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Wie man eine
Rechtschreibreform durchsetzt

Man kann hundert Millionen Menschen nicht zu neuen Schreibweisen zwingen, man kann sie aber zum Mitmachen überreden. Die Geschichte der Reform von 1996 ist ein Lehrstück geschickter Propaganda und vorauseilenden Jasagertums.

 

Pläne für eine Reform der deutschen Rechtschreibung gingen seit je von Volksschullehrern aus. Durch die «emanzipatorische» Didaktik der 1970er Jahre erhielten sie neuen Schwung: «Unterprivilegierten» Kindern und Wenigschreibern sollte das Fortkommen erleichtert werden. Weil Schriftsteller, Wissenschafter und Journalisten sich stets gegen eine Veränderung ihres in Jahrhunderten ausgereiften Handwerkszeugs gestellt hatten und dabei einen Grossteil der lesenden Bevölkerung an ihrer Seite wussten, waren bisherige Reformbestrebungen mehrfach gescheitert.

Im Vorfeld der Reform von 1996 stand nach diesen Erfahrungen fest, wie vorzugehen war: Man musste die Schüler als Geiseln nehmen, um dann mit dem unwiderstehlichen Argument «Unsere Kinder schreiben schon reformiert» den Dingen ihren Lauf zu lassen. Dazu genügte es, eine Handvoll Ministerialbeamte zu gewinnen. Die flankierende Propaganda arbeitete mit dem bewährten Mittel: Falsche Behauptungen aufstellen und wiederholen, bis sie geglaubt werden. Das beste Beispiel: «Die bisherigen Rechtschreibregeln werden von 212 Duden-Regeln auf 112 verringert, die Komma-Regeln von 52 auf 9.» Die Duden-Richtlinien lassen sich zwar nicht mit dem Erlass der Kultusminister vergleichen, aber die Rechnung stimmt auch so nicht. Die Neuregelung ist umfangreicher als die entsprechenden 171 (nicht 212) Duden-Richtlinien, und die neue Kommaregelung umfasst wie die alte zehn DIN-A4-Seiten. Nur die neue Numerierung der Paragrafen täuscht eine verminderte Regelzahl vor. Dazu schrieb die Dudenredaktion in einer internen Anweisung: «Die inhaltlich falsche, aber politisch wirksame Formel ‹aus 212 mach 112› muss auch im Duden ihren angemessenen Ausdruck finden.»

Diese Propaganda setzte sich auch nach der handstreichartigen Einführung der Reform fort. So behaupteten die Reformbetreiber, die Reform habe «nachweislich deutliche Erleichterungen gebracht». Einen solchen Nachweis gibt es nicht und kann es nicht geben. Das «Mogeldiktat», mit dem 1997 bewiesen werden sollte, dass Schüler nach der Neuregelung weniger Fehler machen würden, erwähnen wohlweislich selbst Reformbefürworter nicht mehr, derart indiskutabel wurde dabei methodisch vorgegangen. Allzu bekannt ist dagegen die stete Abnahme der Rechtschreibleistungen deutschsprachiger Schüler sowie ein orthografisches Durcheinander in Druckmedien. Dass die Reform durch ihren ­Inhalt und durch die angerichtete Verwirrung ihren Anteil dazu beigetragen hat, ist nachgewiesen.

Die Reformbetreiber schieben den Kritikern die Schuld zu: Durch die von ihnen erzwungenen Revisionen sei die heutige Verunsicherung entstanden. Dagegen genügt der Hinweis, dass die Reformer zugleich mit der Reform einen Sammelband mit dem erstaunlichen Titel «Zur Neuregelung der deutschen Ortho­graphie. Begründung und Kritik (!)» herausbrachten. Darin artikulierten sie ihre Unzufriedenheit mit dem eigenen Werk und versäumten auch nicht, die Verantwortung für verschiedene Mängel den jeweiligen Kollegen zuzuweisen. Dass die Reformgegner noch vieles andere mit Recht kritisierten, bestätigten die von Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der Umsetzung der Neuregelung betrauten Gremien1 durch zahllose Rückbaumassnahmen. Nur: Diese Korrekturen und Reparaturen wurden niemals als solche benannt. Stattdessen sprechen die Reformer von «Präzisierungen», «Anpassungen», «Arrondierungen» oder dem «Glätten von Unebenheiten».

