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Zurück zur Wehrpflicht und zum Milizsystem
Stefan Holenstein, zvg.

Zurück zur Wehrpflicht und zum Milizsystem

Die Armee muss finanziell und personell besser dotiert und das Waffenrecht wieder freier werden. Für die Verteidigungsfähigkeit langfristig am wichtigsten ist aber die Pflege des Milizgedankens.

Ist die Schweiz überhaupt verteidigungsfähig? Derzeit nur bedingt. In den letzten drei Jahrzehnten wurde das Budget für das Militär stark heruntergefahren. Die heutige Armee ist deshalb in einem besorgniserregenden Zustand und könnte in einem Verteidigungskrieg nur wenige Wochen durchhalten. Gleichwohl verfügt die Schweizer Armee dank des Milizprinzips über gewichtige Trümpfe, die sie künftig wieder verstärkt ausspielen muss – für die Sicherheit unseres Landes und seiner Bevölkerung.

Das 175-Jahr-Jubiläum des Bundesstaats sollte die Schweiz zum Anlass nehmen für die Rückbesinnung auf ihre ureigenen Werte und Traditionen. Seit der Gründung des Bundesstaats im Jahr 1848 ist die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesverfassung (BV) verankert, seit 1999 in Artikel 58: «Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.» Mehr als einmal wurde über die Abschaffung der Armee respektive des militärischen Milizprinzips debattiert, das Ansinnen blieb jedoch stets chancenlos. Der Souverän lehnte die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht letztmals im Jahr 2013 mit über 73 Prozent Nein-Stimmen ab. Trotzdem steht die Wehrpflicht heute de facto auf dem Prüfstand – und mit ihr das Schweizer Milizsystem.

Das Milizsystem, das mit der Wehrpflicht untrennbar verknüpft ist, gehört zum Fundament der Schweizer Beteiligungsdemokratie, zusammen mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus, der bewaffneten Neutralität und der Konkordanz. Das Milizprinzip reicht zurück auf den bereits in der Antike entwickelten Gedanken der Einheit von Bürger und Soldat. Es ist ein Grundpfeiler unseres freiheitlichen Staatswesens, das primär dem gemeinschaftlichen Schutz von Land und Leuten dient. Der typisch schweizerische Begriff «Milizsystem» (lat. militia) umfasst das Recht auf Mitbestimmung im Gemeinwesen, vereint mit der Pflicht, dieses zu verteidigen. Das Milizsystem bildet die Basis unserer Widerstandskraft, woraus sich die schweizerische Milizarmee ableitet. Diese geht auf die Aufgebote in den eidgenössischen Orten im Spätmittelalter zurück.

Seit dem 19. Jahrhundert kann die Milizarmee als die Demokratisierung des Gewaltmonopols verstanden werden, indem die mündigen Bürger in Uniform das freiheitliche Staatswesen mit der Waffe schützen. Die Armee profitiert dabei von der zivilen Bildung und den beruflichen Erfahrungen der Soldaten. Miliz bedeutet Professionalität – dies umfasst auch die Fähigkeit zum kritischen Mitdenken der Bürger in Uniform. Eine tragende Rolle für die Bewahrung und Förderung des Milizsystems nehmen die nationalen, föderal geprägten Milizorganisationen des Landes ein, wie etwa der Verband militärischer Gesellschaften Schweiz (VMG) oder die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG). Sie bezwecken unter anderem die Unterstützung der ausserdienstlichen Tätigkeiten und – als Stimme der Miliz – die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen der schweizerischen Sicherheits- und Armeepolitik.

Revision des Dienstpflichtmodells ist dringend

Die personelle Alimentierungsproblematik bei der Armee und beim Zivilschutz ist eklatant und dramatisch. Wehrpflicht und Milizsystem stossen an Grenzen. Jedes Jahr verliert die Armee rund 7000 Soldaten, was in etwa einer Brigadestärke entspricht. Sorge bereiten vor allem die übermässig starken Abgänge in den Zivildienst. Grund dafür ist die faktische Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst. Diese hat sich seit der Abschaffung der Gewissensprüfung 2009 gesellschaftspolitisch etabliert. Nur: Der Zivildienst ist gemäss Art. 59 Abs. 1 BV ein Ersatzdienst für all diejenigen Militärdienstpflichtigen, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Von einem ausgewogenen Milizsystem, gestützt auf die drei Säulen Militär, Zivilschutz und Zivildienst, kann heute indes keine Rede mehr sein. Namentlich das zweckentfremdete Zivildienstgesetz ist rasch zu revidieren und die Wahlfreiheit zu eliminieren.

