicht im Fall von besonders dummen, selbstverliebt via Social Media verbreiteten Schüssen auf ein Marienbild. Auch nicht im Fall von Karikaturen gegen Mohammed. Mit verletzten Gefühlen muss ein mündiger, erwachsener Mensch eigenmächtig umgehen können, ohne für sein allfälliges emotionales Ungleichgewicht andere verantwortlich zu machen. Weder der Einzelne noch eine Gruppe «Gottesfürchtiger» soll den Staat dafür einspannen können, um einen Glauben vor Kritik oder Provokation zu schützen. Das ist vormodern und infantil. Es zeugt ausserdem von einem schwachen Glauben. Denn was ist das für ein Gott, der zum Schutz seiner Ehre den Richterspruch eines weltlichen Juristen nötig hat?

Je vielfältiger und pluralistischer eine Gesellschaft ist, desto grösser werden die Toleranz-Zumutungen. Wer zu einer liberalen Gesellschaftsordnung steht, lernt, damit zu leben. Es gilt, neben der Religionsfreiheit im gleichen Masse auch die Meinungsfreiheit zu verteidigen, denn sie sind der Herzschrittmacher unserer individuellen Freiheitsräume. Oder mit den Worten von George Orwell (1903–1950): «Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.»

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