Wir brauchen Ihre Unterstützung — Jetzt Mitglied werden! Weitere Infos

Wie uns der Staat reich macht

Wie viel ist ein nichtbörsenkotiertes Unternehmen wert? Dies bestimmt die Verwaltung. Der Clou dabei:sie macht die Unternehmer virtuell reich, um sie reell zur Kasse zu bitten.

Pünktlich zur Weihnachtszeit hat mich der Staat, genauer der Kanton Zürich, scheinbar einfach so beschenkt. Mit reichlich mitgeliefertem Zahlenmaterial hat er mir vorgerechnet, dass sich der Wert meiner Unternehmensbeteiligung innerhalb zweier Jahre vervierfacht habe. Trotz eines nicht zu unterdrückenden leichten Stolzes über die vollbrachte Leistung war ich ein wenig überrascht über die famose Wertsteigerung, zumal sie in einer Zeitperiode erfolgte, in der andere viel Geld an den Aktienmärkten verloren haben. Weil Geschenke bekanntlich nicht einfach so vom Himmel fallen und mich meine Lebenserfahrung lehrt, dass man vom Staat nichts bekommt, ohne dass man dafür früher oder später auf die eine oder andere Weise bezahlt, ging ich der Sache auf den Grund.

Nach genauer Analyse der Zahlen und (steuer)rechtlichen Grundlagen kam ich zu folgendem, ernüchterndem Resultat: Die Wertsteigerung war leider weniger auf meine Leistung als Unternehmer zurückzuführen, was meinem Gemüt entschieden besser getan hätte, als vielmehr auf steuertechnische Tricks der kantonalen Steuerbehörden. Notabene ohne (steuer)gesetzliche Grundlage, frei nach dem Motto: «Man nehme von denen, die haben.» In Übereinstimmung mit dem herrschenden konfiskatorischen Zeitgeist wurde von Behördenseite die Wegleitung «zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer» angepasst.

 

Behörden: mehr Wert, mehr Steuern!

Ich möchte die wichtigsten Änderungen kurz zusammenfassen und mein Erstaunen über das Vorgehen einerseits und dessen Konsequenzen andererseits dokumentieren. Dabei komme ich nicht umhin, dem Leser einige Details aus dem Fachgebiet der Unternehmensbewertung zuzumuten.

Beginnen wir mit der Faktenlage. Bei Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen wird der Unternehmens- bzw. Verkehrswert aus dem Mittel des doppelt gewichteten Ertragswerts und des Substanzwerts berechnet. Der Ertragswert beurteilt das Unternehmen aus Sicht einer Investition, deren Wert auf dem erzielbaren Ertrag und der erwarteten Rendite basiert. Bei der Ermittlung des Ertragswerts kommt dem sogenannten Kapitalisierungssatz, der die erwartete Rendite reflektieren soll, eine besondere Bedeutung zu. Mit diesem werden entweder die Reingewinne der letzten beiden Geschäftsjahre, wobei der letzte verfügbare Gewinn doppelt gewichtet wird, oder aber die jeweils einfach gewichteten Reingewinne der letzten drei Jahre kapitalisiert. Für den Kapitalisierungssatz werden der nach oben gerundete risikofreie Zinssatz (derzeit circa 1,5 Prozent) und eine pauschale Risikoprämie von 7 Prozent hinzugezogen. Dies ergibt aktuell einen Kapitalisierungssatz von 8,5 Prozent. Was ist der Clou der ganzen Rechnerei? Ein hoher Kapitalisierungssatz bedeutet einen tiefen Ertragswert und umgekehrt: ein tiefer Kapitalisierungssatz bedeutet einen hohen Ertragswert, somit einen hohen Unternehmenswert, somit einen hohen Steuerwert für die Vermögenssteuern.

Was ist die Problematik dieses Vorgehens? Erstens verändert sich der Ertrags- und somit der Unternehmenswert ständig in
Abhängigkeit von der Entwicklung an den internationalen Zins- und Kapitalmärkten (wie bei den börsenkotierten Unternehmen). Zweitens wird für alle Unternehmen, ungeachtet ihres Lebenszyklus und ihrer Branchenzugehörigkeit, dieselbe Risikoprämie verwendet. Dies führt zu sich ständig ändernden Unternehmenswerten bloss aufgrund des geldpolitischen Umfelds, obwohl sich an der Ertragskraft des Unternehmens nichts geändert hat. Im Ex-tremfall kann der Unternehmenswert bei gleichbleibenden oder gar fallenden Reingewinnen und nicht risikogerechten, zu tiefen Kapitalisierungssätzen in risikoreicheren Branchen sogar steigen. Das ist gut für die Steuerbehörde, aber unsinnig für Unternehmer.

Als wäre dies noch nicht genug, haben die Behörden auf den Unternehmenswert auch den «Pauschalabzug für vermögensrechtliche Beschränkungen» von 30 Prozent kurzerhand gestrichen. Dieser Abzug ist bisher Inhabern von Minderheitsanteilen aufgrund von deren «beschränktem Einfluss auf die Geschäftsführung und auf die Beschlüsse der Generalversammlung» gewährt worden. Neu entfällt dieser Pauschalabzug, sofern der Steuerpflichtige eine «angemessene Dividende» erhält. Gemäss freiem Ermessen, d.h. willkürlicher Bestimmung des Staates, liegt die angemessene Rendite bei derzeit circa 2,5 Prozent, berechnet nach dem Verkehrswert wie oben beschrieben. Dies wiederum bedeutet, dass erfolgreiche Unternehmer bestraft werden, ganz zu schweigen davon, dass sie schon zuvor über die Unternehmenssteuern einen nicht unerheblichen Beitrag in die Staatskasse (im Kanton Zürich über 21 Prozent) leisten durften und als Aktionäre bei der Dividendenzahlung ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden.

