Was mich mein Sohn über Freiheit lehrt
«Vogelfrei» zu sein, kam im Mittelalter einem Todesurteil gleich. In vielen islamischen Ländern gilt das für Ungläubige bis heute.
Mein Sohn ist dreieinhalb. Von seinem Götti bekam er einen Adventskalender, einen Baum, an dessen Ästen kleine Türchen hängen. Viele davon zeigen Piratenmotive: Schiffe, Säbel, Bilderbücher. Er ist begeistert. Das hat sicherlich nichts damit zu tun, dass ich in Marokko geboren wurde, in einem Land, dessen Vorfahren als Barbaresken-Korsaren vom 16. bis zum 19. Jahrhundert das Mittelmeer terrorisierten. Das ist Zufall.
Neulich beim Spielen sagte er: «Piraten haben Vogelfreiheit.»
«Vogelfrei hiess im Mittelalter geächtet. Aus dem Schutz des Rechts verstossen. Wer vogelfrei war, durfte getötet werden – straflos, von jedermann.»
Ich horche auf. Woher hat er das Wort? Wahrscheinlich aus einer Dokumentation, die wir zusammen schauten, er aufmerksamer als ich. Was versteht er darunter? Das Wort Vogel kennt er. Freiheit vielleicht auch – er testet ihre Grenzen täglich, mit der Beharrlichkeit eines Kleinkinds, das wissen will, wo die Welt aufhört. Aber welchen Sinn die beiden Wörter zusammen ergeben? Ich weiss es nicht. Ich musste die Bedeutung von «vogelfrei» selbst nachschlagen.
Was ich fand, war das Gegenteil von dem, was das Wort verspricht.
Vogelfrei hiess im Mittelalter nicht frei wie ein Vogel, sondern geächtet. Aus dem Schutz des Rechts verstossen. Wer vogelfrei war, durfte getötet werden – straflos, von jedermann.
Ich dachte an das Arabische, meine andere Sprache. Das klassische Arabisch kennt kein Wort für Freiheit im modernen, politischen Sinne. Ḥurr, frei, bezeichnete den, der kein Sklave war – ein rechtlicher Status. Bei Frauen bedeutete es: keine Konkubine, keine Sexsklavin. Erst als Napoleon 1798 in Ägypten landete und die Ägypter im Namen einer Republik ansprach, die auf «liberté et égalité» gegründet sei, wurde ḥurriyya zum Wort für etwas Neues: politische Freiheit, Freiheit als Recht. Das 19. Jahrhundert importierte den Begriff. Vorher existierte er nicht.
«Du darfst» als Synonym für Freiheit
Aber das Arabische kannte etwas anderes: den Ṣu’lūk. Wörtlich: der Besitzlose, der Vagabund. Im vorislamischen Arabien bezeichnete das Wort jene, die aus ihren Stämmen verstossen wurden – wegen Vergehen, wegen falscher Abstammung, wegen Auflehnung gegen die Stammesführer. Sie lebten in der Wüste, am Rand der Gesellschaft, zwischen Wölfen und Hyänen, die sie ihre treueren Gefährten nannten.
Ausdauer, Mut, Grosszügigkeit: Das waren die Tugenden der Ṣa’ālīk. Sie nahmen von den Reichen und gaben den Armen. Sie waren Räuber und Dichter zugleich. Ihre Vogelfreiheit war keine Strafe – sie war Gegenentwurf.
Wer heute den Islam verlässt, wer öffentlich sagt, dass er nicht mehr glaube, erfährt, dass das alte Wort noch gilt. In über einem Dutzend Ländern steht auf das Abfallen vom Glauben die Todesstrafe. Diese Menschen suchen Gewissensfreiheit und finden Vogelfreiheit: die mittelalterliche, die tödliche.
Was versteht mein Sohn unter Freiheit? Ich weiss es nicht. Kann er abstrakt denken? In seinem Vokabular wäre «du darfst» ein Synonym für Freiheit. Du darfst spielen, laut sein, springen. Freiheit als sanktionierte Wildheit. Das Mittelalter verstand Vogelfreiheit als Todesurteil. Die Ṣa’ālīk verstanden sie als radikale Selbstbestimmung um jeden Preis.
Mein Sohn klebt sich den Piratensticker auf die Hand. Er spielt den Gesetzlosen, sicher aufgehoben in der Wärme unseres Wohnzimmers. Vielleicht ist das die einzige wahre Freiheit: sich wie ein Pirat fühlen zu dürfen, ohne um sein Leben fürchten zu müssen. Ein friedlicher Widerspruch. Möge er ihn so lange wie möglich leben.