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Wir sind nicht das Volk!

Nachdem im September Volk und Stände die Vorlage für eine erleichterte Einbürgerung abgelehnt haben, stellt sich einmal mehr die Frage, ob und wie die Landesregierung, vertreten durch eines ihrer Mitglieder, das Abstimmungsergebnis kommentieren solle. Der Autor zeigt das Problem und mögliche Lösungen.

Metaphern sind Kürzel, sie machen das Reden lebendig, farbig und suggestiv. Zwei solche Metaphern sind «Volk» und «Regierung». Man könnte sie als metaphorische Singulare bezeichnen. Auch «Demokratie» ist eine bildhafte Abkürzung. «Herrschaft des Volkes» – welch herrliche Vereinfachung und Übertreibung für jenen grossen Korb partizipativer Entscheidungsverfahren, gemäss denen jedem erwachsenen Bürger eine streng formalisierte Beteiligungsoption zusteht, die Option, in einer arithmetisch festgelegten Entscheidung mit einem gewissen, meist – aber nicht immer – einheitlichen, immer jedoch sehr kleinen Gewicht mitgezählt zu werden, so er denn mitgezählt werden will. Ohne Abkürzungen und Metaphern kann man nicht reden. Aber ohne vernünftigen Umgang mit Metaphern kann man nicht vernünftig diskutieren.

Was geschieht in einer Abstimmung? Wird damit bestimmt, wer recht hat? Das kommt darauf an, was man unter «recht haben» versteht. Meint man damit so etwas wie die Feststellung von Wahrheit, so ist eine Abstimmung sicher ein armseliges Verfahren für die Lösung der Aufgabe. Die demokratischen Verfahren sind dafür denkbar ungeeignet. Ungeeignet schon deshalb, weil Sollensfragen – und darum geht es in der Politik –, anders als Fakt- und Deduktionsfragen nicht nach Wahrheitswert entscheidbar sind. Dagegen können demokratische Verfahren bestimmen, wer recht bekommt. Sie entscheiden, welcher Text als staatliches Recht gelten soll. Spricht in der Abstimmung das Volk? Dies zu behaupten, heisst abermals in die Metaphernfalle zu treten. Das Volk kann schon deshalb nicht sprechen, weil das Volk keinen Körper und somit weder Mund noch Bewusstsein hat. Das Volk spricht aber auch deshalb nicht, weil, selbst wenn man ihm nur das binäre Vokabular von Ja und Nein zugesteht – und die Volksmünder hätten zweifellos immer viel mehr zu sagen –, nie auch nur alle tatsächlich Stimmenden dasselbe sagen.

Der verfassungsmässige demokratische Prozess, der in einer Abstimmung und deren arithmetischer Auswertung gipfelt, führt weder im Sinne von Wahrheit noch von Moral zu einem richtigen Resultat. Er führt zur formellen und bis auf weiteres gültigen Entscheidung einer Streitfrage über die Geltung von Texten. Das ist alles. Jede politische Frage ist eine Streitfrage. Die Vertragstheorie der Verfassung wird von manchen Leuten so verstanden, als gäbe es gewisse politische Fragen, eben die Verfassungsfragen, die «eigentlich» keine Streitfragen und daher im allseitigen Konsens zu entscheiden seien. Das ist im besten Falle ein Missverständnis der dieser Theorie zugrundeliegenden Metaphorik und im schlimmsten eine empirisch leicht zu widerlegende Hypothese.

Was geschieht also in einer Abstimmung? Nichts anderes, als dass die Voten jener, die die ihnen kraft ihres Bürgerrechts zustehende Beteiligungsoption ausüben, nach den verfassungsmässigen Regeln mit ihrer je infinitesimal kleinen Stimme mit- und ausgezählt werden und dadurch die Streitfrage entschieden wird. Es ist nicht verboten, in diesem Zusammenhang vereinfachend von Volk und Souverän im Singular zu sprechen, sofern man seine Phantasie im Zaume und sein Pathos unter Kontrolle zu halten versteht. Denn was der Harvard-Politikwissenschafter Kenneth A. Shepsle über den amerikanischen Kongress sagt, «Congress is a ‹They›, not an ‹It›», gilt a fortiori auch für das Volk oder den Souverän. Der Singular sollte nicht ernstgenommen werden. Das Volk gibt es nicht.

Auch «die» Regierung ist ein metaphorischer Singular. Die jüngsten Auftritte und Nicht-Auftritte des (?) Bundesrates/der Bundesräte haben die Tatsache nicht geschaffen, sondern sie nur in Erin-nerung gerufen. Die Singular-Metaphorik ist in einem Kollegialsystem besonders weit hergeholt. Selbst die Engländer, bei denen ein mächtiger Premierminister für Ordnung, Disziplin und Einheitsdoktrin sorgt und Abweichler mit kurzem Prozess aus dem Kabinett hinausbefördert, sprechen vom government in der Mehrzahl. «Her Majesty‘s government have discussed», sagt Tony Blair in korrektem Queen’s English.

Daraus folgt nicht, dass eine Regierung sich einfach immer als Chor von Einzelstimmen benehmen sollte. Wer indessen glaubt, eine Kollegialbehörde müsse – oder könne – nach aussen immer mit einer perfekt überzeugten harmonischen Stimme sprechen, hat noch nie mit Kollegen zusammengearbeitet – und kennt selbst die jüngere Geschichte der Schweiz vor dem Dezember 2003 nicht.

