
Zwischen mythischer
Überhöhung und
Geringschätzung: Die
wechselvolle Geschichte der Schweizer Neutralität
Vor 350 Jahren wählte die Eidgenossenschaft aus innen- und aussenpolitischen Gründen die Neutralität. Seither wird immer wieder über ihre Bedeutung gestritten.
Als ich vor einigen Jahren meinen Historikerkollegen berichtete, dass ich eine neue Geschichte der Neutralität schreiben würde, erntete ich nur mitleidiges Lächeln und die Frage: «Warum willst du deine Zeit für ein so verstaubtes und überholtes Thema opfern? Neutralität ist passé! Jetzt ist internationale Kooperation angesagt.» Man lebte noch in der süssen, seit dem Mauerfall 1989 und der Implosion der Sowjetunion anhaltenden Illusion eines ewigen Friedens. Die Zeichen an der Wand übersah man: Kriege in Ex-Jugoslawien, das chinesische Machtstreben und vor allem das imperialistische Gehabe der Herren im Kreml. Die westliche Wohlstandsgesellschaft wollte (mit wenigen Ausnahmen) das bedrohliche Wetterleuchten im Osten nicht wahrhaben: Georgien, Moldawien, Tschetschenien und ab 2014 die Ereignisse in der Ostukraine. Und dann geschah am 24. Februar 2022 das Unfassbare: Ein europäischer Staat überfällt wie im 19. und 20. Jahrhundert einen souveränen Nachbarstaat. Über Nacht war sie wieder da, die Neutralität, und fiel der unvorbereiteten Öffentlichkeit vor die Füsse.
In den Medien und persönlichen Gesprächen konnte man feststellen, dass die Kenntnisse über die Schweizer Neutralität in den letzten dreissig Jahren gleichsam verdunstet sind. Wir können Neutralität nicht mehr! Der Verleger, der mich immer wieder ermunterte, die mühsame Geschichte der Neutralität voranzutreiben, prophezeite jedoch zu Recht: «Die Neutralität kommt zurück.» Inzwischen wurde wieder einiges an Know-how aufgebaut: So ist nun den meisten Medienschaffenden und Politikern klar, dass die Neutralität kein fest betoniertes Konzept ist, sondern situativ interpretiert werden muss. Auch die Unterscheidung zwischen den zwei Elementen ist wieder präsent: dem völkerrechtlichen Neutralitätsrecht, an das sich jeder neutrale Staat zwingend zu halten hat, und der Neutralitätspolitik, die jeder Neutrale selber verantwortet, um seiner Neutralität Glaubwürdigkeit zu verschaffen. In der öffentlichen Debatte gehen die verschiedenen «Neutralitäten» mit ihren Adjektiven – integrale, differentielle, aktive, kooperative – allerdings noch ziemlich wirr durcheinander. Ein babylonisches Sprachengewirr.
«In der öffentlichen Debatte gehen die verschiedenen ‹Neutralitäten› mit ihren Adjektiven – integrale, differentielle, aktive, kooperative – ziemlich wirr durcheinander. Ein babylonisches Sprachengewirr.»
Die Legenden von Bruder Klaus und Marignano
Ein Blick in die Geschichte erhellt vieles. Aber auch da müssen zuerst einige Mythen und Legenden entsorgt werden, die in den letzten Monaten zum Teil Wiederauferstehung feierten. So hat Niklaus von Flüe mit der Neutralität nichts zu tun. Der von den Nationalkonservativen um die SVP wieder ins Feld geführte angebliche Ausspruch «Mischt euch nicht in fremde Händel!» stammt gar nicht von ihm, sondern vom Luzerner Stadtschreiber Hans Salat, der ihn 1537 dem Eremiten im Ranft in den Mund legte. Bruder Klaus ging es in Stans um einen innereidgenössischen Kompromiss, nicht um Neutralität. Ebenso wenig ist die Schweiz auf dem blutigen Schlachtfeld von Marignano 1515 neutral geworden. Die Eidgenossen sind nicht «zur Besinnung gekommen» und haben die Neutralität angenommen, wie das bis heute immer wieder behauptet wird. Sie haben weiter wacker an Kriegen teilgenommen und sogar selber welche ausgelöst, wie etwa 1536 die Berner und ihre Verbündeten im Rahmen der Westexpansion den Feldzug gegen Savoyen zur Eroberung der Waadt.
Die moderne völkerrechtliche Neutralität konnte sich erst entwickeln, seit es souveräne Staaten und das Völkerrecht gab, also im 17. Jahrhundert. Das gilt auch für die Neutralität der Schweiz. Sie entstand im 17. Jahrhundert in einem längeren Prozess während des Dreissigjährigen Kriegs und der zahlreichen Kriege, die Ludwig XIV. entfesselte. Völkerrechtlich begann sie erst Wirkung zu entfalten, als die Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden 1648 aus dem Heiligen Römischen Reich ausschied und in den Rang eines souveränen Staates aufstieg. Die erste Neutralitätserklärung erliess die Tagsatzung 1674. Dass sich die Schweiz zur Neutralität beziehungsweise «zum stille Sitzen» – wie die Neutralität damals umschrieben wurde – entschloss, gründete in der strukturellen Unfähigkeit der staatenbündischen Schweiz, eine kohärente und machtbasierte Aussenpolitik zu betreiben, in den…

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 1102 - Dezember 2022 / Januar 2023 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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