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Ronnie Grob

ist Chefredaktor des «Schweizer Monat».

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Ronnie Grob

Die Fälschung von Ausweisen, wie man sie im Darknet findet, ist gemäss Art. 252 StGB untersagt. Verboten ist nicht nur das Fälschen und Verfälschen, sondern auch der Gebrauch eines unechten oder der Missbrauch eines echten Ausweises. Bild: Musterkarten eines Darknet-Anbieters, Screenshot & Collage: Schweizer Monat.
Darknet – Freiheit im Untergrund

In seiner Grenzenlosigkeit wirkt das Darknet auf Libertäre wie eine Traumwelt. Die dort florierende Schattenwirtschaft konkurriert allerdings mit der Realwirtschaft. Und die muss, anders als kriminelle Unternehmer, Steuern zahlen.

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