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Was Sie mit Ihrem Vorsorgekapital machen, kann den Steuerbehörden egal sein

Was Sie mit Ihrem Vorsorgekapital machen, kann den Steuerbehörden egal sein

Wer sein Vermögen in der zweiten Säule bei der Pensionierung als Kapital bezieht, ist häufig durch Steuervorteile motiviert. Dabei wäre für viele die Rente die bessere Wahl.

«Du kannst nicht den Fünfer und das Weggli haben», lehrt man schon die Kleinen. Sprich: Alles konsumieren und nichts zahlen funktioniert nicht; man muss sich entscheiden. Dieses Kinderwissen ist leider vielen Erwachsenen abhandengekommen, wenn es um die Finanzierung ihrer Vorsorge geht: Es werden ständig mehr Weggli verzehrt, als Fünfer gespart werden. Zeit für eine Standortbestimmung und ein paar innovative Ideen, um einen Ausweg aus dem Dilemma zu finden.

Wer aus dem Arbeitsleben scheidet, muss sich in der zweiten Säule zum Beispiel mit der Frage «Kapital oder Rente?» befassen. Nach Abwägen von Vor- und Nachteilen entscheiden sich mittlerweile mehr angehende Rentner für den einmaligen Kapitalbezug als für die lebenslange Rente – eine stabile Minderheit wählt einen Mix.

Der kurzfristige Steuervorteil wird also individuell rege genutzt. Doch werden die langfristigen Konsequenzen genügend bedacht? Forschungsergebnisse zeigen, dass dies vor allem vom Finanzwissen und vom genutzten Beratungsangebot abhängt. Meine These: Wir alle, Privatpersonen, Vorsorgeeinrichtungen, Politik und Gesellschaft, unterschätzen die gravierenden Auswirkungen des zunehmenden Kapitalbezugs auf unseren Wohlstand.

Halbiertes Einkommen ab 65

Nach der Pensionierung sinkt bei vielen Leuten das Einkommen (in Form von Renten aus AHV und Pensionskasse) auf weniger als die Hälfte des Berufseinkommens – die Profis sprechen von einer Ersatzquote von unter 50 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die private Vorsorge viel mehr leisten muss – oder der Lebensstandard sinkt massiv. Es lässt sich also ein systematischer Risikotransfer beobachten: vom Staat und den Pensionskassen hin zu den privaten Haushalten. Eigenverantwortung ist gefragt. Sie setzt voraus, dass die Menschen sich der Notwendigkeit und Verantwortung bewusst werden. Und hoffentlich rechtzeitig Entscheidungen treffen, die sich als nachhaltig und sinnvoll erweisen.

Gemäss Warren Buffett gibt es zwei Arten von Risiko: das Risiko, einen permanenten Kapitalverlust zu erleiden, und das Risiko, auf dem eingesetzten Kapital keine angemessene Rendite zu erzielen. Die Pensionskassen können Risiken perfekt diversifizieren, die Kosten dank Skaleneffekten tief halten und mit dem Kapitaldeckungsverfahren («jeder spart für sich») sind sie von demografischen Effekten kaum betroffen.

Der Autor trägt keine rosa Brille – die Zahlen sprechen für sich: Die durchschnittliche Rendite (über alle Anlageklassen und Pensionskassen für die letzten 20 Jahre) liegt bei 3,7 Prozent pro Jahr, die Kosten betragen circa 0,41 Prozent des Kapitals pro Jahr. Die Umverteilung wurde eingedämmt und der durchschnittliche Umwandlungssatz für das Jahr 2025 beträgt 5,22 Prozent. Wenn die Pensionskassen also noch Verbesserungspotenzial haben, dann bei der Kommunikation, um diese Erfolgsergebnisse besser zu vermitteln.

Immerhin liegt der grösste Anteil am Vermögen bei vielen Schweizern in der Pensionskasse. Doch viele Menschen sind sich dieser Tatsache gar nicht bewusst. Daher haben Experten auch schon die Idee lanciert, dass das Vorsorgevermögen in der Steuererklärung zu deklarieren sei – ohne Relevanz für die Bemessungsgrösse, aber mit dem Zweck, die Sparleistung bewusst zu machen und die Wertschätzung zu steigern.

Tatsächlich ist der dritte Beitragszahler den meisten unbekannt – nur 38 Prozent wissen Bescheid, dass die Pensionskassen ihr Geld auch an den Finanzmärkten investieren und daraus der grösste Wertzuwachs resultiert.

