Welcher Islam gehört zur Schweiz?
An den Islam müssen dieselben Massstäbe angelegt werden wie an jede andere Religion. Das heisst: Bei Glaubenszwang, religiöser Angstpädagogik und Gewaltdrohungen ist von einer Sekte zu sprechen und dieser entschieden entgegenzutreten.
Die anhaltende Zuwanderung von Menschen islamischen Glaubens und deren weltweit wie auch hierzulande feststellbare Reislamisierung wirft mit zunehmender Dringlichkeit die Frage auf, welcher Islam zur Schweiz gehöre und welcher nicht und was angesichts der vorprogrammierten und bereits vorhandenen Konflikte mit ultrakonservativen und machtorientierten Islaminterpretationen und ihrer steigenden Deutungshoheit zu tun sei. Der zeitliche Horizont wird dabei nicht auf die nächsten Jahre, sondern aufgrund der gesellschaftlichen Verwerfungen in der islamischen Welt, der salafistischen Weltmission und des ungebrochenen Aufstiegs des politischen Islams auf die nächsten Jahrzehnte zu richten sein. Es beginnt sich zudem immer klarer abzuzeichnen, dass der vor uns liegende Prozess politisch begleitet werden sollte und der Konflikt nicht gescheut werden darf. Diverse Studien wie die Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) aus dem Jahr 2013 weisen darauf hin, dass radikale Haltungen unter islamischen Gläubigen in Europa entgegen allseitigen Beteuerungen kein Randphänomen darstellen. Angesichts der Dimension dieser ideologisch-sozialen Herausforderung ist Laisser-faire keine Option mehr.
Als erstes muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass die Beantwortung der Grundsatzfrage, welcher Islam zur Schweiz gehöre, nicht in Zusammenarbeit mit Islamverbänden, Moscheevereinen oder islamischen Universitäten, nicht unter Konsultation von Imamen, islamischen Theologen oder Islamwissenschaftern und auch nicht unter Rückgriff auf den Koran, die Hadithe oder die Viten des Religionsgründers erfolgen kann, sondern einzig und allein unter Berücksichtigung der Werte, für die die Schweizerinnen und Schweizer unabhängig ihres religionsbezogenen Glaubens stehen und die sie durch Streit und Einigung in ihrem Gesellschaftsvertrag, der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, insbesondere in der Präambel und den Grundrechten, niedergelegt haben. Die demokratisch legitimierte und in der europäischen Menschenrechtstradition verankerte Verfassung steht als Leitstern für das Zusammenleben in dieser Gesellschaft über jeder Religion und über jedem religiösen Bekenntnis, über dem Neuen Testament, der Thora, dem Koran und der Bhagawadgita und über allen Regeln von Gottessöhnen, Propheten und Erleuchteten aus längst vergangener Zeit.
In bezug auf den Islam heisst das insbesondere: Mann und Frau sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt und verfügen über das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche und geistige Unversehrtheit. Jede Person hat aufgrund der Gewissensfreiheit das Recht, ihre Religion frei zu wählen, also auch, sich vom Islam loszusagen – und zwar ohne Drohungen –, aber auch zum Islam zu konvertieren. Es gilt die Meinungsfreiheit, auch gegenüber dem Islam, man kann über den Koran und Mohammed sagen, was man will, auch kann man Mohammed zeichnen, wenn es einem beliebt, denn religiöse Anschauungen sind nichts anderes als Meinungen. Und um es mit der öffentlich meist gescheuten Eindeutigkeit festzuhalten: Der Islam hat in der Schweiz nichts zu sagen, ausser im privaten Leben derjenigen, die aus freien Stücken an ihn glauben.
