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Zum Kulturauftrag der Universität

Zwischen neuen Herausforderungen und bleibenden Prioritäten

Drei Faktoren prägen die Entwicklung der Hochschulen und der Universitäten im besonderen: die Internationalisierung, die Spezialisierungen und das Abheben der Forschung von der unmittelbaren Gesellschaftsverantwortung.

Die Internationalisierung ist zunächst ein Plus. Sie bringt Offenheit mit sich. Sie hilft Fortschreibungen zu vermeiden. Sie wirkt sich jedoch dort nachteilig aus, wo die Förderung der hauseigenen Absolventen vernachlässigt wird, vor allem auf der Doktorandenstufe.

Die aktuelle Überdehnung durch weitere Fachgebiete, Institute und Professoren ist die markante Folge der ungebremsten Spezialisierung, teilweise allerdings auch des parallelen Fortschreibens tradierter Lehr- und Forschungsinhalte. Die Spezialisierung wirkt sich zugunsten der Forschung aus, und die Lehre bleibt präsent, doch das Schwergewicht bei Professorenwahlen und Mittelzuteilungen liegt faktisch bei der Forschung, verbunden mit einer unbewussten oder bewussten Zurückstufung der Lehre.

Die forcierte Autonomie ist zu mehr geworden als zu einem Organisationsstatus mit dem Zweck des Dienstes an Lehre und Forschung; sie ist ein vom Wachstumsdenken infiziertes Programm hin zu höheren Rankingstufen. Die Autonomie hat den Wettbewerbsinstinkt geweckt, verbunden mit der Neigung, die spezifische Geltung vor der Wissenschaftsöffentlichkeit und der Wirtschaft zu steigern und gesellschaftliche Funktionen zu vernachlässigen.

Die These, die Lehre werde vernachlässigt, muss sich zwei Einwände gefallen lassen: die Gliederung nach Bachelor und Master trage zur Verwesentlichung der Lehrinhalte bei; präzisierter Unterricht begünstige neue Formen der Lehrstoffvermittlung und definiere den Prüfungsstoff genauer. So weit so gut. Die Neuorganisation der Lehre führt offenbar nicht automatisch zu einer Qualitätseinbusse. Zu fragen ist dennoch, ob die innere Denklebendigkeit nicht zu schnell vor den Programmierungen kapituliere und ob die einst beispielhafte Professoren-Gegenwärtigkeit nicht leichtfertig der Assistentenbegleitung geopfert werde.

Die Diskussion der Hochschulprobleme aufgrund von Bedarfsabschätzungen, internationalen Vergleichen oder der Anforderungen des organisierten Europa ist nicht unzulässig. Sie führt jedoch nicht über das äusserlich Handhabbare hinaus. Um des Gehaltes willen muss jedoch in erster Linie die Elementarfrage nach Sinn und Zweck der Hochschule bedacht werden, der Universitätsstufe im besonderen, aktuell und über Kurzfristiges hinaus. Diese Frage tönt trivial, und doch muss sie von Zeit zu Zeit wieder gestellt werden.

Die Antwort liegt nicht auf der Hand. Der Rückgriff auf die breite und philosophisch wie auch pädagogisch unterlegte Literatur zur Universität vermag daran nichts zu ändern, so sehr er das Fragen bereichert. Ungewissheiten dürfen aufkommen, Sicherheiten können verfälschen, offene Fragen sind anregender als eilige Antworten. Die faktischen Trends waren und sind im Hochschulleben (wie überall?) jedenfalls stärker als die theoretischen Gerüste, als programmatische Erklärungen, als lautere Absichten. Hochschulen nehmen unter deren Diktat ihren eigenwilligen Lauf, sie können gewinnen, sie können in die Irre laufen. Auf der Elementarfrage muss deshalb, unter den veränderten Bedingungen realer Vorgänge, immer wieder insistiert werden, so grundsätzlich wie möglich, so unvoreingenommen durch Theorie wie vertretbar, ohne Rücksicht auf Opportunitäten.

