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Bürokratie:
Verursachen und geisseln

Bürgerliche Regierungsparteien empören sich über unnötige Regulierungen, die sie nicht selten selbst verursacht haben. Ein Besuch bei der Legislative.

Bürokratie: Verursachen und geisseln
Die neuen Deklarationsvorschriften des Lebensmittelgesetzes verlangen nun auch Angaben zu Allergenen im Offenverkauf. Für die englischen Touristinnen in der Schweiz von 1952 würden diese ab dem 1. Mai 2017 lauten: «Caution: This ananas contains ananas.» Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Comet Photo AG (Zürich) / Com_M01-0981-0004 / CC BY-SA 4.0

«Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.»                              — Publius Cornelius Tacitus, römischer Historiker

Bundesrat Johann Schneider-Ammann brachte es kürzlich in einem Interview mit der NZZ auf den Punkt: «Wir reden zwar von Deregulierung und Bürokratieabbau, aber wir machen genau das Gegenteil. Pro Woche produzieren wir 140 A4-Seiten zusätzliche Vorschriften. Das ist eine Fehlentwicklung.» Eine Fehlentwicklung, korrekt. Sie sollte beim NZZ-Leser eine wichtige Frage auslösen: Ist nicht Schneider-Ammann Mitglied der FDP, also jener Partei, die schon so lange in Regierungen sitzt, wie sie mitverantwortlich ist für das Mehr an eben jenen Vorschriften? Gewiss, die anderen Parteien im bürgerlichen Lager, die sich lautstark gegen fehlgeleitete Regulierungen wenden, sind nicht weniger mitverantwortlich: die SVP, die CVP, die BDP, die GLP. Kennen Sie diesen einen Trinker, der das Trinken am Morgen verdammt und sich dann am Abend besäuft? In diesem Artikel lerne ich ihn endlich kennen.

I: Die Gründe

Das Vertrauensverhältnis zwischen der Wirtschaft und der Politik sei zerrüttet, meint Schneider-Ammann in besagtem Interview.1Weil die Politik der Wirtschaft nicht mehr über den Weg traue, suche sie eben «oft Sicherheit in zusätzlichen Regeln». Nun ist «Vertrauensverhältnis» ein positiver Ausdruck. Will man die negativen Aspekte betonen, redet man auch gern von «Filz». Haben etwa die durchaus berechtigten Bemühungen, mehr Transparenz in diese Beziehung zu bringen, die stillen Übereinkünfte von früher über den Haufen geworfen? Hatte der Filz neben den unbestreitbaren Problemen wie Korruption, Absprachen und Zudecken von Misswirtschaft auch etwas Gutes, nämlich die unbürokratische Regelung von Problemen? Das von Misstrauen geprägte Verhältnis zwischen Politik und Wirtschaft hat jedenfalls zu mehr und genauer formulierten Gesetzen und Regelungen geführt. Auch weil der Anspruch an die Gesetzgebung allseits gestiegen ist: Gesetze sollen längst nicht mehr nur den Bedürfnissen des Schweizer Bürgers dienen, sondern auch den Unternehmen und Ämtern, den Wirtschaftsbeziehungen zur EU oder den Vereinigten Staaten oder den Vorstellungen von internationalen Organisationen. Sie sollen so ausformuliert sein, dass keine Fragen offenbleiben und alle Beteiligten zufriedengestellt werden können.

Ein Beispiel für ein überdimensioniertes und unübersichtlich gewordenes Gesetz ist das neue Schweizer Lebensmittelrecht, das am 1. Mai 2017 in Kraft tritt. Es umfasst neben dem Gesetz vier Verordnungen des Bundesrats, 23 Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) sowie drei Verordnungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Insgesamt sind es 2080 Seiten Verordnungstext plus mehr als 200 Seiten Erläuterungen. Zu 98 Prozent sei es die Übernahme des EU-Lebensmittelrechts, schreibt der ehemalige SP-Politiker Rudolf Strahm.2 Die 98 Prozent will das BLV auf Anfrage nicht bestätigen: «Wir wissen nicht, um wie viele Prozente es sich handelt. Was wir mit Sicherheit wissen: Unser Recht ist mit jenem der EU in allen wichtigen Grundsätzen und Definitionen harmonisiert.» In den Erläuterungen der neuen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) heisst es: «Materiell orientieren sich die neuen Bestimmungen weitgehend am EU-Recht. Ziel ist es, in der Schweiz ein mindestens gleich hohes Schutzniveau für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erreichen wie in unseren Nachbarländern.»