Viele Menschen glaubten, die Reformschreibung sei für jeden Bürger verbindlich, darunter auch etliche mit erheblichem öffentlichem Einfluss. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub begründete die Umstellung seiner Mitgliederzeitschrift – bis 2019 mit einer Auflage von über 13 Millionen Exemplaren auflagenstärkste Zeitschrift Europas – damit, dass laut Bundesverfassungsgericht «die neue Rechtschreibung Pflicht und die bisherige Schreibweise nicht mehr zulässig sei». Das stellt den Inhalt des Urteils auf den Kopf, das zwar die Einführung der neuen Rechtschreibung an Schulen nicht beanstandete, aber unmissverständlich schrieb: «Personen ausserhalb des Schulbereichs sind rechtlich an die neuen Regeln nicht gebunden; sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.» Einen ähnlichen Putativgehorsam zeigten das «Deutsche Ärzteblatt», «Bild der Wissenschaft», «DIE WELT», «Geo» und viele andere. Noch bemerkenswerter als der sachliche Irrtum ist seine Voraussetzung: dass der Staat überhaupt befugt sein könnte, in die Sprache der ganzen Gesellschaft einzugreifen.

Die FAZ widersetzte sich jahrelang, bis sie nach entsprechender Bearbeitung durch den Vorsitzenden des Rechtschreibrates doch noch nachgab, dabei aber auf eine paradoxe Lösung verfiel: Angeblich um der Schüler willen folgt sie einer reformierten Hausorthografie, die gerade in solchen Fällen wie «rauh» (statt reformiert «rau») den Prunkstücken der Neuregelung widerspricht. Damit ist weder den Schülern noch den Lesern gedient, aber man bezeugt grundsätzliche Unterwerfungsbereitschaft. Mehr brauchten die Kultusminister nicht für ihren Triumph – sie zählen ohnehin nur die «ss».

Um die Folgsamkeit der Professoren machten sich die Reformer mit Recht keine Sorgen. Als im Frühjahr 1998 rund 1000 Hochschullehrer der philologischen Fächer um ihre Unterschrift unter eine reformkritische Petition gebeten wurden, kamen zwar in wenigen Tagen 800 Bestätigungen zusammen – ein traumhafter Rücklauf. Aber die protestierenden Bekenner schwenkten mit ganz seltenen Ausnahmen sehr bald auf die Reform um. (Laut dem Meinungsforschungsinstitut Allensbach ist heute immerhin jeder vierte Professor der Ansicht, an den Hochschulen solle die Verweigerung des Genderns nicht zulässig sein!) Auf der Website der Humboldt-Universität liest man: «Die Humboldt-Universität zu Berlin ist als Einrichtung öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung anzuwenden.» Der Reformer Peter Eisenberg stimmt zu: Reformverweigerer begingen «Dienstpflichtverletzungen, die disziplinarische Massnahmen nach sich ziehen können». Auf diese Pflicht will er sogar die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die öffentlich-rechtlichen Medien festlegen. Von der höchstrichterlichen Beschränkung auf die Schule ist nichts mehr übrig.

Die Hochschullehrer gaben den Druck an ihre Studenten weiter: «Es gelten die amtlichen Schreibungen» oder «Es gilt die neue Rechtschreibung», heisst es in ihren Hinweisen für die Gestaltung von schriftlichen Arbeiten. Selbst wenn Studenten bei der als «alt» diffamierten Rechtschreibung bleiben wollten – womit bei ihrer Vorliebe für alles «Neue» selten zu rechnen ist –, sind sie sich ihrer schwachen Position bewusst und fügen sich, kennen ja inzwischen aus ihrer Schulzeit auch nichts anderes mehr, verlassen sich auf das Korrekturprogramm oder übernehmen Textbausteine aus der reformfreudigen Wikipedia.

