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Wider die Gratiskultur

Geistiges Eigentum abschaffen? Das mindert bloss den Wohlstand. Eine Replik.

Mit dem Internet ist auch eine neue Gratiskultur entstanden. Während wir früher für jedes Konsumgut problemlos einen Preis zahlten, nehmen wir heute selbstverständlich an, dass Güter kostenlos zu haben seien. Ist das Privateigentum noch sicher in einer Welt, wo Bücher, Musiktitel, Filme oder Software gratis verfügbar sind? Auch im Zeitalter der digitalen Reproduzierbarkeit von Konsumgüternlohnt es sich, über Sinn und Zweck von Privateigentum nachzudenken. Zwei Argumente machen deutlich, weshalb Privateigentumnach wie vor die Grundlage des selbstbestimmten Wohlstands darstellt. Ich werde dazu etwas ausholen – und die Überlegungendann auf die digitale Welt anwenden.

Argument I: Signalverarbeitung im Markt
Die erste Begründung hat mit der Funktionsweise der Marktwirtschaft zu tun. In einer freien Gesellschaft kann jeder einzelneseine privaten Ziele verfolgen. Er kann frei bestimmen, wie er seine Kreativität einsetzen will. Doch diese vielfältigen, unabhängigen Leistungen schaffen per se keinen Wohlstand. Wertvoll sind diese Schöpfungen nur, wenn sie das Bedürfnis anderer Leute befriedigen, wenn sie also konsumiert werden. Nebenden Produzenten brauchtes Konsumenten und dazwischen eine Vermittlungsinstanz, die die unabhängigen Produzentenleistungen synchronisiertund auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausrichtet. In einer offenen Gesellschaft ist es die Marktwirtschaft, die diese vermittelnde Funktion ausübt.

Wir können uns die Marktwirtschaft als ungemein effiziente Signalverarbeitungsmaschine vorstellen. Sie verarbeitet die Kaufentscheidungender Konsumenten und signalisiert den Produzenten Veränderungen der Nachfrage. Gewinnorientierte Produzenten reagieren auf diese Signale und passen ihr Angebot an. Doch damit die Marktwirtschaft zum Laufen kommt, braucht es kaufbereite Konsumenten. Individuen werden aber nur Konsumenten, wenn sie über freie Mittel verfügen. In dieser Hinsicht ist Privateigentumder «Stimmzettel» in der Marktwirtschaft. Mit ihm «stimmen» wirab, zeigen, was uns gefällt (nur nebenbei, für alle Radikaldemokraten:der Markt ist die beste aller möglichen direkten Demokratien).

Je weniger verfügbare Mittel wir besitzen, desto weniger könnenwir «abstimmen», d.h. wir können unsere Bedürfnisse schlechtersignalisieren. Aber je weniger Signale die Produzenten darüberbekommen, welche Bedürfnisse die Konsumenten haben, desto grösser ist das Risiko, dass sie an deren Bedürfnissen verbei produzieren. Wenn aber die Produktion schlechter auf die Bedürfnisseder Bevölkerung ausgerichtet wird, so mindert das deren Wert, und damit sinkt der Wohlstand der Gesellschaft generell.

Aus dieser Einsicht lässt sich ein starkes Argument gegen Umverteilung und gegen die steigende Staatsquote ableiten. Die Staatsquote, die letztlich nichts anderes ausdrückt als staatlich verordneten Zwangskonsum, reduziert ebenso wie die Umverteilungunsere frei verfügbaren Mittel. Damit werden unsere Fähigkeitenbeschränkt, auf dem Markt «abzustimmen», unsere Präferenzen zu signalisieren. Mit wachsender Staatsquote und Umverteilung steigt demnach das Risiko, dass die Wirtschaft anden Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeiproduziert.

Allerdings kann die gleiche Überlegung auch als Argument für eine massvolle Umverteilung angeführt werden. Erst mit einer gewissen Umverteilung – so die Überlegung – erhalten die ärmsten Bevölkerungsschichten ihren «Stimmzettel» in der Marktwirtschaft, erst damit werden sie zu Konsumenten und können ihre Präferenzen anzeigen. Dieses Argument entspricht sowohl Gerechtigkeits-als auch Effizienzvorstellungen. Wer dieser Argumentation folgt, muss paradoxerweise das Privateigentum der wohlhabenden Schichten in einem gewissen Mass in Frage stellen. Es wird auf deren Eigentum zugegriffen, um Privateigentum bei den ärmsten Schichten zu schaffen. Unter diesen Umständen kann Umverteilung am Anfang den Markt durchaus beleben, weil dadurch grössere Teile der Bevölkerung in die Lage versetzt werden, als Konsumenten am Markt zu partizipieren. Dank dieses Effekts wächst der gesellschaftliche Wohlstand, die ganze Gesellschaft wird vergleichsweise besser gestellt. Doch wächst die Umverteilung immer weiter, führt dies nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern gefährdet im Gegenteil den erreichten relativen Wohlstand aller. Zwingend ist, dass die Relativierung des Privateigentums auf die Umverteilung beschränkt bleibt und dass die Bestimmung des Masses der Umverteilung nicht willkürlich erfolgt, sondern transparenten Regeln gehorcht, denen auch jene zustimmen, von denen genommen wird.

Argument II: Anreize für die Produzenten
Die zweite Begründung für Privateigentum argumentiert mitden spezifischen Anreizen, die durch Eigentumsrechte gesetztwerden. Ein wesentliches Merkmal von Privateigentum ist die exklusive Verfügungsgewalt des Eigentümers über das Gut. Dies hat weitreichende Folgen. Nur wo wohldefinierte Eigentumsrechteexistieren, haben die Akteure einen Anreiz, effiziente ökonomische Arrangements auszuarbeiten. Die Auswirkungen dieses als «Coase-Theorem» bekannten Arguments lassen sich am besten an einem Gegenbeispiel erläutern.

