Stiftungen haben eine weit zurückreichende Tradition. Einer breiten Öffentlichkeit sind sie dennoch unvertraut. Der folgende Beitrag zeigt charakteristische Merkmale dieser Institution auf und leitet daraus jene praktischen Konsequenzen ab, die zu beachten sind, will man die Grundidee des Stiftens für die Allgemeinheit bewahren und weiterentwickeln.
Nach ersten Anläufen zu Beginn der 1990er Jahre ist das schweizerische Stiftungsrecht wieder in Bewegung geraten. Eine Revision, die neue Anreize für die Gründung von Stiftungen setzen will, ist abgeschlossen und soll in absehbarer Zeit in Kraft treten.
In der Schweiz ist die Stiftung als Organisationsform nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für wirtschaftliche Zwecke zulässig. Während ein gewisser Spielraum innerhalb des Rahmens der Gemeinnützigkeit sinnvoll ist, macht diese Flexibilität im Spannungsfed zwischen «wirtschaftlich» und «gemeinnützig» auch Missbräuche möglich.
Ohne die Unterstützung von Stiftungen wäre das kulturelle Leben in der Schweiz ärmer, Theater und Opernhäuser müssten den Spielbetrieb erheblich einschränken, wenn nicht einstellen. Geradezu spektakulär hat sich die Situation in der Westschweiz entwickelt, insbesondere in Lausanne.
Auch die liechtensteinischen Stiftungen haben zum Ziel, einen dem Stiftungszweck entsprechenden Einsatz finanzieller Mittel dauerhaft zu gewährleisten. Durch den Willen des Stifters werden private und gemeinnützige Anliegen vielfältig verknüpft; der Staat wird dadurch unterstützt, aber auch entlastet.
Stiftungen stehen vor der Herausforderung, ihre Aufgaben professionell und ihrem Zweck entsprechend zu erfüllen und die Öffentlichkeit über Ziele und Aktivitäten zu informieren. Der Leitspruch für die Zukunft lautet: Mehr Transparenz und Effizienz. Mit Philipp Egger sprach Robert Nef.
Mäzenatentum spielt sich seit je im Spannungsfeld politischer, ökonomischer und kultureller Potentaten ab. Auch in der grundsätzlich machtskeptischen Demokratie braucht es die wirtschaftlichen Potentaten als Mäzene. «Weg vom Staat» heisst nicht weniger, sondern freiwillig mehr für anderes zahlen.
Wir leben in einer komplexen Gesellschaft. Diese Feststellung ist weder besonders neu noch besonders originell. Der amerikanische Soziologe Lewis Mumford hat schon vor Jahren festgestellt, dass bestehende Gesellschaften die Tendenz haben, immer weitere neue Vergesellschaftungen hervorzubringen. Wer diesbezüglich noch Zweifel hat, werfe einen Blick auf die Entwicklung der Steuer- und Sozialgesetzgebung. Für das Gesetz der […]
Mit der Umverteilung wollte der Staat ursprünglich einen Ausgleich zwischen Reich und Arm bewirken. Heute alimentieren die Umverteilungsgelder zunächst einmal die umverteilenden Instanzen, und sie erreichen die wirklich Bedürftigen nur auf kostspieligen Umwegen oder überhaupt nicht. Ein fetter Staat ist nicht automatisch gerecht – auch ein schlanker Staat kann sozial sein.