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Der Freiheitsgedanke als Wegleitung

Der Konsens über die reine Selbstverteidigung ist in der Schweiz dahin. Armeebefürworter blockieren einander gegenseitig. Detailfragen haben die Grundsatzfragen verdrängt. Eine Rückkehr zum Grundsätzlichen bringt Klarheit.

Ich meine, wir sollten unserer Sicherheitspolitik das zugrunde legen, was dem Wesen unseres Landes allgemein und ursprünglich zugrunde liegt: den Freiheitsgedanken. Das bedeutet, dass der Staat nicht Selbstzweck ist, sondern zum Zweck hat, die Freiheit der Bürger zu schützen. Und deshalb darf die Freiheit der Bürger auch nur eingeschränkt wer-den, um zu verhindern, dass sie die Freiheit ihrer Mitbürger beeinträchtigen, oder aber wenn es darum geht, die Ord-nung zu sichern, die diese Freiheit erst ermöglicht.

Nehmen wir den Freiheitsgedanken auch als Wegleitung für die Sicherheitspolitik, finden wir viele der wichtigsten Fragen beantwortet, die uns derzeit beschäftigen. Das gilt insbesondere für drei vieldiskutierte Bereiche: erstens für das Milizprinzip als Grundlage unserer Armee; zweitens für die Neutralität als Einsatzrahmen unserer Armee und Bezugs-rahmen unserer Sicherheitspolitik; drittens für die Mittel, die wir der Armee für die Erfüllung ihres Auftrags zur Verfü-gung stellen müssen.

Zum Milizprinzip. Der schlanke, der zurückhaltende Staat ist nur als Milizstaat zu verwirklichen. Der Staatsapparat kann auf diese Weise kleiner und bescheidener gehalten werden. Und überall, wo der Bürger staatliche Funktionen übernimmt, fliesst permanent die Bürgersicht in die Staatstätigkeit ein, sei es in der Schulpflege, im Gemeinderat, im Parlament oder eben in der Armee.

So bleibt der Staat bürgernäher, der Gegensatz zwischen Staat und Bürger bleibt gering. Denn der freiheitliche Staat kann von den Bürgern als gemeinsames Projekt und gemeinsame Aufgabe empfunden werden. Der Staat, das sind wir Bürger – wir Bürger sind der Staat.

Unser Modell «Bürgerstaat» hebt sich damit erfolgreich ab vom allgemein verbreiteten Modell «Beamtenstaat». In der Schweiz sind die Bürgerinnen und Bürger die höchste Gewalt im Staat. Über dem Stimmvolk steht niemand mehr. Weder der Bundesrat noch das Parlament. Und weil die Bürgerschaft die höchste Macht ist, liegt bei ihr letztlich auch die bewaffnete Sicherung unserer Ordnung. Diese Auffassung zieht sich durch die Geschichte unseres Landes und liegt der freiheitlichen Schützen- und Waffentradition zugrunde; gerade darin zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zu Staaten mit aristokratischer oder autoritärer Vergan-genheit.

Die Schweiz kannte denn auch nie ein stehendes Heer, sondern stattdessen die bewaffnete Bürgerschaft. Diese bietet die typischen Vorteile des Milizprinzips: eine Milizarmee ist vergleichsweise günstig und entspricht dem schlanken Staat. Sie wird entweder zu Ausbildungszwecken oder im Bedarfsfall ins Feld gerufen. Fallweise wird auf-geboten: bei Naturkatastrophen oder bei Grossanlässen kann der Personalbedarf entsprechend den Bedürfnissen massgeschneidert gedeckt werden. Und für die militärische Landesverteidigung kann eine Armee mobilisiert werden, die in dieser Grösse als Berufsheer nie zu finanzieren wäre. Unsere Milizarmee ist die Armee, die es nur gibt, wenn es sie braucht.

Zudem bleibt die bewaffnete Macht transparent, und eine Machtballung wird verhindert. Ein Bürgerheer kann in-nenpolitisch nie ein Machtfaktor im Dienste einzelner werden. Deshalb ist dies die bestmögliche und demokratischste Kontrolle von Streitkräften.

Als dritter Vorteil wirkt auch hier die Verbundenheit zwischen den Bürgern und ihrer gemeinsamen Aufgabe, der militärischen Verteidigung der Freiheit. Diensterlebnisse schaffen einen gemeinsamen Erfahrungsschatz, den grosse Teile der Bevölkerung teilen – wie oft kommt man doch auf die Militärzeit zu sprechen und findet so Gemeinsamkei-ten! Der Wehrgedanke bleibt in der Bevölkerung präsent, die Armee ist in ausserdienstlichen Vereinen und nicht zu-letzt in Erlebnissen und Erinnerungen abgestützt. Die Milizarmee schafft schweizerische Identität und ist auch Teil dieser schweizerischen Identität.