«Länger leben heisst länger Renten beziehen»: Dieser Leistungsausbau blieb bisher unerwähnt, verdient aber eine positive Würdigung.

Mindestens 10 Prozent des Lohnes sparen

Es ist paradox, dass die Schweizer eine erstaunliche Ignoranz bei der Altersvorsorge an den Tag legen. Sie wollen das Leistungsniveau erhalten oder gar ausbauen, aber dafür nichts zahlen. Es ist durchaus pragmatisch, dass vier von fünf Schweizern die private Vorsorge nutzen, denn mit steigender Unsicherheit und Komplexität verlässt man sich auf einfache, bekannte Lösungen. Dass ein Grossteil der Säule-3a-Guthaben auf kaum verzinsten Konten liegt und nicht investiert ist, zeigt Lücken in der Finanzkompetenz und zwingenden Beratungsbedarf. Jeder kann heute einfach und günstig mit ein paar Klicks ein 3a-Depot eröffnen, was erfreulicherweise schon viele Junge tun. Die dritte Säule ist somit die einzige wirklich perfekt funktionierende Vorsorge der Schweiz – wenn die Politiker nicht plötzlich die Besteuerungsregeln ändern.

Weil unsere Vorsorgesysteme noch nicht auf eine Langlebigkeit von 100 Jahren ausgelegt sind, wird die Bedeutung der privaten Vorsorge weiter zunehmen – sie muss die weggefallene Einkommenshälfte dereinst wettmachen. Daher empfehlen Experten, mindestens zehn Prozent vom Bruttolohn in die private Vorsorge zu investieren (Gutverdiener: 20 Prozent). Weitsichtige Eltern besparen ein Depot für ihre Kinder ab Geburt zum Beispiel mit der Kinderzulage – damit wird der Zinseszinseffekt genutzt und eine Ausbildungsvorsorge als Start ins Leben vorfinanziert.

Zeitbombe Langlebigkeit

Seneca sagte einst: «Das Alter ist eine unheilbare Krankheit.» Der führende Longevity-Forscher Professor David Sinclair meint dagegen: «Altern ist eine heilbare Krankheit.» Die Lebenserwartung in der Schweiz hat sich in den letzten 150 Jahren fast verdoppelt, und es spricht vieles dafür, dass 90 bis 100 Jahre zum Massenphänomen werden. Problematisch an dieser erfreulichen Entwicklung ist nur, dass unsere Pensionsplanungen noch auf alten Systemstandards und Durchschnittswerten beruhen. Das Thema Longevity ist indes noch nicht bei allen Pensionskassen auf dem Risikoradar: Wie ein aktueller

Die steigende Lebenserwartung und die resultierenden Auswirkungen auf den erhöhten Kapitalbedarf werden systematisch unterschätzt. Sofern die Lebenshaltungskosten durch ein lebenslanges Renteneinkommen gedeckt sind, ist das Risiko überschaubar, am Ende des Geldes noch viel Leben übrig zu haben. Verhängnisvoll sind hingegen die «Pensionsplanungen mit Ablaufdatum», gerechnet mit einer Schönwetterrendite und auf eine Zeitspanne von nur 20 Jahren. Wer älter wird – also jede zweite Person! – hat Pech gehabt. Das Kapital des Auszahlungsplans ist aufgezehrt, das Langleberisiko wird dann zu einer existenziellen Frage und wird den Sozialstaat zusätzlich belasten.

In einer aktuellen Studie zeigt Yvonne Seiler Zimmermann den Zusammenhang zwischen Beratungsbedürfnis und Bezugsform. Eine Mehrheit wünscht eine Beratung zur Altersvorsorge – insbesondere zur Wahl der Bezugsform, zu freiwilligen Einkäufen und zum gestaffelten Rentenantritt. Wer eine professionelle Beratung als wichtig erachtet, entscheidet sich eher für einen Mix aus Kapital und Rente. Wer auf Beratung verzichtet (oder auf informelle Quellen zählt), wählt eher einen vollständigen Kapitalbezug. Über 80 Prozent gaben auch an, dass steuerliche Anreize für den Einkauf in die zweite Säule ausschlaggebend gewesen seien.