Gerechtigkeitsideal: Der Anspruch auf absolute Gleichbehandlung

Wenn die Treuhänderin Daniela Schneeberger die Steuerverwaltung auf eine neue, praxisferne Verordnung anspricht, erklingt das Echo immer gleich: «Wir müssen eben alle gleich behandeln.» Ich treffe die FDP-Politikerin in der basellandschaftlichen Gemeinde Thürnen, in einem bescheidenen Treuhandbüro direkt neben ihrem Wohnhaus. Ihr Vater, alt Landrat Robert Schneeberger, auch schon Treuhänder und auch schon bei der FDP, schaut kurz im Büro vorbei, erkundigt sich nach dem Thema und wirft scherzhaft ein: «Vom Bürokratieabbau habe ich auch immer nur geredet.» Die Tochter jedoch scheint ernsthaft bemüht und setzt mir gleich ein konkretes Beispiel auseinander: die Lohnausweise von Geschäftsfahrzeuginhabern. Die Behörden wollten, «um eine Gleichbehandlung aller Unselbständigerwerbenden zu erreichen», dass Steuerpflichtige über 3000 Franken liegende Kosten von Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort selbst auseinanderdividieren. Der Mitarbeitende soll nun jene Tage deklarieren, an denen er mit seinem Geschäftsfahrzeug vom Wohnort zur Arbeit fährt, und jene Tage, an denen er im Aussendienst ist. Fährt er jedoch zunächst zur Arbeit, dann zum Kunden und dann nach Hause, gilt das, so lerne ich, nur als halber Aussendiensttag. Mit zur Verfügung gestellten Pauschalansätzen soll diese Deklaration sehr simpel sein, glaubt die Steuerverwaltung – der Aufwand und auch die Verantwortung für die Korrektheit der Angaben jedoch liegen beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer. Die Steuerverwaltung dagegen kann sich auf den neu aufgestellten Regeln ausruhen und gegebenenfalls falsch ausgefüllte Lohnausweise und Steuererklärungen bemängeln. In diesem Fall konnte ihr Aktionismus mittels einer Motion von Erich Ettlin (CVP) beerdigt werden, es wird künftig die bisherige Lösung gelten. «Das ist einmal mehr eine Eigendynamik der Verwaltung, die gar keine Rechtsgrundlage hat», sagt Schneeberger. Der Wille, alle exakt gleich zu behandeln, führt zur Neigung, Gesetze auch für Ausnahme- und Einzelfälle zu erlassen. Dabei sollten doch Gesetze nur das für die Allgemeinheit Gültige regeln und die Spezialfälle den Gerichten überlassen.

Perfektionismus: die Angst vor der Entscheidung, dem Fehler, der Empörung

Von Thürnen (1400 Einwohner) fahre ich ein paar Kilometer weiter nach Bubendorf (4400 Einwohner), zu Malermeisterin und SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger. In allen Parlamenten, in denen Sollberger bisher war, sei ihr eines aufgefallen, sagt sie: «Kaum jemand trifft einen Entscheid und trägt die daraus folgenden Konsequenzen. Weil niemand an irgendetwas schuld sein will. Stattdessen sichern sich alle doppelt und dreifach ab.» Zum Beispiel mit Gutachten, die bei «Experten» in Auftrag gegeben werden: «Meistens weiss man nicht mehr, nachdem man diese studiert hat», glaubt Sollberger. Sie erwähnt zudem die wichtige Rolle der Medien, insbesondere der Boulevard- und Sonntagszeitungen. Indem sie Einzelfälle, kleinere Fehler und Missgeschicke teilweise masslos aufbauschen, schüren sie ein Klima, in dem niemand mehr Verantwortung tragen möchte. Nach dem Erscheinen eines solchen Artikels fachen von Journalisten organisierte Leser, Politiker, Experten, Psychologen das Feuer der Empörung immer weiter an. Im schlechtesten Fall reagiert dann ein Parlamentarier auf die Boulevardgeschichte und startet einen Vorstoss, der ihn als «Macher», «Kümmerer» oder «Besorgten» ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken soll. Meist verursacht so eine Intervention jedoch nur noch mehr Bürokratie. Sollberger, die selbst bereits in einer Motion den Bundesrat dazu aufgefordert hat, abzuklären, «ob die gesetzlichen Grundlagen für die Durchsetzung des Handschlags in der Schweiz vorhanden sind», hat seither nur noch wenige Vorstösse lanciert. Sie habe die Erfahrung gemacht, dass es oft mehr bringe, bei den Behörden telefonisch nachzufragen, statt einen potenziell medienwirksamen Vorstoss zu lancieren: «Ich habe mehr Freude, etwas zu erreichen, als in der Zeitung zu stehen.»

