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(3) Problematische Aspekte des schweizerischen Stiftungsrechts

In der Schweiz ist die Stiftung als Organisationsform nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für wirtschaftliche Zwecke zulässig. Während ein gewisser Spielraum innerhalb des Rahmens der Gemeinnützigkeit sinnvoll ist, macht diese Flexibilität im Spannungsfed zwischen «wirtschaftlich» und «gemeinnützig» auch Missbräuche möglich.

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