Was uns internationale
Organisationen alles empfehlen
Auf Grundlage multilateraler Übereinkommen machen Organisationen der Schweiz regelmässig Vorgaben, welche neuen Regulierungen sie noch einführen soll. Und sind dabei erfolgreich.

Die Schweiz ist keine Insel, und ihre Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Doch während in der Diskussion um die Souveränität der Schweizer Gesetzgebung schon sehr viel über die Übernahme von EU-Recht gesprochen wurde, ist der Einfluss anderer internationaler Organisationen bisher noch weniger ein Thema. Oft passiert dieser Einfluss subtil über Empfehlungen, Berichte und Rügen obskurer Gremien. Verschiedene Gesetzesänderungen der letzten Jahrzehnte stehen in direktem Zusammenhang mit Absprachen auf dem internationalen Parkett. Wir haben einige Beispiele herausgesucht, wo internationale Abkommen das Schweizer Recht mitgestalten.
Gendergerechtes Amtsdeutsch

Die Schweiz ist ein durch und durch patriarchalisches, sexistisches Land. Diesen Eindruck erhält zumindest, wer die Berichte liest, die der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau über die Schweiz verfasst hat. Der Ausschuss ist das Kontrollorgan für die Umsetzung der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), welche die Schweiz 1996 ratifiziert hat. Die Berichte sind vom Geist beseelt, dass Frauen permanente Opfer sind und dass diskriminierende Strukturen und Denkweisen die Gesellschaft durchziehen, die nur durch gesetzgeberische Interventionen von oben aus der Welt geschafft werden können.
So rügt der Ausschuss in seinem letzten Bericht von 2016 die Schweiz, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern noch immer nicht beseitigt sei. Auch missfällt ihm die Sprache, die aus seiner Sicht zu wenig Rücksicht auf Geschlechterverhältnisse nimmt. Er empfiehlt daher, «sicherzustellen, dass in den Rechtsvorschriften in allen Amtssprachen des Vertragsstaats geschlechtergerechte Sprache verwendet wird». Auch bei der Berichterstattung der Medien sieht er Verbesserungsbedarf und empfiehlt, eine Bildungsstrategie für Medienschaffende mit Leitlinien und Kontrollmechanismen festzulegen, um frauendiskriminierende Stereotype abzubauen.
Der lange Streit um Tabakwerbung

Als einziges Land in Europa hat die Schweiz das «Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs» bisher nicht ratifiziert. Ziel des völkerrechtlichen Vertrags, der 2003 in Genf angenommen wurde, ist es, «heutige und künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen». Das Abkommen verlangt etwa ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsorings. Die Konvention war der erste rechtlich verbindliche multilaterale Staatsvertrag in der Geschichte der Weltgesundheitsorganisation.
Am 13. Februar 2022 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Nun soll Tabakwerbung überall dort verboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Nach der Abstimmung sagte Gesundheitsminister Alain Berset, der Bundesrat werde sich einmal mehr mit der Ratifizierung des Rahmenabkommens der WHO beschäftigen müssen.
Isolationshaft verletzt Antifolterkonvention

Gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen richtet sich die UNO-Antifolterkonvention, die 1984 von der Generalversammlung beschlossen wurde. Das Übereinkommen konkretisiert das allgemeine Folterverbot, indem es die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen, um die Verhinderung und Ahndung von Folterungen sicherzustellen.
Die Schweiz hat die Konvention 1986 ratifiziert, bisher aber nicht…

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Dieser Artikel ist in Ausgabe 1096 - Mai 2022 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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