Diese Erkenntnis deckt sich mit einer Untersuchung von Publica, einer der grössten Pensionskassen: Das Hauptmotiv, die Vorsorgegelder aus der Pensionskasse als Kapitalleistung zu beziehen, liegt demnach im Steuervorteil. Das hat Folgen wie kreative Einkaufspläne und «Vorsorgetourismus». Den Steuerbehörden vieler Kantone ist das ein Dorn im Auge, weshalb das «Kontrollregime» intensiviert wurde. Der vorzeitige Konsum des Vorsorgevermögens ohne genügende Absicherung des Langleberisikos wird den Sozialstaat und Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen.

Kein Casino!

Pensionskassen haben ihre Kernkompetenz und ein genuines Interesse, ihren Kunden eine gesicherte Altersvorsorge zu leisten. Sie haben aber auch eine gesetzliche Informationspflicht. Ob ein Online-Dashboard, das den Nutzern die erwarteten Leistungen aus den ersten zwei Säulen anzeigt, zur Aufklärung beiträgt, wie eine deutsche Studie empfiehlt, kann nicht schlüssig beantwortet werden. Jedenfalls verfolgt die Schweiz entsprechende Pläne (für die AHV wird auf 2028 eine E-Plattform in Aussicht gestellt). Die Pensionsplanung ist jedoch zu komplex, um mit ein paar Klicks eine konzise, korrekte und sinnvolle Antwort zu erhalten. Hier ist vernetztes Denken gefragt und eine gute Beratung nötig. Die Frage stellt sich: Was ist gut und gut für wen?

Auswertungen zeigen: Wer sich beraten lässt, wählt meist das Kapital oder eine Mischform. Finanzdienstleister, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf der Vermögensverwaltung basiert, haben Interessenkonflikte. Ein starker Trend zu Kapitalauszahlungen mit der Begründung steuerlicher Vorteile bestätigt diesen Zusammenhang. Für viele angehende Pensionäre wäre eine lebenslange Rente vorteilhafter: Sie trügen weniger Risiken (Volatilitäts-, Drawdown-, Rendite-Reihenfolge-Risiko) und viel tiefere Kosten, als wenn sie selber das Kapital bewirtschaften müssten. Wer das Langleberisiko und die Absicherungskosten der Partnerrente korrekt berechnet, muss konstatieren, dass die Rente ziemlich vernünftig und in den meisten Fällen vorteilhafter ist. Die Wette auf Kapitalbezug geht nur bei frühem Tod auf – das ist aber selten das gewünschte Szenario.

Den Fünfer und das Weggli

Zur Entschärfung des Trigger-Arguments «Steuervorteil» habe ich zusammen mit einem weiteren Experten anfangs Jahr ein neues Modell vorgeschlagen. Es trennt die Entscheidung «Rente versus Kapital» von steuerlichen Überlegungen. Fehlentscheidungen in dieser Frage sind gravierend und irreversibel. Diese Entscheidung soll daher unabhängig von steuerlichen Überlegungen sein. Die einfachste Lösung besteht in der Besteuerung zum Zeitpunkt der Pensionierung auf dem Sparguthaben. Gemäss dem Vorschlag soll der Steuerbetrag einmalig direkt vom aufgelösten Sparguthaben abgeführt werden.

Die Pauschalsteuer würde sicherstellen, dass die Entscheidung nicht durch eine mögliche Steueroptimierung beeinflusst wird. Diese Flat Tax würde schweizweit gelten und auch beim Wegzug ins Ausland zur Anwendung gelangen. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates im Entlastungspaket 27 würde beim vorgeschlagenen Modell keine Steuererhöhung angestrebt, sondern nur die Anreizneutralität hergestellt. Unter Sachverständigen und Experten fand diese Idee grossen Anklang und Zustimmung, wird doch der Versicherungscharakter von Pensionskassen gegen Kapitalschwankungen und Lebenserwartung tendenziell unterschätzt.

Dieses Modell könnte einen Beitrag leisten, Fehlberatungen zu vermeiden, das System zu stabilisieren und die Sicherheit zu erhöhen. Man bekommt sozusagen den Fünfer, das Weggli und das Schoggistengeli dazu.

Beispielrechnung:
Wer ab 18 Jahren mit dem 3a anfängt und bis Alter 65 die CHF 7258 einzahlt, wird ca. CHF 341 000 einzahlen und ca. CHF 85 000 Einkommenssteuern sparen. Wer dynamisch investiert, bekommt (bei 5 Prozent gerechnet) noch eine Million zusätzlich als Kapitalertrag, die Endsumme beträgt schliesslich CHF 1 357 430.

 

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