Nahe an die Elementarfrage heran kommt man, wenn man sich die Lehr- und Forschungsstätten aus der heutigen und morgigen Gesellschaft wegdenkt, indem auf sie verzichtet oder indem sie auf die Wirtschaft übertragen und in deren Verantwortung gelegt würden. Nur eins setzen wir voraus, nämlich eine souveräne, kulturbewusste Gesellschaft, die um Bildung weiss und Verantwortung wahrzunehmen bereit ist. Und da wird, auf das Minimale blickend, bewusst: die Universitäten versehen in ihrer gesellschaftlichen Präsenz Grundfunktionen der Gesellschaft, sie stellen durch Ausbildung den Generationenwechsel auf hohem Niveau sicher, sie vermitteln und fragen – ohne Scheuklappen – nach bedachtem Wissen, Können sowie auszumachenden Defiziten inmitten der Begegnung mit dem gesellschaftlichen Wandel, sie entfachen Erkenntnisdrang und Gestaltungswillen zum Wohl der Menschen und damit des sozialen, wirtschaftlichen und politischen wie auch des natürlichen Lebens, sie nehmen Menschen mit auf den Weg in die Zukunft.

Sicherlich, die Prioritäten müssen von Zeit zu Zeit neu gesetzt werden. Institutionelles darf nicht zum Hemmschuh, Mittelzuteilungen dürfen nicht zum Ruhekissen werden. Professuren müssen neu definiert, Institute umgepolt, Forschungsanstalten neu ausgerichtet, Lehrinhalte vom erstrebten Ziel her verstanden werden. Ansprüche auf Fortbestehen gibt es nicht. Bleiben aber muss das Anliegen des intergenerationellen Kulturbewusstseins. Dessen Vernachlässigung käme einem Antasten des Fundamentes gleich. Die bisweilen als aufwendig kritisierte Lehr- und Forschungsfreiheit ist nicht Selbstzweck; sie ist aus sich heraus individueller und gemeinschaftlicher Auftrag. Sie hält dazu an, unter Konkurrenzbedingungen bei knapper Grundausstattung die Antenne auf Empfang zu richten, am Forschungsgeschehen aktiv und von sich aus mitzuwirken. Sie ist sogar wichtiger als die institutionelle Autonomie, sie geht ihr voran, denn sie ist Ansporn aller Hochschulangehörigen. Wo Professoren und Mitarbeiter wie auch Doktoranden die einmalige Chance nicht nutzen, da sollen Schulleitungen eingreifen und auf Veränderungen drängen – kritisieren, aber mit Bedacht. Die Hochschulen müssen auf ihre besondere Art souverän und gleichzeitig subtil geführt werden.

Wenn die Hochschulen die virulenten Entwicklungskräfte – in Richtung Internationalisierung und Spezialisierung sowie Forschungsintensivierung – zum Positiven führen wollen, dann kann es nicht genügen, diesen nachzugeben, denn sie verleiten zum Überborden. Gesucht sind wesentliche Inhalte, also Lehr- und Forschungsinhalte des Grundlegenden sowie des selektionierten und selektionierenden Besonderen. Dabei rückt die Lehre, weil sie dem Intergenerationellen besonders nahe ist, in den Vordergrund. Das Spezielle aus der Forschung vermag sie zwar zu beflügeln; ohne das Fundament des Allgemeinen aber bleibt sie Stückwerk. Die Forderung, die Studiendauer nicht ungebührlich zu verlängern, zwingt ihrerseits zum Verbindenden und Grundlegenden. Die Wiedergeburt, auf alle Fälle die Aufwertung, der allgemeinen Lehren und des Methodischen stehen an. Sie vermitteln das Unerlässliche, sie schaffen Raum für das Besondere aus der Forschung, sie legitimieren und ordnen das Spezielle ein. Vor allem aber kreieren sie die Basis für das Ausloten, das die Schnittstellen und Überlappungen zwischen den Disziplinen anzugehen versteht und darüber den Blick auf die Zusammenhänge nicht verliert.

