Selbstregulierung statt staatlicher Intervention.
2005 wurde mit dem «Swiss Foundation Code» der erste europäische Good-Governance-Kodex für Förderstiftungen publiziert. Vier Jahre darauf folgte die zweite Fassung.
Die Verwaltung von Stiftungen kostet Geld. Das ist unvermeidlich. Unvertretbar wird dies, wenn als Folge zu wenig Mittel für die Erfüllung des Stifterwillens übrigbleiben und die Stiftung einschläft. Von der schwierigen Balance zwischen Vermögensertrag, Verwaltungskosten und Stiftungszweck.
Möglichst viele Stiftungsfranken in die Förderung.
Was aber, wenn die Betriebskosten zu hoch sind und den Vermögensertrag auffressen? Die Dachstiftung als Alternative.
Stiftungen sollten sich auf ihren Förderzweck konzentrieren. Und weder Geld noch Energie infolge einer ungünstigen Vermögensanlage verlieren. Warum nicht in eine Einkaufsgemeinschaft eintreten?
Meist sind Stiftungen auf Dauer angelegt, weit über den Tod des Stifters hinaus. Doch warum nicht eine Verbrauchsstiftung gründen, die das Vermögen innert einer bestimmten Frist verbraucht? Die Gefahr der Verkalkung der Stiftung wird vermieden. Und ausserdem kann der Stifter die Verwirklichung seines Willens zu Lebzeiten verfolgen.
Das Image der Schweizer Bankiers ist angekratzt. Der ausländische Druck auf das Bankkundengeheimnis nimmt zu. Zeit, die finanzielle Privatsphäre preiszugeben? Nein, sagt der Bankier Christoph Ammann. Und skizziert, was zu tun wäre.
Der Finanzplatz Schweiz wollte nicht nur kassieren, sondern auch sauber und kooperativ sein. Also hat die Schweiz mehr Gesetze erlassen als jedes andere Land. Das Ausland ist dennoch nicht zufrieden. Nun kann die Schweiz nicht mehr zurück. Doch es gibt einen Ausweg.
Mit dem Bankkundengeheimnis steht ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats auf dem Spiel – der Schutz der Privatsphäre. Wo sind seine Verteidiger? Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte fühlt sich wie ein einsamer Rufer in der Wüste.