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Pascal Pfister, zvg.

Wer in die Schuldenfalle gerät, bleibt in der Schweiz oft lebenslang darin gefangen

In der Schweiz bedeutet private Überschuldung oft lebenslanges Stigma und ein Leben am Existenzminimum. Anders in den USA, wo ein Neustart möglich ist.

Hinfallen, Aufstehen, Weitergehen. Die Managementliteratur ist voll des Lobes für die US-amerikanische Kultur des Scheiterns. Scheitern gilt in den Staaten als notwendiges Beiprodukt der Risikofreudigkeit, die Innovation und unternehmerischen Erfolg hervorbringt. Bei uns in der Schweiz hingegen gilt Scheitern als moralisch verwerflich. Man hat dafür zu büssen. Der kulturelle Umgang mit dem Scheitern führt dazu, dass in den USA Überschuldete rasch eine zweite Chance erhalten, während sie in der Schweiz oft bis ans Lebensende und darüber hinaus in den Schulden gefangen bleiben.

In den USA ermöglicht man Überschuldeten einen «Fresh Start», eine sofortige Restschuldbefreiung unter dem bekannten «Chapter 7». Die Idee dahinter ist, dass Überschuldung nicht immer das Resultat individueller Verantwortungslosigkeit ist, sondern auch Ausdruck eines Marktversagens sein kann. Wer scheitert, soll nicht dauerhaft aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen bleiben. Gläubigerinnen und Gläubiger, vor allem Banken und Kreditkartenunternehmen, kalkulieren solche Risiken ein und geben sie über Preise und Zinsen weiter. Ein klarer, effizienter Neustart ist Teil des Systems.

Ganz anders in der Schweiz. Hier bleibt man auch nach einem Privatkonkurs lebenslang mit den Schulden konfrontiert. Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren – und die Frist kann von Gläubigerinnen und Gläubigern beliebig oft unterbrochen werden. De facto bedeutet das: Wer einmal tief in die Schulden gerät, bleibt darin gefangen. Während für schwerste Straftaten nach Verbüssung der Strafe ein Anspruch auf Resozialisierung besteht, bedeutet private Überschuldung für viele Betroffene eine Art lebenslanges wirtschaftliches Stigma.

Lebenskrisen statt Konsumwut

Wie viele Menschen in der Schweiz überschuldet sind, lässt sich gar nicht so einfach feststellen. Denn nicht jeder Zahlungsverzug bedeutet gleich eine strukturelle Überschuldung. Nach dem Bundesamt für Statistik lebten im Jahr 2022 rund 41 Prozent der Bevölkerung in Haushalten mit mindestens einer Verschuldungsart, 15,6 Prozent in Haushalten mit mindestens zwei und 5,1 Prozent in Haushalten mit mindestens drei Schuldenarten. CRIF, eine private Firma im Bereich Wirtschaftsauskünfte, publiziert halbjährlich eine Schuldnerquote. Basierend auf den fortgesetzten Betreibungsbegehren kommt sie im März 2025 zum Schluss, dass 5,5 Prozent der in der Schweiz lebenden Menschen überschuldet sind.

Oft wird angenommen, dass Überschuldung das Resultat von hemmungslosem Konsum sei – teure Konsumkredite, Luxus auf Pump oder sorgloser Umgang mit Geld. Die Daten der Schuldenberatung zeigen jedoch ein anderes Bild: Die Mehrheit gerät durch Lebenskrisen wie Jobverlust, Scheidung oder Krankheit in die Schuldenfalle. Wenn solche kritischen Lebensereignisse das Haushaltsbudget und die Finanzplanung durcheinanderbringen, sind auch Menschen aus dem Mittelstand nicht vor einem Absturz gefeit.

«Die Mehrheit gerät durch Lebenskrisen wie Jobverlust, Scheidung oder Krankheit in die Schuldenfalle.»