Peter Föhn (SVP), in der Bundesversammlung seit 1995, sieht die Kombination von Perfektionismus und Risikovermeidung in der Verwaltung zusammen mit dem Druck der Medien hauptverantwortlich für die Aufblähung: «Jeder in der Verwaltung will es top machen – aber keiner will ein Risiko eingehen. Die Verwaltungsangestellten haben derart grosse Angst vor einer Negativstory, dass sie ihre Verordnungen, Gesetzesentwürfe, Berichte immer noch exakter ausformulieren und darin auch noch die kleinste Eventualität absichern. Was die Verwaltung verlässt, soll auf allen Seiten hieb- und stichfest sein.» Für Föhn wäre es der Verwaltung aber durchaus auch mal erlaubt, kleinere Fehler zu machen. Es soll auch mal etwas nicht perfekt sein dürfen: «Auch Chefbeamte und Politiker dürfen sich ab und zu angreifbar machen. Wenn sie ihre Sache grundsätzlich recht machen, dann ist es doch kein Problem für sie, sich punktuell zu entschuldigen.» Die Realität freilich sieht oft anders aus, als sie Föhn beschreibt: Als eine Mutter in der Gemeinde Flaach am Neujahrstag 2015 ihre zwei Kinder ermordete, suchten SVP-Vertreter die Schuld am Vorfall bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) des Kantons Zürich und fragten: «Wer stoppt die Stasi-Behörde Kesb?» Ein Gutachten der Zürcher Justizdirektion stellte ein Jahr später fest, die Kesb habe phasenweise fachlich beispielhaft gehandelt, ein Zusammenhang zwischen dem Obhutsentzug und der Kindstötung sei nicht festzustellen.

Der Angst vor dem Fehler begegnet auch Daniela Schneeberger vermehrt in der eigenen Berufsgruppe, bei den Treuhändern: «Ich merke es oft bei Seminaren: statt einen Entscheid zu fällen und dazu zu stehen, wollen sie sich für alles absichern. Bei Treuhand Suisse haben wir reagiert und unsere Mitglieder dazu angehalten, bei Unklarheiten zunächst bei unserer internen Rechtsauskunft nachzufragen, und erst danach zum Beispiel bei der Revisionsaufsichtsbehörde.» Wer lange im Parlament sei, kriege eine Art Verwaltungshörigkeit, sagt Schneeberger weiter: «Es ist schon verwunderlich, dass bei Diskussionen in den Kommissionen selbst Parteikollegen eher bereit sind, den Verwaltungsvertretern zu glauben als mir, die ja viel Erfahrung in der Praxis hat.» Sich nicht von der Übermacht der Verwaltungsvertreter, die auch bei kleineren Geschäften stets zahlreich aufmarschieren, beeinflussen zu lassen, sei allerdings gar nicht mal so einfach. Nicht zu unterschätzen sei zudem der Einfluss der von Medien veröffentlichten Parlamentarier-Ratings, so Schneeberger. Denn wer kaum Vorstösse zu verzeichnen hat, gilt beim Wähler schnell mal als faul: «Einige der Parlamentarier reagieren darauf und machen noch mehr Vorstösse.»

