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Politisierung der Justiz

Das Klima-Urteil des EGMR gegen die Schweiz schlägt hohe Wellen. Überraschend kam es jedoch trotzdem nicht.

Politisierung der Justiz
Die KlimaSeniorinnen Schweiz in Strassburg. Bild: Greenpeace / Shervine Nafissi, 29.03.2024.

Das gestern gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgt für Furore. Der EGMR rügt die Schweiz dafür, nicht genug für den Kampf gegen den Klimawandel zu tun. Eingereicht wurde die Klage vom Verein «Klimaseniorinnen Schweiz». Diese beklagten, dass die Klimaschutzmassnahmen des Bundes unzureichend seien und dadurch ihre Gesundheit beeinträchtigt werde. Das Urteil überrascht nicht besonders. Denn der EGMR ist die Verkörperung einer politisierten Justiz, deren Richter bereits seit längerer Zeit dem Vorwurf ausgesetzt sind, sie unterstünden Interessenkonflikten.

Zur Erinnerung: Im April 2021 entschied er, dass eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen rechtens sei. Mehrere Familien aus Tschechien gingen rechtlich gegen die dort bestehende Impfpflicht für Kinder vor. Tschechische Kinder müssen sich gegen neun Krankheiten, darunter Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten, impfen lassen. Andernfalls drohen den Eltern Geldstrafen, oder den Kindern wird die Aufnahme in den Kindergarten verweigert. Der EGMR urteilte, dass die Impfpflicht grundsätzlich zulässig und die tschechische Gesundheitspolitik im «besten Interesse» der Kinder sei. Eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) läge nicht vor.

Dieses Urteil war Wasser auf die Mühlen der europäischen Regierungen, die den Druck auf die Bevölkerung zur Corona-Impfung bis in den Winter 2021 hinein und darüber hinaus erhöhten. In Österreich wurde im Zuge dessen die Corona-Impfpflicht für alle Erwachsenen und in Deutschland das einrichtungsbezogene Impfobligatorium temporär eingeführt.

Die Mutmassung auf Befangenheit ist begründet. Aus einer Studie des European Center for Law and Justice aus dem Jahr 2023 geht hervor, dass beim EGMR alleine von 2020 bis 2022 54 Fälle von Interessenkonflikten festgestellt wurden. 18 Urteile beträfen die Grosse Kammer, die als wichtigste Entscheidungsinstanz gelte. Von den Konflikten seien 12 der 46 Richter des EGMR betroffen. In 54 Fällen hätten sie über Gerichtsfälle geurteilt, die von der Stiftung oder Nichtregierungsorganisation angestossen worden seien, die die Richter gegründet oder geleitet oder mit denen sie in der Vergangenheit zusammengearbeitet hätten. Zu den NGOs und Stiftungen zählten unter anderem Amnesty International, Human Rights Watch und die Open Society Foundation.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass der EGMR den Schweizer «Klimaseniorinnen» Recht gibt, wenn gleichzeitig seine Richter sich im Dunstkreis von einflussreichen NGOs und Stiftungen bewegen. (ms)

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