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Was darf man noch sagen

Zehn Tage Haft für einen Satz

Was darf man noch sagen
Michael Bubendorf spricht am Anlass des Bündnis Redefreiheit in Zürich. Bild: Hugo Reis

Am 11. November fand in Zürich ein Abend des Bündnis Redefreiheit statt. Vier Menschen, die für ihre Worte bestraft wurden, erzählten, was es heisst, für eine Meinung anzuecken. Das Bündnis Redefreiheit, eine Organisation, die Betroffene solcher Verfahren unterstützt, lud zu einem Anlass ein, an dem es um die Frage ging, wo freie Meinungsäusserung endet und staatliche Zensur beginnt.

Moderator Andrea Seaman eröffnete den Abend und stellte das Bündnis Redefreiheit vor, das Menschen beisteht, die wegen ihrer Äusserungen juristisch belangt werden. Er leitete über zu den Gästen, deren Fälle die Grenzen des Sagbaren exemplarisch zeigen. Barbara Steinemann, Nationalrätin (SVP), sprach über das Strafverfahren gegen Claudio Zanetti, der an diesem Abend fehlte. Ihm wird gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuches «Aufruf zu Hass» vorgeworfen, weil er ein Bild geteilt hatte, auf dem der israelische Wappenlöwe die Hamas-Flagge zerschlägt. Steinemann bezeichnete die Anwendung dieses Artikels als politisch motiviert und widersprüchlich.

Pierre Moret, Cartoonist und bekannt unter dem Künstlernamen Barbouille, berichtete über seinen Freispruch, nachdem er wegen eines Posts über die LGBTQ+-Ideologie angeklagt, aber freigesprochen worden war.

Michael Bubendorf, Unternehmer und ehemaliges Vorstandsmitglied der Freunde der Verfassung, berichtete, wie er wegen seiner libertären Haltung als «staatsgefährdend» galt, psychiatrisch begutachtet und öffentlich kritisiert wurde. Er sagte, jedes staatliche Handeln beruhe letztlich auf der Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Emanuel Brünisholz erklärte, er habe aus Prinzip eine Busse von 500 Franken nicht bezahlt, die er für den Satz «Skelette können nicht trans sein» erhalten hatte, und sei deshalb zu zehn Tagen Haft verurteilt worden.

In der anschliessenden Fragerunde diskutierte das Publikum über Emotion und Recht, etwa ob Gefühle ein Strafurteil rechtfertigen können oder ob Artikel 261bis noch zeitgemäss ist. Der Abend zeigte, wie schmal die Linie zwischen Empfindung und Rechtsprechung sein kann – und erinnerte daran, wie zentral das offene Wort bleibt. Damit wurde deutlich, dass die Debatte um Redefreiheit längst eine über den Umgang mit Emotion, Recht und Toleranz geworden ist. (Alex Buxeda)

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