Die grosse Verkehrung
Monika Hausammann, zvg.

Die grosse Verkehrung

Weiche Rechte wuchern, während unverzichtbare Menschenrechte unter Beschuss geraten. Unter dem Banner des Humanismus droht sich ein tyrannischer Wächter­amtsstaat zu entwickeln.

 

Die Herablassung in Angela Merkels Stimme war nicht zu überhören, als sie ­Donald Trump 2016 anlässlich seines Wahlsiegs ermahnte, sich in seiner Amtsführung an «humanistische Werte» zu halten. Drei Jahre später wurde sie selbst ­sowohl von der Universität Harvard als auch von der Handelshochschule Leipzig für ihre «humanistische Haltung» und ihr «humanistisches Weltbild» mit der Doktor- ­beziehungsweise der Ehrendoktorwürde geehrt.

Merkel steht hier stellvertretend für Politiker jeder Couleur, die anlässlich von Feiertagen, Staatsakten und Terroranschlägen «unsere humanistischen Grundwerte» beschwören. Glaubt man den staatlichen und mit dem Staat aufs engste verbandelten Institutionen, die die öffentliche Meinungsbildung grösstenteils prägen und die ich in der Folge unter dem Sammelbegriff der «Meinungsindustrie» zusammenfassen werde – Politik, Mainstream-Medien, Bildungsinstitutionen, NGO, Kultur- und Unter­haltungsbranche, Wissenschaft, supranationale Organisationen, Gewerkschaften, Kirchen, Grosskonzerne –, dann ist die Ordnung, auf der unser Zusammenleben als Gemeinschaft gründet, eine humanistische: eine Ordnung also, in der sämtliche ­Lebensbereiche der Gesellschaft dem Menschen autonom, gleichberechtigt und neu­tral als Funktionen und als Foren seines Handelns zur freien, vernünftigen und mündigen Selbstverwirklichung zur Verfügung stehen.

Die Überstülpung des Staatlichen über alles und jeden

Ist das so? Nein. Bereits beim leichtesten Kratzen an der Oberfläche des Humanismus der Reden, Slogans und Medienformate, der von sich behauptet, er sei nicht nur eine praktikable, sondern die real praktizierte Gesellschaftsordnung, wird klar: Der Beschwörungs- und Betroffenheitshumanismus der Meinungsindustrie ist gar kein Humanismus. Er ist die radikale Verkehrung in sein Gegenteil.

Wer nicht seit fünfzig Jahren im Koma liegt, wird schon bei den Worten «gleich­berechtigt» und «neutral» in bezug auf die verschiedenen Lebensbereiche unserer ­Gesellschaft gestutzt haben. Die kleine Gruppe von Menschen, die das Privileg hat, via Gewaltmonopol Entscheidungen für oder gegen andere zu treffen, die Regierung, ist längst nicht mehr bloss neutraler Mittelbereitsteller und Dienstleister neben anderen, sondern hat sich durch Subventionierung und Regulierung zum autoritären Primat und zur Norm erhoben. Damit hat sich die oberste Prämisse des Humanismus aber bereits erledigt: Der Mensch kann unter diesen Bedingungen gar nicht mehr als sich ausschliesslich selbst gehörend in der Welt als Forum sich ihm bietender Möglichkeiten leben, sondern nur in einem Unterordnungs­verhältnis zum «totalen Allmutterstaat» (Peter Sloterdijk).

«Der Beschwörungs- und Betroffenheitshumanismus der

Meinungsindustrie ist gar kein Humanismus.

Er ist die radikale Verkehrung in sein Gegenteil.»

Jetzt kann man einwenden, die Überstülpung des Staatlichen über alles und jeden sei zwar suboptimal und entspreche nicht den Idealbedingungen eines säkularen Humanismus, aber es stehe der Selbstverwirklichung des Menschen in Freiheit auch nicht dia­metral gegenüber. Grundsätzlich gilt: Frei ist, wer die Ziele seines Handelns eigenverantwortlich bestimmen kann. Ohne Ziele und personale Verantwortung – ein freiwilliges Sollen also – ist ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen bloss Reaktion auf Reize und vermeintliche Freiheit die Unfreiheit tierischen Müssens.

Garant solcher Freiheit seien, so heisst es, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten Rechte. Sie bildeten die Grundlage, auf der sämtliche Politiken mit dem Ziel einer humanistischen Gesellschaftsordnung aufbauten.

Wie im Fall der biblischen Zehn Gebote können die Rechte der Erklärung unter den Oberbegriffen «harte Rechte» und «weiche Rechte» zwei verschiedenen Gesetzestafeln zugeordnet werden. Zu den harten Rechten zählen all jene, die als «das Recht, in Ruhe gelassen zu werden» (Roland Baader) und also die Abwesenheit von Zwang zusammengefasst werden. Darunter fallen das Recht auf Leben, auf Verschonung von Folter und Sklaverei, Eigentumsrechte und so weiter – Selbstverständlichkeiten für jeden in unseren Breitengraden sozialisierten und vernünftigen Menschen. Weiche Rechte gehen dagegen weit über diesen existentiellen Rahmen hinaus: das Recht auf befriedigende und gerechte Arbeit, das Recht auf Erholung, Freizeit und Urlaub, das Recht auf Nahrung, Kleidung, Wohnung und ärztliche Versorgung, das Recht auf Bildung, das…