Das beantwortet eine erste wichtige Frage der Sicherheitspolitik. In einem freiheitlichen Staat hat weder eine Berufs-armee noch ein stehendes Heer in Form einer Durchdienerarmee einen Platz. Unsere Armee muss eine Milizarmee bleiben. Und das ist nur möglich, wenn wir Wehrgerechtigkeit verlangen, also verhindern, dass der Zivildienst oder eine medizinische Ausrede zu bequemem Abgang aus der gemeinsamen Verantwortung missbraucht wird. Hier besteht poli-tischer Handlungsbedarf.

Zur Neutralität. In den letzten Jahren wurde die Neutralität als offen für Interpretationen verstanden. Dies deshalb, weil sie als blosse Strategie gesehen wurde, die den neuen weltpolitischen Machtverhältnissen anzupassen sei.

Die Neutralität ist tatsächlich auch – aber nicht in erster Linie – eine Überlebensstrategie, nämlich die kluge Vor-sicht eines Kleinstaates, sich nicht in Konflikte verwickeln zu lassen. Damit ist unser Land gut gefahren. Die Kombina-tion

einer verteidigungsbereiten Armee mit machtpolitischer Abstinenz bescherte der Schweiz Frieden. Diese kluge Vorsicht wird gerade in einer globalisierten, vernetzten Welt noch wichtiger werden. Einerseits ist es Selbstüberschätzung und anderseits Risikounterschätzung, wenn die Schweiz meint, im Konzert der Grossen mitspielen zu können.

Aber die Neutralität kann nicht allein auf der strategischen Ebene diskutiert werden. Das hiesse, ihre Bedeutung für unser Staatswesen zu verkennen. Denn die Neutralität ist mehr als eine Überlebensstrategie. Sie ist ein Staatsprinzip, das sich aus der Geschichte und dem Wesen unseres Landes entwickelt hat. Sie ist die Verlängerung, die Fortsetzung der freiheitlichen Milizdemokratie in die Aussenpolitik.

Milizprinzip und Neutralität sind zwei Ausdrucksformen unseres Freiheitsgedankens: eine Regierung, die von den Bürgern gewählt ist, kann nicht eine Armee, die aus Bürgern besteht, für ihre Machtambitionen einsetzen. Das Miliz-modell verpflichtet zur Zurückhaltung; eine Bürgerarmee ist das äusserste Mittel zur Sicherung der Freiheit, kein In-strument für aussenpolitische Abenteuer. Ein freiheitlicher Staat darf keine regulären Milizsoldaten zu militärischen Einsätzen ins Ausland befehlen; denn damit würde er die Freiheit der Bürger grob verletzen.

Aber auch der Ausweg über Freiwillige oder Berufssoldaten ist zweifelhaft. Ein Staat, der zur Freiheitswahrung der Bürger geschaffen wurde, muss dabei vorsichtig sein, welche Missionen er sich auf seine Fahne schreibt. Sobald diese Missionen mit Anwendung von Gewalt und Zwang einhergehen, muss der freiheitliche Staat davor zurückschrecken: er kann nicht im Ausland befürworten, was er im Inland ablehnt. Ferner mag Parteinahme und Gewaltanwendung ir-gendwo in einem fernen Konflikt heute durch einen Meinungstrend getragen, morgen schon aber kritisch gesehen und abgelehnt werden.

Rudolf Bindschedler, der die Neutralitätspolitik der Schweiz einst massgeblich mitprägte, schrieb deshalb in der NZZ zur Frage, was die Schweiz für den Frieden tun könne: «Der Hauptbeitrag der Schweiz zum Frieden liegt im Fest-halten am Verzicht auf expansive aussenpolitische Ziele und auf Einmischung in Konflikte anderer Staaten», Neutralität sei deshalb «Friedenspolitik par excellence».

Als Anbieter Guter Dienste hat die Schweiz den Frieden und die Hilfe für Notleidende zu ihrem Markenzeichen gemacht. Die Schweiz ist das friedliche, freiheitsliebende und neutrale Land, das auf den Kriegsschauplätzen dieser Welt nicht mit Soldaten, sondern mit humanitären Missionen präsent ist. Wenn man bedenkt, wie schnell Friedenspolitik mit Waffen zur Unfriedenspolitik werden kann, wie leicht unparteiische Einsätze zu Machtzwecken instrumentalisiert werden, ist die Schweiz gut beraten, unserer Tradition und unserem Staatswesen entsprechend das Auslandengagement wieder verstärkt dem humanitären Gedanken unterzuordnen.