Immerhin hat der Bundesrat am 4. März 2022 entschieden, den Bestand von Armee und Zivilschutz langfristig sicherzustellen und zwei alternative Dienstpflichtvarianten bis Ende 2024 vertieft zu prüfen. Dabei geniesst das Modell «Sicherheitsdienstpflicht» erste Priorität.1 Es sieht vor, dass der Zivildienst mit dem Zivilschutz zum Katastrophenschutz fusioniert und damit das akute Bestandspro­blem in Armee und Zivilschutz rasch gelöst werden kann. Es hätte im weiteren den Charme, die Teilnahme am Orientierungstag der Armee auch für Frauen obligatorisch zu machen. Dies bedeutete einen wichtigen Schritt für die ebenfalls notwendige Erhöhung des Frauenanteils in der Armee. Dadurch würde die Milizarmee schweizerischer Ausprägung gestärkt. Das Milizsystem ist weiterhin fest in der Bevölkerung verankert, für dessen Weiterentwicklung muss aber ein neuer Konsens gefunden werden. Dieser könnte darin bestehen, dass die Wehrpflicht auch für die Frauen gilt und Bürgerinnen in Uniform künftig eine Selbstverständlichkeit sind.

Noch bis 1989 war eine auch materiell gut dotierte Milizarmee unbestritten; das änderte sich nach dem Ende des Kalten Krieges. Gestützt auf den damals in Europa vermeintlich ausgebrochenen ewigen Frieden wurde eine «Friedensdividende» eingefordert. Die Folgen waren eine massive Reduktion des Verteidigungsbudgets und ein rasanter Anstieg der Ausgaben für andere staatliche Aufgaben. Konsequenz: Der verfassungsmässige Kernauftrag der Armee, die Verteidigung, kann heute nicht mehr erfüllt werden. Dafür sind allerdings nicht allein ungenügende finanzielle Mittel verantwortlich, sondern auch das verunglückte Reformprojekt Armee XXI von 2003, das sich auf den reinen Erhalt der Kompetenzen konzentrierte und nicht auf die Fähigkeit, sie einzusetzen.

Immer restriktiveres Waffenrecht

Parallel zum Armeeabbau setzte nach dem Ende des Kalten Kriegs auch die Erosion der mit der politischen Mündigkeit verknüpften Waffentradition der Schweiz ein. Lange Zeit bewahrten die Armeedienstangehörigen ihr Sturmgewehr mit der Munition zu Hause auf, ganz im Sinne des Milizprinzips, wonach der bewaffnete Bürger persönlich für die Sicherheit des Landes einsteht. Zahlreiche EU-Waffenrichtlinien, welche die Schweiz aufgrund des Schengener Abkommens zu übernehmen hatte, setzten das liberale, dem Milizwesen verpflichtete Schweizer Waffenrecht unter starken Druck. Sie schränkten die Eigenheiten des schweizerischen Schiesswesens ein und trafen den mündigen Schweizer Bürger und legalen Waffenbesitzer direkt. Erschwerend kam hinzu, dass das Parlament es jeweils versäumte, Gestaltungsspielräume für die Bewahrung eines freiheitlichen Waffenrechts sowie eines starken Milizwesens zu nutzen und so einen wichtigen Beitrag für eine glaubwürdige Sicherheit zu leisten. Und wenn das Parlament sich einmal aufraffte, blockierte der Bundesrat wie vergangenes Jahr bei der Motion auf Wiedereinführung der Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige.2 Mit dem Ukrainekrieg fast vor der Haustür hat sich die Geopolitik der Schweiz wieder in Erinnerung gerufen. Schweden hat bereits 2018 die Bürger mit einer 20seitigen Broschüre, die an das Büchlein «Zivilverteidigung» des Bundes von 1969 erinnert, auf den Kriegs- und Krisenfall vorbereitet. Diese bezweckt, genauso wie das «Soldatenbuch», die Widerstandskraft der Bürger zu erhalten und die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes zu gewährleisten. Eine Neuauflage des Zivilverteidigungsbüchleins, das als Ratgeber für die individuelle Vorsorge und optimale Vorbereitung auf Notsituationen dient, könnte aufgrund der geänderten Bedrohungslage heute wieder ihre Berechtigung haben.

Trotz allem – unsere heutige Milizarmee verfügt über ein gutes Fundament: Die seit dem 1. Januar 2018 laufende Umsetzung des Armeereorganisationsprojekts «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) kann sich im Vergleich zu den früheren, verunglückten Reorganisationen sehen lassen. Auch die WEA beruht auf dem für die Schweiz so wichtigen Wehrpflicht- und Milizsystem, unserem nach wie vor unvergleichlichen Erfolgsmodell. Die Vorteile der WEA gegenüber der Armee XXI: eine höhere Bereitschaft, ein funktionierendes Mobilmachungssystem – wie dies in der Pandemie bestätigt wurde – und eine professionelle Kaderausbildung. Überdies verfügt die Armee – anders als Deutschland oder Österreich – über ein intaktes Gesamtsystem aus Luftwaffe, Bodentruppen, Cyberabwehr, Logistik und Führungsunterstützung. In erster Linie müssen nun ab 2025 die 24 Hauptsysteme der Bodentruppen, darunter die Panzerhaubitze M-109 aus dem Jahr 1974, der Kampfpanzer 87 Leo oder der Schützenpanzer 2000, abgelöst werden, um die Abwehrfähigkeit der kaputtgesparten Armee markant zu verbessern. Auch dieser Reformstau muss rasch gelöst werden, ohne langfädige und zeitraubende Analysen.

  1. vbs.admin.ch/de/themen/alimentierung.html

  2. parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?Affair
    Id=20223855

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