Was tun, was lassen?
Zum Dilemma des freiheitlichen Rechtsstaats im Umgang mit destruktiven Gruppierungen
Katharina Meredith schildert in diesem Beitrag bewegend, wie hilflos Opfer von Sekten, Gurus und Psychogruppen ihren Peinigern oft ausgesetzt sind. Über viele Jahre hinweg wird ihr Widerstand durch gezielte Manipulation geschwächt, in stiller Isolation werden sie gnadenlos ausgebeutet. Diese Schicksale verstören, ihre Geschichten rütteln auf. In Anbetracht dessen kommt aber auch die Gefahr auf, Grundfreiheiten, von denen alle profitieren, unbedacht zu relativieren.
Die Frage ist: Was kann eine aufgeklärte, freiheitliche Gesellschaft gegen solche Übergriffe tun? Für einen differenzierten Umgang mit destruktiven Gruppierungen stehen verschiedene Wege offen. Wir sind nicht nur mit verfassungsmässigen Abwehrrechten ausgestattet, sondern leben auch in einer freiheitlich und egalitär gestalteten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Das bedeutet vor allem zivil- und strafrechtlichen Schutz der Persönlichkeit des Individuums vor Übergriffen durch andere. Genau hier besteht somit die wirksamste Verteidigungslinie im Umgang mit destruktiven Gruppen. Dieser Schutz kommt aber nur zur Anwendung, wenn die staatlichen Institutionen auch Kenntnis von Verletzungen erhalten. Opfer destruktiver Gruppen können sich jedoch aufgrund ihrer Abhängigkeit oft nicht selbst helfen. Kindesschutzbehörden sind deshalb zu besonderer Wachsamkeit, mithin zu einem entscheidenden Eingreifen verpflichtet. Folgerichtig definiert unser Gesetz, dass bei einer Kindswohlgefährdung nicht nur eingegriffen werden kann, sondern muss.
Diese gesetzliche Aufforderung an den Staat, einzugreifen, kommt dabei aber in Konflikt mit den ebenfalls garantierten Grundfreiheiten. Denn wie die Freiheit des einzelnen schützt unsere Gesellschaft auch die Freiheit der Gruppe. So garantieren wir intersubjektive Rechte, zum Beispiel die Meinungsäusserungsfreiheit, und als deren besonderer Teilgehalt auch die Religionsfreiheit. Kommt es zu einem behördlichen Eingriff zugunsten eines Opfers, müssen daher stets auch dessen Auswirkungen auf weitere Beteiligte bedacht werden. Schliesslich wird unter Umständen autoritativ in essentielle Lebensentwürfe und Glaubenssysteme von Eltern oder Dritten eingegriffen. Natürlich sind solche Eingriffe immer dann gerechtfertigt, wenn die sexuelle oder psychische Integrität eines Kindes verletzt wird. Doch wenn das Recht der Eltern auf die religiöse Unterweisung ihrer Kinder oder die persönliche Freiheit der Eltern selbst abgewogen werden muss, stellen sich komplexe Einzelfragen.
Ich plädiere daher hier für eine weitere, eigentlich erste Verteidigungslinie im Umgang mit destruktiven Gruppen: die Aufklärung. Bei aller Farbe, die unterschiedliche Lebensentwürfe der modernen Gesellschaft bringen, zeigen destruktive Gruppen eindrücklich, dass wir solche Entwürfe stets vor dem Hintergrund unserer bewährten aufklärerischen Werte hinterfragen und ihnen klare Grenzen setzen dürfen. Unwissenschaftliche und zerstörerische Dogmen müssen wir nicht nur ablehnen, sondern aktiv bekämpfen. Darüber hinaus sollten wir das Sensorium der ganzen Gesellschaft für die Früherkennung solcher Systeme schulen, hier ist das traditionsreiche Schweizer Volksschulsystem gefordert. Wer in der obligatorischen Schule kritisches Denken und den Gebrauch der Vernunft erlernt, wird sich weniger anfällig für destruktive Gruppierungen zeigen. Wer neutral über eine Vielzahl von Dogmen sowie deren jeweilige Stärken und Schwächen unterrichtet wurde, wird Absolutheitsansprüchen resistent begegnen.