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Zensur?

«Man sieht in diesem Jahr, hundert Jahre nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs, oft historische Photographien von Schlachtfeldern in Nordfrankreich und Belgien. Alle denken: Nie wieder. Unglaublich ist es in diesem Kontext, dass ein schweizerischer Uhrenhersteller mit Kriegsbildern Reklame macht, neulich in dieser Zeitung. Unter der Überschrift ‹Welcome to our world›. Ist solcher Zynismus noch […]

Zensur?

«Man sieht in diesem Jahr, hundert Jahre nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs, oft historische Photographien von Schlachtfeldern in Nordfrankreich und Belgien. Alle denken: Nie wieder. Unglaublich ist es in diesem Kontext, dass ein schweizerischer Uhrenhersteller mit Kriegsbildern Reklame macht, neulich in dieser Zeitung. Unter der Überschrift ‹Welcome to our world›. Ist solcher Zynismus noch zu überbieten? …»

Mit diesen Worten beabsichtigte mein Klient, sich in einem Leserbrief kritisch zu einer martialischen Werbung für Breitling-Uhren zu äussern. Die Redaktion der adressierten grossen Schweizer Tageszeitung verweigerte ihm die Publikation und begründete, es stehe den Werbeauftrag­gebern frei, ihre Anzeigen gemäss ihren Vorstellungen zu gestalten. Nun fühlt sich mein Klient in seiner Meinungsfreiheit beschnitten: Der Verlag stelle kommerzielle Interessen über das Recht des Lesers, seine Meinung frei zu äussern. In diesem Fall in Form eines kritischen Leserbriefs. Der konkrete Verdacht meines Klienten: Die Angst, einen möglichen Inserenten zu verlieren, überwiegt offenbar das Interesse an einem kritischen Dialog. Die Meinungsfreiheit (Art. 16 BV) schützt, wir erinnern uns, den ungehinderten Fluss von Meinungen und Informationen – vor staatlicher Zensur. Hier aber geht es, wenn überhaupt, um eine Privatzensur. Ob eine solche im Falle des Uhrenherstellerinserats vorliegt oder nicht, kann nicht eruiert werden. Klar aber ist: mein Klient hat für seinen Leserbrief keinen rechtlich erzwingbaren Publikationsanspruch. Es obliegt der Redaktion, Leserbriefe zu veröffentlichen – oder eben nicht. Von Zensur kann also in solchen und ähnlichen Fällen keine Rede sein. Man kann aber argumentieren, dass es sich um ein Zeichen der Schwäche, wenn nicht gar um einen Widerspruch handelt, wenn ein Unternehmen, das von der Presse- und Meinungsfreiheit lebt, diese einem Leser verweigert. Eine besonnenere Abwägung seitens der Redaktion wäre wohl wünschenswert gewesen – denn auch in dieser Sache dürfen kommerzielle Interessen als Zweck die Mittel nicht heiligen.

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