Wenn die historisch beispiellose Zuwanderung von Menschen islamischen Glaubens nach Europa und in die Schweiz gelingen soll – und das soll sie meiner Meinung nach, denn alles andere hält uns in der Vergangenheit fest –, dann muss das Projekt der Aufklärung ohne Federlesens weitergeführt werden. Wir müssen weiter auf die Herbeiführung einer Gesellschaft hinarbeiten, die dem einzelnen ein möglichst hohes Mass an Freiheit bei gleichzeitiger Selbstverantwortung ermöglicht, die vom Grundsatz der Gleichheit aller Menschen angeleitet ist und in der der Solidarität und Gemeinschaft mit anderen ein zentraler Stellenwert eingeräumt wird – was auch Pflichten beinhaltet. Insofern ist dem allumfassenden Gottglauben ein konsequenter Humanismus entgegenzuhalten, der die Menschen ermutigt, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, gerade auch in Glaubensdingen. Der kollektive theokratische Unterwerfungszusammenhang des schariatischen Islams und das erdrückende Gewicht der islamischen Tradition sind durch die Geltendmachung der individuellen Grundrechte aufzubrechen, um einen humanistischen Islam zu ermöglichen. Wenn wir als Menschen mit zunehmend verschiedenen religiösen Traditionen nicht nur in Frieden, sondern auch in Freiheit zusammenleben wollen, gibt es keine Alternative zur Säkularisierung der Gesellschaft. Was wir mit der Zähmung des Christentums durch Aufklärung und die kulturelle Revolution ab den 1960er Jahren schon hinter uns wähnten, liegt mit dem Islam also wieder vor uns, nicht nur im Westen, sondern in der gesamten islamischen Welt.
In diesem Sinn soll der Islam gleichbehandelt werden wie das Christentum und alle anderen Religionen auch. Dies gilt unter Berücksichtigung der überragenden Rolle des Christentums in der Geschichte und für das Selbstverständnis Europas und der Schweiz. Und es gilt unter temporären Vorbehalten aufgrund der destruktiven Folgen des islamischen Radikalismus in allen Teilen der islamischen Welt, aber auch im Westen. Diese Forderung bedeutet somit die vorbehaltlose Anerkennung des Islams als persönliche Religion eines zunehmenden Teils der hiesigen Bevölkerung, solange sie mit den Schweizer Grundrechten vereinbar ist, nicht aber die Anerkennung des Islams als Klammer für eine Gruppenidentität oder schemenhafte vermeintliche Gemeinschaft und auch nicht unbedingt die Anerkennung von Islamverbänden, die nicht die Mehrheit der Menschen islamischen Erbes repräsentieren, sondern meist nur einen reaktionären und demokratiefeindlichen Kopftuchislam. Weiter bedeutet sie, an den Islam die gleichen Massstäbe anzulegen wie an das Christentum, so dass wir bei Glaubenszwang, religiöser Angstpädagogik und Gewaltdrohungen von einer Sekte sprechen und dieser entsprechend entgegentreten müssen. Dies im Bewusstsein, dass das, was wir als sektenhafte Religiosität auffassen, durch die Reislamisierung und die wieder zunehmende Geltung der Scharia ab den 1960er Jahren mittlerweile in vielen islamischen Ländern den praktizierten Mehrheitsislam darstellt. Schliesslich gilt die Gleichbehandlungsforderung auch für die Meinungsfreiheit. Sie bedeutet den selbstverständlichen Respekt und Anstand gegenüber Personen islamischen Glaubens, nicht aber Respekt vor dem Islam, vor seinem Gründer und jeder Glaubenspraxis. Wer hier auf eine Ineinssetzung und Untrennbarkeit von Person und Ideologie besteht, naturalisiert, essentialisiert den Islam in den Subjekten. Mais on ne naît pas musulman, on le devient.
