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Ralf Höcker. Bild: Xing.

Was man noch sagen darf

Ein Medienanwalt kämpft gegen Cancel Culture – mit Unterlassungsverfügungen.

Ralf Höcker vertrat schon den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, den Meteorologen Jörg Kachelmann sowie die AfD. Vor wenigen Tagen konnte er für die Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht einen Sieg vor Gericht in Form einer Unterlassungsverfügung verbuchen. Höcker will Leuten helfen, sich gegen Cancel Culture zu wehren und hat dafür «Verteidigungsstrategien gegen die Cancelei» entwickelt. In einem Interview mit der NZZ bedauert er: «Der Korridor des Sagbaren wird so eng, dass man ständig links und rechts irgendwo anstösst und sich unwohl fühlt.»

In seiner Arbeit muss er manchmal auch «mit negativen Konsequenzen drohen». Dass seine Mittel auch eine Form von Cancelei sind, sieht er nicht als Problem: «Manche Äusserungen sind im öffentlichen Diskurs zulässig und nützen diesem, andere nicht.» Wichtig sei, dass keine Personen gecancelt werden und selbst jene mit extremistischen Meinungen in der Gesellschaft eingebunden sind. «Man sollte auch Extremisten nicht komplett canceln.» Im jüngst gewonnenen Gerichtsfall ging es um persönlichkeitsverletzende Tweets. Noch ausstehend sind rechtliche Schritte gegen die Universität seiner Mandantin. Diese verlautbarte, dass Vollbrecht gegen die Werte der Uni verstosse. Höcker hält diese Aussage für rechtswidrig. In seinem Vorgehen gegen die Humboldt-Universität gehe es ihm auch um die Wissenschaftsfreiheit. (mg)

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