Auf diese Mentalität war auch anderswo Verlass: Als einige Zeitungen sich entschlossen, zur üblichen Schreibweise zurückzukehren, hackte niemand gehässiger auf sie ein als die Journalistenkollegen, die das nicht geschafft hatten. Dass die Zeitungen dann auch alle Leserbriefe und sogar bezahlte Familienanzeigen auf Reformschreibung umstellten, entsprach der Strategie der ­Reformer, die «alte» Schreibweise völlig dem Vergessen anheimzugeben. Sie werden ihrem Selbstläufer mit Vergnügen zugeschaut haben.

Der ehemalige bayerische Bildungsminister Hans Zehetmair, als Vorsitzender des «Rats für Deutsche Rechtschreibung» mitverantwortlich für die Durchsetzung der Reform, hat gelegentlich Zerknirschung zur Schau gestellt, aber dann wieder alles verdorben durch Bemerkungen wie diese: «Etwas sehr Erfreuliches … hat die Rechtschreibreform ganz sicher mit sich gebracht: die intensive, ja bisweilen leidenschaftlich geführte Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache und ihrer Orthografie. … Sprache ist wieder zum Thema geworden.»2 Es gibt erfreulichere Anlässe, sich mit der Sprache zu beschäftigen, als dieses Beispiel staatlicher Machtausübung.

Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die Sprachpflegevereinigung der Schriftsteller und Gelehrten, hatte sich zunächst gewehrt und 1997 einstimmig ein Gegenprogramm zur Rechtschreibreform verabschiedet, bevor sie sich im Januar 1999 zum Mitmachen überreden liess. Dies geschehe «angesichts der Machtverhältnisse» – ein seltsamer Massstab für eine Sprach- und Literaturakademie. Wie es zu gehen pflegt, beugte sich ihr Präsident Klaus Reichert nicht nur nach oben, sondern trat nach unten. Als einige Mitglieder um den Lyriker Wulf Kirsten gegen den Kotau zu protestieren wagten, zog er sie wie Schuljungen am Ohr und unterstellte den Abtrünnigen, dass sie «die alte Rechtschreibung fetischisierten und vor keinem Mittel der Agitation zurückscheuten und dabei auch Schriftsteller und Journalisten auf ihre Seite brachten, die mangels Kenntnissen nicht wissen konnten, wie kompliziert die Sache der deutschen Rechtschreibung in Wirklichkeit war». Wohlgemerkt: Bei den Zurechtgewiesenen, denen Reichert einen solchen Grad von Ignoranz unterstellte, handelte es sich um Mitglieder wie Günter Grass, Elfriede Jelinek, Thomas Hürlimann oder Vicco von Bülow (Loriot). – Die Akademie nahm später ihre beiden Sitze im Rat für deutsche Rechtschreibung ein und wirkte an der Rettung der Reform mit. Die Mitglieder wurden nie befragt, hielten aber still; so gross war ihr Interesse denn doch nicht.

Die allgemeinsten Interessen haben die geringsten Chancen, sich durchzusetzen, weil sie am wenigsten organisiert sind. Die Sprache hat viele Fürsprecher, aber keine Lobby.

  1. Bis 2004 die «Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung», danach der bis heute bestehende «Rat für deutsche Rechtschreibung».

  2. Derselbe Zehetmair sagte als Vorsitzender des Rechtschreibrats: «Es brüsten sich zu viele Hochschullehrer auch damit, dass sie sich nicht umstellen, sie bleiben bei dem, was sie hatten, und das führt natürlich dazu, dass da manche Beliebigkeiten einkehren.»

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