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anderes Leben nehmen, um danach das eigene ebenfalls von fremder Hand beenden zu lassen – das war gängige Praxis des Suizids im Europa um 1700.

anderes Leben nehmen, um danach das eigene ebenfalls von fremder Hand beenden zu lassen – das war gängige Praxis des Suizids im Europa um 1700. Vor allem im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches, aber auch in Skandinavien und Frankreich war das (Selbst-)Morden zu beobachten. Es hatte zwei Gründe.

Zuerst der religiöse: Selbstmord führt gläubige Christen auf direktem Weg in die Hölle. Wer lebensmüde und gleichzeitig Christ ist, hat also ein (weiteres) echtes Problem. Nun der weltliche: Die Obrigkeiten des 17. und 18. Jahrhunderts waren bei der Bestrafung von Kapitalverbrechen nicht zimperlich und setzten auf die abschreckende Wirkung der Todesstrafe. Gepaart mit den gängigen religiösen Überzeugungen hatte das Instrument aber die unbeabsichtigte Folge, dass Mord für die (gewiss kleine) Gruppe der Lebensmüden attraktiver wurde. Denn: Gläubige, die zum «mittelbaren Selbstmord» griffen, indem sie jemanden töteten, konnten vor ihrer Hinrichtung Busse tun und sich von ihren Sünden reinigen. Damit nun weder ihrer noch der armen Seele ihres Opfers der Weg ins Himmelreich verwehrt bliebe, töteten die Suizidalen vornehmlich kleine Kinder. Sie lesen richtig! Und die Erklärung dafür ist dann schon vergleichsweise rational: Kleinkinderseelen galten als rein und würden sich folglich ohne Probleme vor ihrem Schöpfer rechtfertigen können.

Erst im späten 18. Jahrhundert passten die Staaten ihre Rechtsprechung anreizkompatibel an: Wer tötete, um sich selbst richten zu lassen, wurde danach zu lebenslanger Haft bei Schwerstarbeit verurteilt und mitunter regelmässig öffentlich ausgepeitscht. Die Instrumente heutiger Staaten sind – meist – andere, aber das «Gesetz der unbeabsichtigten Folgen», das hier exemplarisch illustriert wird, existiert immer noch: etwa in der Geldpolitik, der Steuergesetzgebung oder der Bankenaufsicht. Falsch justierte Gesetze führen hier regelmässig zu unbeabsichtigten und unerwünschten Nebenwirkungen.

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