Praxisferne: die Entscheidung ohne die Beteiligten

«Zwischen Theorie und Praxis liegen oft Welten!», sagt Sylvia Flückiger-Bäni, Unternehmerin der Holzbranche in Schöftland und SVP-Nationalrätin seit 2007. «Schauen Sie einmal nach, wie viele echte Unternehmer, KMU- und Gewerbevertreterinnen im Parlament sitzen. Und mit ‹echt› meine ich jene, die selber im Unternehmen stehen, Risiko tragen, Aufträge generieren, Mittel erwirtschaften und vor allem Mitarbeitende beschäftigen. Es wird kaum auf sie gehört, sie sind in der Minderheit!» Wer noch nie ein KMU geführt habe, sagt Peter Föhn, merke gar nicht, wie ständig neue und immer detailliertere Verordnungen die Wirtschaft gängelten. Für die grossen Firmen sei eine neue Verordnung ein kleiner Budgetposten, für die kleinen Firmen aber existenziell. Weil die Arbeit in der Bundesversammlung inzwischen zu einem Pensum von 60 bis 80 Prozent angewachsen ist, scheuen es viele Unternehmer, sich zur Wahl zu stellen. Neben vielen Juristen, Berufspolitikern und Bauernvertretern finden sich Handwerker nur sehr vereinzelt; auch Sandra Sollberger hat ihr Pensum nach der Wahl reduziert, das Landratsamt und das Gemeindeamt aufgegeben. «Wer ins Parlament gewählt wird, gibt oft den Job auf, weil entweder die Spesen ausreichen oder weil neue, gut bezahlte Tätigkeiten winken, zum Beispiel in Lobbyverbänden», sagt sie. Sie musste sich zudem in einer Pause einer Kommissionssitzung auch schon mal anhören, sie könne als Malermeisterin ja wohl zu diesem Thema nichts beitragen, sie habe ja nicht mal einen Gymnasialabschluss: «Ich glaube, dass sich viele Unternehmer nicht in die Politik trauen, weil sie es sich nicht zutrauen. Mir ist es wurst, wenn ich mal nicht so elegant formuliere. Wenn man praktische Beispiele bringt, verstehen das die Leute schon.» Dass ihre Sollberger Maler AG in Bubendorf etwa bei jeder Ausschreibung der öffentlichen Hand nachweisen muss, den Gesamtarbeitsvertrag und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau einzuhalten, versteht sie nicht: «Ich schicke bei jeder einzelnen Ausschreibung die gleichen Formulare mit, datiere sie neu und unterschreibe sie neu.»

II: Die Lösungen

Regulierung gegen Regulierung

Eine neue Regulierung ist nicht per se schlecht, schliesslich kann eine gute Regulierung zu weniger Bürokratie führen. Eher paradox dagegen ist das Schaffen von neuen Gesetzen, um die Regelungsdichte zu verkleinern – jedenfalls auf den ersten Blick. So will der Gewerbeverband eine unabhängige Stelle schaffen, welche die Messung der Regulierungskosten vornimmt. Die Bundesverwaltung soll verpflichtet werden, für Vorlagen, die in die Vernehmlassung oder Anhörung gehen, einen «KMU-Verträglichkeitstest» durchzuführen. Ausserdem sollen Messungen mittels Anhörungen durchgeführt und überprüft werden, eigene Gutachten erstellt, Stellungnahmen verfasst werden. Beispiele für eine solche Regulierung gegen mehr Regulierung gibt es in mehreren Kantonen. So existiert im Kanton Baselland seit über zehn Jahren eine gesetzliche Grundlage: In der «Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)» sind die Regulierungsfolgenabschätzung, das KMU-Forum und die Anlaufstelle für Unternehmen festgeschrieben. Dass der institutionalisierte Dialog zwischen der Verwaltung und den KMU zielführend ist und gerade auch präventiv viel Unsinn verhindert, da sind sich alle Befragten einig. Sandra Sollberger etwa sagt: «Wenn die Verwaltung bei der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Verordnungen weiss, dass diese noch im KMU-Forum besprochen werden, dann passen sie ihre Formulierungen entsprechend an.» Es bleiben jedoch auch Fragen offen: Macht es Sinn für den Steuerzahler, wenn das Sekretariat des KMU-Forums Baselland vom Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion geführt wird? Und so zielführend die Kommunikation zwischen Verwaltung und Gewerbe auch ist, die Erfolge bleiben bescheiden, wie der Kopräsident des nationalen KMU-Forums, Jean-François Rime, erzählt: «Von zwanzig Bemerkungen, die wir im KMU-Forum anbringen, werden vielleicht eine oder zwei positiv angenommen.»

