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Zahl des Monats

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Euro gingen im Jahr 2021 auf dem Schuldentilgungskonto der Bundesrepublik Deutschland ein. Das Konto wurde 2006 eingerichtet. Es erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, zu Leb­zeiten dem Staat «freiwillige Geldleistungen» zukommen zu lassen. Juristisch handelt es sich nicht um Spenden. Mit ­Spenden haben die Leistungen aber gemeinsam, dass der Empfänger keine Leistung zugunsten des Gebers erbringt. Die Höhe der Einzahlungen entsprach 2021 der Grössen­ordnung der angefallenen Überweisungen in den Vorjahren. Der Bund in Deutschland ist nicht die einzige Gebietskörperschaft, die ein Konto für freiwillige Zahlungen an den Staat eingerichtet hat. Das Bundesland Thüringen beispielsweise verfügt ebenfalls über ein solches Konto, auch hier sind ­keine massgeblichen Einzahlungen zu verzeichnen.

In den USA wurde die Möglichkeit zur Überweisung ­freiwilliger Geldleistungen an den Staat 1961 durch den ­damaligen Präsidenten John F. Kennedy geschaffen. Seitdem wurden über diesen Weg etwa 100 Millionen US-Dollar in die Kassen des Staates gespült. Ebenfalls Peanuts. Zum ­Vergleich: Die US-Bundesregierung erzielte allein 2021 ­Steuereinnahmen in Höhe von knapp 4 Billionen US-Dollar. In der Schweiz scheinen weder auf Bundes- noch auf ­Kantonsebene Konten für die Überweisung «freiwilliger ­Geldleistungen» zu existieren. Zumindest konnte der Autor keine Hinweise darauf finden.

Von den knapp 6 Milliarden Euro, die 2021 in Deutschland gespendet wurden, flossen nur etwa 0,001 Prozent auf das Schuldentilgungskonto des Bundes. Die Bürgerinnen und Bürger scheinen den Staat in Deutschland und anderswo nicht als die Organisation anzusehen, die in der Lage ist, ­zusätzlich zu den erzielten Steuereinnahmen und Einnahmen aus anderen Quellen ihre Spendengelder effektiver einzu­setzen als alternative Empfänger. Das gilt angesichts der Spendendatenlage offenkundig auch für diejenigen besonders Gutbetuchten, die von Zeit zu Zeit mit der Bitte an den Staat herantreten, er möge sie doch noch höher besteuern.

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