Zu den notwendigen Mitteln. Ich habe nach meiner Wahl zum Bundesrat davon gesprochen, aus unserer Armee die beste der Welt machen zu wollen. Auch dieser Aussage liegt der Freiheitsgedanke zugrunde: Freiheit ist immer bedroht – Freiheit muss gesichert werden können. Und die Armee ist nicht das einzige, aber das letzte und stärkste Mittel zur Verteidigung unserer Freiheit. Darum darf dieses letzte Mittel nie versagen. Eine Armee zu haben, genügt nicht. Wir müssen besser sein als jeder Angreifer; als Zweitbester dem Besten gegenüberzustehen bedeutet den Untergang unserer Heimat und den Verlust unserer Freiheit.

Dadurch zeichnet sich auch klar die notwendige Grösse und Stärke der Armee ab. Sie muss in unserem eigenen Land jedem Gegner überlegen sein. Dadurch leistet sie übrigens auch einen Beitrag an die internationale Stabilität. Allein beispielsweise die Tatsache, dass die Schweiz auf ihrem Territorium wichtige Nord-Süd-Achsen schützt, ist eine Leis-tung, die ruhig selbstbewusst als Beitrag an den Frieden in Europa verstanden und vermittelt werden darf.

Daraus ergibt sich das Erfordernis, notfalls auch einen Verteidigungskrieg führen zu können. Entsprechend sind der Armee die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie braucht, um für diesen schlimmsten Fall gewappnet zu sein. Schrumpft die Armee infolge Mangels an Mannschaft oder finanziellen Mitteln unter eine kritische Grösse, kann sie ihre Aufgabe als Freiheitsgarantin nicht mehr wahrnehmen und büsst damit ihre Existenzberechtigung ein.

Wir bewegen uns bedrohlich auf diese kritische Grösse zu. So fehlen uns die Mittel für die erforderliche Beschaffung von Rüstungsgütern. Oder es verfallen Immobilien, weil wir sie nicht ordentlich unterhalten können. Und wir haben teilweise zuwenig Material, um alle eingerückten Armeeangehörigen auszubilden. Die Armee braucht wieder mehr Mit-tel. Hier steht die Politik in der Pflicht.

Zusammenfassend sind es vor allem drei Punkte, in denen sich der freiheitliche Staat und die Sicherheitspolitik ge-genseitig bestimmen.

Wir wollen erstens einen schlanken Staat und tragen ihn deshalb im Milizprinzip. So bleibt er freiheitlich, bürgernah und durch uns Bürger kontrolliert. Das gilt auch für die Armee.

Als Kleinstaat können wir zweitens in der Weltpolitik nicht mittun; und als freiheitlicher Staat wollen wir keine Machtpolitik betreiben. Die bewaffnete Neutralität und Gute Dienste sind die aussenpolitische Umsetzung sowohl un-seres Miliz- als auch unseres Freiheitsgedankens.

Die Armee muss drittens den personellen Bestand und die Ausrüstung haben, um unsere Freiheit auch im Verteidi-gungsfall garantieren zu können. Wird sie weiterhin finanziell ausgehungert, kann sie ihre Funktion nicht mehr wahr-nehmen, und unsere Freiheit verliert das stärkste Schutzmittel.

Damit sind die Eckwerte unserer Sicherheitspolitik freigelegt, die oft durch eine unergiebige Detaildiskussion oder eine unnötige Suche nach allem möglichen Sinn und Aufgaben unserer Armee verschüttet sind. Ich bin mir sicher, dass der Freiheitsgedanke, wie er unserem Staatswesen zugrundeliegt, weiterhin in der Bevölkerung und auch in den Räten mehrheitsfähig ist. Akzeptieren wir also diesen Freiheitsgedanken als Wegleitung zur Sicherheitspolitik, so bin ich zu-versichtlich, dass auch in diesem für unser Land so wichtigen Bereich wieder ein Schulterschluss aller freiheitlichen Kräfte möglich ist.

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Auftakt

Der Auftrag ist eigentlich klar. «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» So steht es in Artikel 2 der Bundesverfassung. Unklar präsentiert sich hingegen die Situation der Schweizer Armee. Ihr scheint nach drei grossen Reformen der tiefere Sinn abhanden gekommen zu sein. […]

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