Im ganzen ist es eine relativ subalterne Frage, was die Sprecher des Bundesrates nach einer Abstimmung sagen sollten. Denn es sind in jedem Falle nicht sehr wichtige, wegweisende und verbindliche Worte, die bei diesem Anlass geäussert werden, geäussert werden können. Die Schlacht über den fraglichen Text ist entschieden. Viel ist dem zu diesem Zeitpunkt nicht beizufügen. Ein sehr eifriger Bundesrat, der sein und des Staates Mandat im Führen des Landes erblickt und sich oder mindestens sein Kollegium als den/die Führer des Landes versteht, kann die Gelegenheit zum ersten Führungsauftritt nach geschlagener Schlacht und vor den zukünftigen Schlachten nutzen wollen. Ein anderer, der sich weniger als Führer der Nation sieht, oder der vielleicht genug Charisma hat, dass er eine Gelegenheit, leadership zu zeigen, auch ungenutzt vorbeiziehen lassen kann, wird sich kurz fassen und dem Publikum weder Noten noch Ermahnungen erteilen und ihm auch seine eigenen Gefühle vorenthalten. Es ist von geringer staatspolitischer Relevanz, welche Strategie gewählt wird. Wer die Strategie der Notenerteilung, der Ermahnungen und der grossen Ausblicke wählt, muss sich bewusst sein, dass er sich zum Fenster hinauslehnt und vielleicht vielen als Schulmeister erscheint.

Die Medienkonferenz nach einer Abstimmung ist jedenfalls kein Forum zur Rechenschaftsablage oder zur Bekanntgabe zukunftsweisender Weichenstellungen, namentlich nicht nach einem Urnengang, in dem die Meinung der Regierung unterlegen ist. In diesem Falle wird ein vernünftiger Einzelbundesrat die Beratungen des Gesamtbundesrates, vielleicht des Parlaments und sogar der mit den Dossiers vertrauten Bürokratie abwarten, bis er neue Ziele und Marsch-richtungen bekanntgibt. Nur selten hat der Bundesrat für den Fall einer Niederlage ein pfannenfertiges Eventualprogramm darüber parat, wie er den nun entgegen seinem Willen gefällten Beschluss umsetzen kann. Da es nach einer Abstimmung wirklich nicht viel Substantielles zu sagen gibt, ist es auch nicht a priori falsch, wenig zu sagen.

Grundsätzlich kann man nach einer Abstimmung vier Fälle unterscheiden. Blickt man auf die Medienauftritte der Vergangenheit zurück, so scheinen die Mitglieder der Landesregierung, die als Bundesratssprecher fungieren, ungefähr nach folgendem Handbuch vorgegangen zu sein:

Fall I: Bundesrat lobt Volk für seinen weisen Entscheid. Die Vernunft hat gesiegt. Der Bundesrat ist in seinem Kurs bestätigt. Er wird den eingeschlagenen Weg weitergehen und entschlossene Folgeschritte unternehmen. Der Volksentscheid ist ein Mandat, über das Beschlossene noch hinauszugehen. Ausgiebig von «Volk» reden.

Fall II: Warme, aber nicht allzu warme Bekanntgabe des Resultats. Rücksicht auf Kollegialität durch ostentatives offizielles, aber papiernes Bedauern «des» Bundesrats (Akzent auf Einzahl) über den Entscheid. Versprechen, dass man das Resultat zielbewusst und vollumfänglich umsetzen werde, wie es das Volk gewollt hat. Ein wenig Volk-Rhetorik zulässig.

Fall III: Kühle, papierne Bekanntgabe des Resultats, ohne ausdrückliches Bedauern, gut verklausuliertes Bedauern «des» Bundesrates. Zerknirschte und auf Relativierung bedachte Zusage, das Beschlossene umzusetzen. Ostentativ Toleranz und Sympathie für die Verlierer markieren. Versprechen, die Anliegen der Unterlegenen ebenso ernst zu nehmen wie jene der Sieger und bei der Durchführung den Vorstellungen der Unterlegenen weitestgehend entgegenzukommen. Begriff «Volk» für die siegreiche Partei vermeiden. Dissens des Volkes unterstreichen.

Fall IV: Unterkühlte Bekanntgabe des Entscheides. Bewegtes Bedauern des Bundesrates über den irregeleiteten Entscheid. Hervorheben der unabsehbaren Konsequenzen des vermutlich emotionalen Entscheides einer zufälligen oder zumindest zuwenig informierten Mehrheit, die in jedem Falle ohnehin nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten vertritt. Vermeidung des Begriffs «Volk» für die Vertreter der siegreichen Seite. Unterstreichen, dass immerhin eine starke Minderheit anderer Meinung ist und versprechen, dieser Minderheit bei der Durchführung gebührend Rechnung zu tragen. Im übrigen Festhalten an der bisherigen Bundesratspolitik.

Dieses «Handbuch für das korrekte Verhalten» enthält jedoch nur eines der möglichen Lösungsmuster. Eine anderes besteht darin, nach einem Entscheid leidenschaftslos zu rekapitulieren, was beschlossen wurde und zurück zu den Dossiers zu gehen.

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