Privatisierung der Hochschulen, der Universitäten und nicht minder der Fachhochschulen, ist eine Verlockung. Der Staat dürfte für Entlastungen hellhörig sein. Die Wirtschaft kann sich Vorteile des Einflusses auf die Ausbildung und Forschung vorstellen. Der Gedanke, dass diejenigen, die profitieren, die Leistungen und deren Finanzierung anbieten sollen, ist nicht von vornherein abwegig. Die Frage ist denn auch zulässig. Sie hat sogar Sinn, mindestens in Teilen, nämlich soweit sie die spezifischen Interessen der Wirtschaft und der Studierenden anpeilt. Diese müssen nicht exklusiv in wissenschaftliche Ambitionen münden, sie können sich eben auch als wirtschaftlich motiviert erweisen – übrigens recht häufig.

Nun gilt es aber gleich mehrere Gesichtspunkte zu bedenken. Da ist einmal das diskutierte Grundphänomen des öffentlichen Interesses an leistungsfähigen Hochschulen, sei es aus der Sicht des kulturellen Auftrags im Hinblick auf den Generationenwechsel, sei es zur Sicherstellung unabhängiger Expertenkapazitäten. Allein schon diese Aspekte schliessen einen völligen Rückzug der Gemeinwesen aus. Sodann gilt es an die Lehr- und Forschungsfreiheit, aber auch an die Lernfreiheit zu denken, die gewährleistet sein müssen und zwar zugunsten der Einheiten und der Angehörigen der Hochschulen, aber auch mit Reflexwirkungen zugunsten der Wirtschaft selbst. Da in erster Linie wohl privatisierte Hochschulen im Interessenschwerpunkt der grossen Unternehmungen stehen, würden die kleinen und mittleren Unternehmungen vom Forschungsfluss faktisch abgeschnitten. Das kann für die schweizerische Volkswirtschaft nicht zweckmässig sein, die reich an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist.

Ein öffentliches Interesse am Bestehen und an der Qualität der Hochschulen ist ausgewiesen. Auf der andern Seite darf sich der Staat kein Monopol herausnehmen. Private Hochschulen, vor allem der Vertiefungs- und Weiterbildungsebene, sind und bleiben deshalb ein aktuelles Postulat. Dies gilt vor allem auch für Spezialuniversitäten. So ist eine Privatisierung der Universität St. Gallen mit ihrer Konzen-tration auf Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften durchaus vorstellbar. Warum wagt gerade diese Universität den für sie naheliegenden Schritt nicht?

Vor diesem Hintergrund dürfte die durch das Gemeinwesen grundfinanzierte Hochschule oder Universität weiterhin die Regel bilden. Weiterhin zu verfolgen sind die Ziele der Verfügung über ein Grundkapital sowie der Steigerung der Zuflüsse an Drittmitteln. Dass das Einwerben von Drittmitteln ohne Abstriche an den Leistungen der öffentlichen Hand erlaubt werden muss, damit besondere Akzente gesetzt werden können, versteht sich, doch dürfen Lehr- und Forschungsfreiheit samt Lernfreiheit und auch die unabhängige Expertenstellung nicht substantiell tangiert werden. Mit Rücksicht auf die Lehr- und Forschungsfreiheit, ganz allgemein die Wissenschaftsfreiheit, sind Rechtspersönlichkeit und Autonomie angezeigt, was die Auslagerung aus den Zentralverwaltungen bedingt. Die mit der öffentlichen Grundfinanzierung verbundene Einflussnahme der öffentlichen Hand kann über mehrjährige Leistungsvereinbarungen in Kombination mit Rahmenkrediten und Globalbudgets sichergestellt werden. Am jeweils zuständigen Gesetzgeber ist es, die grundlegenden Ziele zu bestimmten, die Grundstruktur der Organisation festzulegen, die Instrumente der Finanzierung bereitzustellen und die Aufsicht zu organisieren.

Martin Lendi, geboren 1933, war bis zu seiner Emeritierung Professor für Rechtswissenschaft an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich.

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