Während Präventionsmassnahmen gegen den radikalislamischen Terrorismus in der Schweiz zurzeit Priorität haben, werden mehrere Problembereiche langfristige Aufmerksamkeit und teilweise entschiedenes Vorgehen benötigen. Das meines Erachtens entscheidende Problem kreist um die angesprochene Meinungsfreiheit gegenüber dem Islam. Sie ist durch Islamophobiekampa-gnen, dschihadistischen Terror und Anbiederung an Ölstaaten schon längst beschädigt, was sich in der Öffentlichkeit durch eine Selbstzensur manifestiert hat, die an das erinnert, was George Orwell in seinem Vorwort zu «Farm der Tiere» als «intellektuelle Feigheit» bezeichnet hat. Soll sich der Islam in Europa aber als kritikoffene und friedliche Religion etablieren können, die keine Angst schürt, wird an einem freien und eigenständigen Nachdenken über den Islam, an der offenen Diskussion problematischer, aber kaum öffentlich problematisierter Inhalte der kanonischen Schriften und an einer Dekonstruktion des unappetitlichen Vorbilds Mohammeds kein Weg vorbeiführen. Ein freiheitliches Zusammenleben wird nur möglich sein, wenn bestimmte Teile des Korans und der Hadithe grossmehrheitlich als nicht mehr gültig erachtet werden, zum Beispiel wo es um den weltlichen Herrschaftsanspruch des Islams, die Feindschaft gegen Juden und Christen und Hindus, um die Aufforderung zur Tötung Andersgläubiger, Beleidiger und Apostaten oder um die untergeordnete Stellung der Frau und der «Ungläubigen» geht. Zwar liegt in der Annahme, der Koran enthalte den ewig gültigen Auftrag Gottes an die Menschen, ein Kern islamischen Glaubens, aber an einer wie auch immer gearteten Relativierung dieses Kerns wird nichts vorbeiführen. Zudem wird die Mehrheit der nichtislamischen Bevölkerung das Gerede von der Islamophobie bei Islamkritik und die nach jedem Anschlag anhebende Leier, dass das mit dem Islam nichts zu tun habe, auf Dauer nicht hinnehmen. Zu tief ist die Redefreiheit in den europäischen Gesellschaften verankert, zu offensichtlich der Anteil der islamischen Botschaft an Intoleranz und Gewalt. Konservative Muslime werden, gerade auch gegenüber den Usanzen in der islamischen Welt, nichts weniger als einen kognitiven Sprung machen müssen: Dass der Gott des Islams im islamischen Himmel herrscht, nicht auf der Erde und schon gar nicht in der Schweiz, und dass die göttliche Allmacht in ihrer Erhabenheit jenseits möglicher Beleidigungen steht. In diesem Sinn muss hierzulande wie beim Christentum auch gegenüber dem Islam eine religionskritische Kultur hegemonial werden, vor allem unter den Menschen islamischen Erbes, sonst wird es keinen Frieden geben. Der politisch-religiöse Tabukomplex muss durch Diskussion und Bildung in Politik, Medien, Schulen und religiösen Organisationen aufgelöst werden. Der Koran wurde von Menschen geschrieben, das totalitäre und religiös verbrämte Unantastbarkeitsdogma um Mohammed und dessen Hinterlassenschaft ist eine Herrschaftstechnik und darf keinen Bestand haben.
«Es gilt die Meinungsfreiheit: Man kann über den Koran und Mohammed sagen, was man will, auch kann man Mohammed zeichnen, wenn es einem beliebt, denn religiöse Anschauungen sind nichts anderes als Meinungen.»