Der amerikanische Ökologe Garret Hardin hat unter dem Titel «Tragödie der Allmende» ein archetypisches Beispiel in diesem Sinn formuliert. Es geht um eine Gruppe von Bauern, die ihre Herdeprivat besitzen, das Weideland aber gemeinschaftlich nutzen. Diese spezifische Konstellation der Eigentumsrechte bringt die Bauern dazu, ihre Viehherde Schritt für Schritt zu vergrössern. Von jeder zusätzlichen Einheit Vieh profitiert der Bauer unmittelbar, während der Schaden, also die abnehmende Kapazität der Allmende,von der ganzen Gemeinschaft getragen wird und beim einzelnen Bauern nur zu einem kleinen Teil anfällt. Weil aber alle Bauern unabhängig voneinander gleich denken und handeln, wird die Allmende von allen Parteien übernutzt und so weit abgewirtschaftet,dass sie das Vieh nicht mehr ernähren kann. Das Beispiel zeigt, wie mangelhaft definierte Eigentumsrechte sowohl zu einer Schädigung der ökologischen Ressourcen wie auch zu einem Verlust an Reichtum für die ganze Gemeinschaft führen.

Die Welt ist voller Beispiele, die dieses Muster aufweisen:Fischgründe, die allen und deshalb niemandem gehören, werden überfischt; öffentlicher Grund ist schmutziger als privater; öffentliche Verkehrsmittel sind schlechter gewartet als private usw. Die exklusive Verfügungsgewalt, die die Definition des Privateigentumsmit sich bringt, eröffnet dem Eigentümer die Möglichkeit einer nachhaltigen Nutzung. Wird aber Privateigentum prekär, beispielsweiseaufgrund fehlender Rechtssicherheit, haben Menscheneinen Anreiz, das Gut möglichst rasch zu konsumieren, ehe dieses Gut von einer anderen Person angeeignet werden kann. Diese beiden Gründe bilden eine sehr starke Rechtfertigungdes Privateigentums. Die ganze Argumentation ist allerdings nur stichhaltig unter der Voraussetzung knapper Ressourcen. Wo ein Gut nicht knapp, sondern im Übermass vorhanden ist, entfällt die Notwendigkeit, für dieses Gut eine exklusive Verfügungsgewalt zudefinieren.

Folgerung: Wohlstand für alle
Dieser Aspekt spielt im Falle des geistigen Eigentums eine Rolle. Bei Ideen können Eigentumsrechte nicht so einfach bestimmt unddurchgesetzt werden wie bei physischen Gegenständen. Sobald eine Idee oder deren Umsetzung vorliegt, ist es schwierig, Personen vonder Nutzung auszuschliessen. Habe ich einer anderen Person meine Idee erzählt, so kann ich diese Person nicht davon abhalten, etwas möglicherweise Sinnvolles damit anzufangen. Ideen werden somitöffentliches Gut, sobald sie formuliert sind. Aufgrund dieses Umstandsbesteht die grundsätzliche Gefahr, dass zu wenig Ideen erzeugt werden: Von der fertigen Idee profitiert die Öffentlichkeit, wogegen der Aufwand, die Idee zu entwickeln, von der kreativen Person alleine getragen werden muss. Dieser Sachverhalt ist dann relevant, wenn Ideen so weit ausgefeilt werden müssen, dass sie den Ausgangspunkt von Innovationen bilden können.

Weil Ideenreichtum und Innovationsfähigkeit die Grundlagedes gesellschaftlichen Fortschritts bilden, ist es von grosser Bedeutung,diese Problematik in den Griff zu bekommen. Die Entwicklungdes Urheberrechts und des Patentwesens reagieren genau aufdiese Problematik. Damit wird versucht, auf Ideen Eigentumsrechtezu definieren und durchzusetzen. Wieder ist es die Kombination von Anreizen und Eigentum, die hier zur Wirkung gebracht wird: Wo der einzelne einen spezifischen Nutzen hat, wenn er eine Idee ausarbeitet, wird er mehr Sorgfalt und Engagement in die Entwicklung der Idee setzen. Von diesem Umstand profitiert zuletzt die ganze Gesellschaft.

Gegner des geistigen Eigentums verweisen gerne auf empirische Studien, die den Erfindungsreichtum von Gesellschaften untersuchen und zeigen, dass Länder mit Patentrecht nicht mehr Erfindungenaufweisen als Länder, die dieses Rechtsmittel nicht kennen. Das stimmt, doch ist hier Vorsicht geboten. Denn Erfinder in Ländern ohne Patentrecht bevorzugen Branchen, in denen sich die Erfindungen leichter geheimhalten lassen. Die Intransparenz wirkt hier wie ein Eigentumsschutz. Der Wohlstandseffekt von Patentwesenund Urheberrecht lässt sich also aufgrund der empirischen Daten nicht widerlegen.

Das Internet durchdringt heute praktisch alle Lebensbereiche. Es hebt aber die Bindung unseres Lebens an die physische Umweltnicht auf. Nach wie vor ist unser Leben durch knappe Ressourcenbestimmt – und bis auf weiteres bleiben auch die geistigen Ressourcen knapp. Wenn sie effizient und nachhaltig bewirtschaftet werden sollen, so ist das Privateigentum noch immer das am besten geeignete Mittel.

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