Auf unnötige Gesetze verzichten

«Die Belastung durch unnötige Regulierungskosten verursacht in der Schweiz jährliche Kosten von über 60 Milliarden Franken. Das entspricht zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)», schreibt Bernhard Salzmann vom Schweizerischen Gewerbeverband. In einem Grundlagenpapier von 2015 liefert der Verband viele Ideen, wie diese Kosten eingeschränkt werden könnten. Das Naheliegendste ist der Verzicht. Verzicht auf die Formularpflicht im Mietwesen. Verzicht auf zwingende Angaben über Nährwerte und Zubereitungsarten auf Menükarten im Lebensmittelgesetz. Verzicht auf das Verbot von Plastiksäcken. Verzicht auf gesetzliche Massnahmen zur Lohngleichheit. Die beiden treffendsten Sätze aus dem Papier lauten: «Es ist absolut notwendig, keine unnötigen Gesetze zu erlassen.» Und: «Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, Regulierung ohne Beizug eines Anwalts zu verstehen.» In einem Bericht des Bundesrats 2015 werden 15 Massnahmen aufgelistet, die aus dem Bericht zur administrativen Entlastung 2012–2015 realisiert wurden. Davon betreffen allerdings nur einzelne, wenige Punkte tatsächlich eine Rückgängigmachung einer Regulierung oder eine Abschaffung einer Gebühr. So die Befreiung der Einzelunternehmen und Personengesellschaften von der Pflicht, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, wenn sie weniger als 500000 Franken Umsatz erzielen, durch das Parlament. Oder die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital durch die Steuerverwaltung. Die weiteren «Massnahmen» bestehen im Beauftragen von Studien, im Übermitteln von Empfehlungen, in der Identifikation von Vereinfachungsmöglichkeiten, der Verbesserung von methodischen Grundlagen oder in der Verpflichtung von Ämtern, Anmeldungen und Belege in elektronischer Form anzunehmen. Bei den nicht realisierten Massnahmen versagt das Parlament seit 2011, einen einheitlichen Satz der Mehrwertsteuer einzuführen.

Die Verwaltung zu besseren Erlassen und Gesetzesentwürfen zwingen

Eine Evaluation der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK zeigte kürzlich auf, wie weit manche Prognosen in den Botschaften des Bundesrates danebenlagen. Die Qualität der von den Behörden ausgegebenen Erlasse zu verbessern, ist ein Anliegen des Zürcher SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt. Unter dem Titel «Überregulierung stoppen» reichte er gleich vier Parlamentarische Initiativen ein, die auf Art. 141 des Parlamentsgesetzes, also auf eine Änderung der «Botschaften zu Erlassentwürfen» des Bundesrats, hinzielen. Für jedes neue Gesetz soll ein bestehendes aufgehoben werden. Einmal beschlossene Gesetze sollen nach einiger Zeit auslaufen und nur bei Bedarf verlängert werden. Gesetzesvorlagen sollen die Entscheidungsfreiheit und den Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren. Und es sollen die Internationalisierung des Rechts und die Übernahme von EU-Recht gebremst werden, ebenso wie der Hang der Verwaltung, auswärtige Regulierungsbegehren übereifrig umzusetzen. Die Staatspolitische Kommission hat den Initiativen Folge geleistet, nur den «One in, one out»-Vorschlag wies sie als «zu mechanisch und wenig zielführend» zurück. Auf Anfrage sagt Vogt, ihm gehe es um die Frage, wie das Parlament clever Recht setzen könne: «Der Gedanke hinter allen vier Vorlagen ist, dass die Verwaltung besser in der Lage ist, Handlungsspielräume aufzuzeigen. Denn wenn eine Vorlage ins Parlament und in die Kommissionen kommt, sind die wesentlichen Entscheide bereits gefällt. Konzeptionell werden die Vorlagen dann nicht mehr verändert.» Genau deswegen seien die Vorentscheide fällenden Verwaltungsangestellten vermehrt in die Pflicht zu nehmen. Die vier Initiativen werden, so Vogt, auch verwaltungsintern gelten und nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf Verordnungen und Richtlinien anwendbar sein.