Das Problem der mentalen und räumlichen Selbstsegregation konservativ-islamistischer Kreise von der Mehrheitsgesellschaft ist in der Schweiz im Vergleich mit anderen europäischen Ländern noch nicht stark ausgeprägt, allerdings sind die Anzeichen für die Bildung geschlossener Gemeinschaften unübersehbar. Bestimmend sind hier nicht sozioökonomische Faktoren, obwohl auch sie eine Rolle spielen können. Treiber des Problems ist ein durch Radikale akzentuiertes Ideologem der feindseligen Trennung von «Muslimen» und «Ungläubigen», Frauen und Männern, von «heilem» Islam und «gottlosem» Westen, verbunden mit der Forderung nach Gehorsam und der Disziplinierung von Abweichlern. Dieses Weltbild hat nach dem heute schon fast märchenhaft scheinenden Religionsfrieden der 1980er und 1990er Jahre nach der Jahrtausendwende auch die Schweiz erreicht. Es geht einher mit dem Versuch, die Säkularisierung unter Menschen islamischen Erbes durch eine Resakralisierung ihrer sozialen Beziehungen zurückzudrängen, das Islamische als dominantes Identitätsmerkmal in den Menschen zu verankern und sie als «Muslime» zu gruppifizieren. Dieser von radikalen Akteuren propagierte Separatismus und Verhaltenszwang führt gerade hier aufwachsende Jugendliche in grosser Zahl in latente Gewissens- und Loyalitätskonflikte und untergräbt jede Bemühung um ein offenes Zusammenleben. Es fordert Muslimsein vor Menschsein, was die Entfremdung fördert und religiöser Gewaltlogik den Boden bereitet, indem es Menschen islamischen Glaubens nahelegt, biografische Brüche, Ablehnungserfahrungen und sozioökonomischen Misserfolg religiös zu deuten und im schlechtesten Fall in religiöser Gewaltlogik auszuagieren. Im Zentrum jeder Lösung müssen hier Massnahmen gegen den organisierten Islam stehen, gegen Moscheen und Islamverbände, in denen islamistische oder salafistische Prediger und Imame agieren und die nur selten eine spirituelle Rolle spielen, sondern meist gesellschaftliche und politische Einflussnahme verfolgen, wie Islamexpertin Saïda Keller-Messahli in ihrem jüngsten Buch dargelegt hat. Oft handelt es sich bei diesen Organisationen um verlängerte Arme von Staaten wie der Türkei, Iran, Saudi-Arabien oder Katar oder von transnationalen Netzwerken wie der Moslembruderschaft, die über finanzielle, logistische oder personelle Unterstützung in der Schweiz ihren Einfluss geltend machen. Gegenmassnahmen wären eine Imamausbildung im Sinn eines humanistischen Islams im Inland, eine Bewilligungspflicht für alle Prediger und Imame und die Kopplung ihrer Tätigkeit an eine öffentliche Loyalitätsbekundung gegenüber der Verfassung. Weiter die Transparenz oder das Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen und Verbänden, deren Überwachung bei Verdacht auf Volksverhetzung sowie allfällige Moscheeschliessungen und Landesverweise. Eine zweite Antwort muss die sichtbare Unterstützung von offenen und reformorientierten Kräften im islamischen Umfeld sein und eine Nichtzusammenarbeit mit ultrakonservativen, islamistischen und salafistischen Kreisen. Eine dritte Antwort zielt auf die schulische Bildung, inhaltlich etwa auf eine Historisierung der Religionen oder den Miteinbezug der blutigen islamisch-imperialen Geschichte analog zum christlich-abendländischen Kolonialismus. Organisatorisch wäre grösste Zurückhaltung bei der Akkreditierung und die fortwährende Kontrolle von islamischen Schulen und Kindergärten anzustreben, besser gleich deren Verbot. Eine vierte Antwort ist im Bereich der Stadtentwicklung zu geben, etwa durch eine sanfte Förderung sozialer und herkunftsmässiger Durchmischung in den Quartieren.
Das vielleicht am wenigsten sichtbare Problem sind die im konservativ-traditionellen, patriarchalisch geprägten Milieu überproportional vorkommenden und religiös legitimierten Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind vor allem im familiären Bereich zu beobachten und betreffen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, männliche Vormundschaft und häusliche Gewalt, eingeschränkte Glaubens- und Gewissensfreiheit und religiöse Zwänge, vor allem bei jungen Menschen in ihrer formativen Phase. Von den jährlich rund 700 Zwangssituationen um Heirat von Frauen und Männern in der Schweiz entfallen gemäss Schätzungen über zwei Drittel auf Personen islamischen Glaubens. Hier gilt es an Schulen, in den Medien und über Amtsstellen weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten, gegebenenfalls die Zusammenarbeit von Betroffenen, NGOs und Behörden weiter zu intensivieren und somit die Grundrechte der einzelnen auch in repressiven kollektivistischen Milieus durchzusetzen.
