In Kürze tritt in der Schweiz das neue Kulturgütertransfergesetz in Kraft, mit Auswirkungen auch auf die Rückforderung gestohlener Bilder. Viele Probleme könnten jedoch vermieden werden, indem etwa für alle gestohlenen Kunstwerke eine Meldepflicht eingeführt und dadurch der Handel mit ihnen erschwert würde.