Rein finanzmathematisch gesehen mag das Vorgehen halbwegs vernünftig erscheinen – de facto führt es aber zu sich ständig verändernden Unternehmenswerten und in Tiefzinsphasen wie heute konsequenterweise zu höheren Unternehmenswerten. Anders gesagt: die Steuerverwaltung hat die Unternehmer auf dem Papier reicher gemacht, auf dass sie mehr von ihrem virtuellen Reichtum über Vermögens- und vielleicht bald auch Erbschaftssteuern real an den Staat abliefern dürfen. «Man fühlt die Absicht, und man ist verstimmt», liesse sich mit Goethe sagen. Konkret: durch die Hintertür wird hier auf rechtlich fragwürdigem Weg eine Steuererhöhung vollzogen, um Ausfälle aufgrund des teilweisen Wegfalls der Doppelbesteuerung bei Dividendeneinkommen zu kompensieren.

Will die Schweiz als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig bleiben – und das liegt ja im ureigenen Interesse eines klug agierenden und in die Zukunft investierenden Staates –, muss sie darum besorgt sein, die Rahmenbedingungen gerade für KMU attraktiv zu gestalten. Dazu zählen nicht nur, aber eben auch die steuerlichen Grundlagen. Das ist keine Rhetorik, das ist die wirtschaftliche Realität. Es sind nicht grosse, international ausgerichtete, von Managern geführte Konzerne, die den Werkplatz Schweiz am Leben erhalten und einen wesentlichen Beitrag für die Finanzierung unseres Sozialstaates leisten, sondern kleinere und mittlere, von Unternehmern geführte Firmen. Es muss sich für diese lohnen, den beträchtlichen zeitlichen Mehraufwand auf sich zu nehmen und die damit verbundenen finanziellen Risiken einzugehen – sonst lassen sie es lieber. Unternehmer sind keine Idealisten. Unternehmer sind Risikonehmer – wenn Aussicht besteht, dass sich Engagement und Risiko lohnen. Das ist der Geist des freien Unternehmertums, der die Schweiz seit dem 19. Jahrhundert stark gemacht hat.

 

Und die Politik?

Zum Schluss möchte ich das oben beschriebene Beispiel, das sich problemlos um weitere ergänzen liesse, in einen etwas grösseren Kontext stellen. Abbau der Bürokratie, Förderung der KMU und des Mittelstands: das ist die allseits beliebte Rhetorik vieler Verbände, Politiker und Parteien. Ich frage mich allerdings – und darum habe ich in die Tasten gegriffen: Wie kommt es, dass diese Vorgehensweisen von Steuerbehörden brav zur Kenntnis genommen werden, ohne dass sich unter den angeblichen Interessenvertreter der Unternehmer auch nur ein Hauch von Widerstand regt? Der Staat macht den echten, eigentumsinvestierten, haftenden Unternehmern das Leben schwer, und niemanden scheint es zu stören.

Mir fallen dazu zwei Erklärungen ein. Erstens: der neue Zeitgeist. Unternehmer scheinen den Ball flach halten zu wollen, als würden sie sich schämen, unter grossem persönlichem Einsatz Gewinn zu erwirtschaften. Zweitens: die Unternehmer haben keine Lobby, die sie wirksam vertritt. Politiker halten zwar die KMU-Rhetorik hoch, aber sie haben sich von ihnen längst schon so weit entfernt, dass sie KMU nur noch vom Hörensagen kennen und deren Anliegen nicht mehr verstehen.

So können Finanzdirektoren und Beamte von Überwachungsbehörden frei schalten und walten, die demokratische Kontrolle bleibt aussen vor, die Wettbewerbsfähigkeit sinkt langsam, aber sicher. Das Problem ist nur: geht es den KMU an den Kragen, geht es dem Mittelstand an den Kragen – und damit der gesamten helvetischen Volkswirtschaft. Es ist deshalb ein Gebot der Klugheit: hören wir auf damit, den leistungsbereiten Miteidgenossen das Leben mit einer stetig wachsenden Anzahl von Gesetzen und Regulatorien schwerer zu machen, als es aufgrund des stetig steigenden Wettbewerbsdrucks ohnehin schon ist. Die Übertragung der Verantwortung auf risikoaverse Beamte führt bloss zur weiteren Erlahmung einer Wirtschaft, die gegenüber aufstrebenden Ländern ohnehin ständig an Dynamik und Wachstumspotential einbüsst.

Eine alte Hausfrauenregel besagt, dass wir jeden Franken, den wir ausgeben können, zuerst verdienen müssen. Verdienen wir nichts mehr beziehungsweise laufend weniger, können wir auch nichts beziehungsweise immer weniger ausgeben. Ich frage: macht es Sinn, den Gewinn von Unternehmen, Aktionären und den Investoren durch ständig neue, auf den ersten Blick oft kaum sichtbare, aber mittelfristig fühlbare Steuern und Auflagen zu schmälern, um die staatlichen Mehreinnahmen im Gegenzug für den Ausbau von Bürokratie und Kontrolle zu verwenden? Das ist eine Logik, die dem gesunden Menschenverstand jeder tüchtigen Hausfrau widerspricht.

»
Abonnieren Sie unsere
kostenlosen Newsletter!