Weiter müssen die sich auch in der Schweiz regenden impliziten oder expliziten Gewaltdrohungen hinsichtlich eines «Kriegs- und Verteidigungsrechts», bei «Verrat» an der «Umma», bei einem «Abfall» vom Islam oder bei «Beleidigung» Mohammeds mit allen rechtsstaatlichen Mitteln kompromisslos im Keim erstickt und in der öffentlichen Diskussion unzweideutig und von allen Seiten geächtet werden. Seit Jahrzehnten ist der Islam unter allen Religionen in der Anwendung von Gewalt eine Klasse für sich, sei es gegen Abweichung im Innern, sei es zur Machtprojektion gegen aussen. Es sollte verhindert werden, dass sich auch hierzulande um den Islam der Nebel aus Drohung und Gewalt bildet, der radikale Gläubige in den Quartieren, um die Moscheen, auf den Pausenplätzen oder sonst wo zum religiösen Herrenmenschentum und zur realen Gewalt anstiftet, wie das in anderen europäischen Ländern mittlerweile präsent ist. Dabei richten sich Drohung und Gewalt notabene zuerst gegen die tolerante Mehrheit der Menschen islamischen Glaubens, denen die Radikalen Unglauben vorwerfen.
Schliesslich geht es im Sinn einer politischen Selbstverständigung darum, die in den Grund- und Menschenrechten gefassten Werte, von denen einige aus der leidvollen Erfahrung mit religiösem Fanatismus im Christentum hervorgegangen sind, mit erneuertem Selbstbewusstsein auf allen Ebenen der Gesellschaft zu vertreten, einzufordern und weiterzugeben. Obwohl die Zunahme radikaler Haltungen unter Menschen islamischen Glaubens in der Schweiz auf globale Zusammenhänge zurückgeht, könnte es klug sein, dies als Schweizer Problem zu betrachten, und zwar als wachsendes unter mittlerweile 6 Prozent der Menschen in der Schweiz (8 Prozent im Jahr 2030), von denen die meisten – wenn überhaupt – einen toleranten Islam leben, die aber aufgrund einer zunehmenden konservativ-radikalen Deutungshoheit zusehends unter Druck geraten. Wenn wir den Islam als hier gelebte Religion akzeptieren, dann ist dies unser aller Problem, dem gegenüber wir als Schweizerinnen und Schweizer – egal welcher Religion und Herkunft – Verantwortung übernehmen müssen. Dieses Argument führt zu einer zentralen Forderung an alles künftige Handeln: die religiös indifferente Inklusion von Menschen islamischen Erbes, nicht als Opfer, nicht als Täter, nicht als Angehörige einer Minderheit und nicht als Muslime, sondern als gleichberechtigte Personen, deren Glaube Privatsache ist und denen wir exzessives Sektierertum, die Verletzung von Grundrechten und religiöses Machtgehabe ebenso wenig durchgehen lassen wie Anhängern aller anderen Religionen auch. Wer glaubt, man könne das Problem lösen, ohne irgendwelchen Leuten auf die Füsse zu treten, lebt in einem konfliktfreien Paralleluniversum. Insofern versteht sich dieser Text auch als Aufruf zu einer kämpferischen Demokratie, in der offensiv zum freiheitlichen, egalitären und solidarischen Denken und Handeln angeleitet wird, die dem politischen Islam auf allen Ebenen entgegenwirkt und die auch der globalen autoritären Herausforderung Paroli bietet – nicht nur der islamischen, aber dieser aufgrund ihrer Virulenz und unmittelbaren Bedeutung für die Schweiz ganz besonders.