Partikuläre Lobbyinteressen ablehnen

Fast jeder Parlamentarier will etwas geregelt haben, weil hinter fast jedem Parlamentarier Gruppen und Wähler stehen, die etwas in ihrem Sinne geregelt haben wollen. Weil diese Gruppen so Standards durchsetzen, die ihnen selbst Vorteile verschaffen, sind die Gesetzestexte durchzogen von Sicherungen einzelner Interessen. So entsteht ein gesetzlicher Schutz von Bereichen der Wirtschaft, die im freien Markt längst von neuen Ideen und Produkten ersetzt worden wären. Liberale Kräfte im Parlament sollten hier aufräumen und diese Protektionsgesetze nach und nach eliminieren, statt nur davon zu reden. Wenn es tatsächlich eine Mehrheit gegen unnötige Regulierungen gibt, dann steht nichts im Weg, diese – auch gegenüber Einzelinteressen in den bürgerlichen Parteien – abzuschaffen. Ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Arbeit des Parlaments seien das Finanzdienstleistungsgesetz Fidleg und das Finanzinstitutsgesetz Finig, findet Daniela Schneeberger: «Diese beiden Gesetze sind auf einem guten Weg, weil die bürgerlichen Kräfte sie gemeinsam abgespeckt haben.» Dass diese Zusammenarbeit der Weg zum Erfolg ist, hält auch Flückiger-Bäni fest: «Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, brauchen wir den bürgerlichen Schulterschluss, ohne Wenn und Aber.»

Bestehende Gesetze abschaffen

«Wir machen immer neue Gesetze und eliminieren kaum je bestehende Gesetze», hält Jean-François Rime korrekt fest. Für Schlagzeilen gesorgt hat in letzter Zeit auch nur eine Rückgängigmachung eines Gesetzes. Die Motion «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» von Ruedi Noser war erfolgreich, und in der Folge stehen die für Hundehalter obligatorischen Hundekurse seit Januar 2017 nicht mehr in der Tierschutzverordnung. Am Anfang des 2008 eingeführten Obligatoriums stand die parlamentarische Initiative «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» von Pierre Kohler (CVP). Sie wurde am 7. Dezember 2005 eingereicht, am gleichen Tag, als die Boulevardzeitung «Blick» eine Liste von 147 National- und Ständeräten präsentierte, die sich für ein Kampfhundeverbot einsetzten, darunter 21 von der FDP, 28 von der CVP und 40 von der SVP. Auf der am 7. Dezember 2005 vom «Blick» veröffentlichten Liste der Unterzeichnenden stehen Namen wie Ruedi Noser, Adrian Amstutz, Christoph Mörgeli, Philipp Müller, Gerhard Pfister oder Peter Spuhler, aber auch die heute amtierenden Bundesräte Simonetta Sommaruga, Doris Leuthard, Ueli Maurer und Guy Parmelin. Doch wo sind die weiteren Parlamentarier, die es sich zur Aufgabe machen, Gesetze, die sich als unnütz, unwirksam, verzichtbar herausgestellt haben, zu eliminieren? Wer folgt dem Beispiel von Ruedi Noser und macht eine von ihm mitverursachte Gesetzessünde rückgängig? Und wieso bloss tritt das 2000-Seiten-Ungetüm Lebensmittelgesetz (LMG) am 1. Mai 2017 in Kraft? Weil es die bürgerlichen Parlamentarier – den Regulierungsunsinn lauthals verdammend – verabschiedet haben. Am 20. Juni 2014 wurde es von der Bundesversammlung mit 140 zu 51 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. In der Schlussabstimmung dafür gestimmt haben: Jean-François Rime, Sylvia Flückiger-Bäni, Daniela Schneeberger, Peter Föhn.

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Die neuen Deklarationsvorschriften des Lebensmittelgesetzes verlangen nun auch Angaben zu Allergenen im Offenverkauf. Für die englischen Touristinnen in der Schweiz von 1952 würden diese ab dem 1. Mai 2017 lauten: «Caution: This ananas contains ananas.» Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Comet Photo AG (Zürich) / Com_M01-0981-0004 / CC BY-SA 4.0
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