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Auftakt

Der Auftrag ist eigentlich klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee. Ihr scheint nach drei grossen Reformen der tiefere Sinn abhanden gekommen zu sein. […]

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