Schulden können jeden und jede treffen, auch Menschen mit einem stabilen Einkommen. Geht die Liebe, droht die Armut – scheiden macht arm. Das Zerbrechen der Familie ist vor allem für alleinerziehende Mütter ein Armutsrisiko. Doch auch Männer kann eine Scheidung in den Ruin treiben. Gleiches gilt für eine Krankheit oder einen Unfall. Die Versicherung Zurich hat 6000 Menschen zur Einkommensabsicherung im Fall von Krankheit und Unfall befragt. Die Antworten zeigen, dass die Mehrheit der Befragten die eigenen Risiken unterschätzen.

Zweifellos spielen auch individuelle Faktoren eine Rolle. Die Wissenschaft behandelt den Zusammenhang von Verschuldung mit Persönlichkeitsmerkmalen, fehlender Finanzkompetenz, Impulsivität und psychologischen Faktoren. Die Erkenntnis: Sozioökonomische und psychologische Faktoren gehen oft zusammen, z.B. der «Tunnelblick» als kognitive Folge von Knappheit. Offene Rechnungen werden dann von Betroffenen ausgeblendet.

Was die Art der Schulden betrifft, welche bei den Ratsuchenden in Schuldenberatungsstellen vorhanden sind, sticht etwas besonders ins Auge: Nicht Banken oder Gewerbe sind die grössten Gläubigerinnen und Gläubiger, sondern oftmals der Staat. Offene Steuerforderungen, Krankenkassenprämien und Unterhaltsbeiträge stehen fast immer ganz oben auf der Liste. Leasing kommt sehr selten vor und selbst Kredite nur in einem Viertel der Fälle.

«Nicht Banken oder Gewerbe sind die grössten Gläubiger, sondern oftmals der Staat.»

Die Freiheit, wieder aufstehen zu können

Der Bundesrat hat im Januar 2025 nach einem langjährigen Prozess mit Expertengruppen und Vernehmlassung eine Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) vorgelegt, mit der er ein neues Sanierungsverfahren für Privatpersonen einführen will. Ziel ist, überschuldeten Menschen eine realistische Perspektive aus der Schuldenfalle zu eröffnen. Wer über Jahre hinweg ehrlich bemüht war, Schulden zu begleichen, aber offensichtlich keine Chance auf vollständige Rückzahlung hat, soll nach einer gewissen Frist von den Restschulden befreit werden. Damit rückt die Schweiz näher an Modelle in anderen europäischen Ländern wie Deutschland oder Österreich heran, in denen solche Verfahren längst etabliert sind.

In dieser Revision liegt der Reiz darin, dass nicht mehr lebenslange Bindung an Verlustscheine die Regel sein soll, sondern klare Fristen und Regeln, nach deren Ablauf eine Befreiung möglich wird. Das entlastet Gerichte und Behörden, weil langjährige Betreibungszyklen verkürzt werden und Verfahren transparenter und effizienter gestaltet werden können.

Aus meiner Sicht ist das durchaus ein liberaler Ansatz. Es geht nicht um pauschale Schuldenerlasse, sondern um Fairness, Eigenverantwortung und Rechtsstaatlichkeit. Wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, soll die Chance auf einen echten Neustart haben. Ein Verfahren mit Restschuldbefreiung belohnt Mitwirkung, Transparenz und Aufrichtigkeit. Wenn Menschen wieder in einen aktiven wirtschaftlichen Kreislauf gelangen, profitiert nicht nur die betroffene Person, sondern die ganze Gesellschaft. Steuereinnahmen steigen, Sozialkosten sinken, Gesundheitskosten lassen sich reduzieren.

Eine Gesellschaft, die Leistung fordert, muss auch Raum für Scheitern und Neubeginn bieten. Wer in der Schweiz durch Schicksalsschläge, eigene Fehler oder strukturelle Probleme in die Schuldenfalle gerät, darf nicht lebenslang gezeichnet bleiben. Die SchKG-Revision ist deshalb mehr als eine technische Anpassung. Sie ist ein Bekenntnis zu Fairness, Augenmass und Menschlichkeit. Denn Freiheit bedeutet nicht, nie zu fallen, sondern immer wieder aufstehen zu können.

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