Kann mit Wirtschaftssanktionen ein Regimewechsel erzwungen werden? Meist leidet vor allem die Zivilbevölkerung, die Machthaber jedoch bleiben so mächtig wie eh und je.
Wie lässt sich die Verletzung von Menschenrechten ahnden? Durch Embargos, sagen die Mächtigen. Dabei ist klar, dass diese oft ihr Ziel verfehlen. Weniger klar ist, ob die Schweiz dennoch mitmachen soll.
Nach dem Zweiten Golfkrieg verbot eine Uno-Resolution dem Irak jede Art von Handel mit dem Ausland. Die Bevölkerung litt. Daher wurde
1995 das Oil-for-Food-Programm ins Leben gerufen. Die Korruption nahm zu, der Hunger blieb.
Suzann-Viola Renninger im Gespräch mit Mark Pieth Kein Embargo ohne Umgehung. Mit im Spiel sind Regierungen, Geheimdienste, internationale Firmen, Einzelpersonen. Massnahmen dagegen beginnen langsam zu greifen. Ob dies nachhaltig ist, bleibt offen.
Drohungen, Sanktionen, Anreize oder hohe Diplomatie. Egal, welche Saite angeschlagen wird, Nordkorea und Iran konnten bisher nicht vom Bau an der Atombombe abgehalten werden.
«Es ist paradox. Der vordergründige Misserfolg von Sanktionen ist oft eine unumgängliche Begleiterscheinung von deren faktischen Erfolgen.» M.S. Daoudi & M.S. Dajani, 1983
Die Verwaltung von Stiftungen kostet Geld. Das ist unvermeidlich. Unvertretbar wird dies, wenn als Folge zu wenig Mittel für die Erfüllung des Stifterwillens übrigbleiben und die Stiftung einschläft. Von der schwierigen Balance zwischen Vermögensertrag, Verwaltungskosten und Stiftungszweck.
Möglichst viele Stiftungsfranken in die Förderung.
Was aber, wenn die Betriebskosten zu hoch sind und den Vermögensertrag auffressen? Die Dachstiftung als Alternative.
Stiftungen sollten sich auf ihren Förderzweck konzentrieren. Und weder Geld noch Energie infolge einer ungünstigen Vermögensanlage verlieren. Warum nicht in eine Einkaufsgemeinschaft eintreten?
Meist sind Stiftungen auf Dauer angelegt, weit über den Tod des Stifters hinaus. Doch warum nicht eine Verbrauchsstiftung gründen, die das Vermögen innert einer bestimmten Frist verbraucht? Die Gefahr der Verkalkung der Stiftung wird vermieden. Und ausserdem kann der Stifter die Verwirklichung seines Willens zu Lebzeiten verfolgen.