Was ich berichte, ihr Richter, ist wirklich vorgefallen!
Als Cicero im Jahre 70 v.Chr. das skandalöse Amtsgebaren des römischen Statthalters in Sizilien an den Pranger stellt, gilt sein Augenmerk vorab der Art und Weise, wie Verres dort seine Kunstsammlung vergrössert hat.
«Ich komme nun zu dem, was Verres selbst eine Liebhaberei nennt, seine Freunde eine Krankheit und Leidenschaft, die Sizilier ein Raubgewerbe. Wie ich es nennen soll, weiss ich nicht. Ich will euch die Sache vorführen; ihr mögt sie nach ihrem wahren Gewicht, nicht nach dem des Namens abwägen. Lasst euch zunächst über den Tatbestand selbst belehren, ihr Richter. Vielleicht braucht ihr dann nicht mehr viel zu fragen, wie ihr ihn nennen sollt. Ich behaupte: in ganz Sizilien, einer so reichen, so alten Provinz, in so vielen Städten, so vielen Häusern, die so vermögend waren, gab es kein silbernes, kein korinthisches oder delisches Gefäss, keine Arbeit aus Gold oder Elfenbein, keine Statue von Erz, Marmor oder Elfenbein – ich behaupte: es gab kein Gemälde, weder auf Holz noch auf Leinwand, das er nicht aufgestöbert und besichtigt und, wenn es ihm gefiel, weggenommen hätte. Meine Behauptung scheint kühn; beachtet auch, wie ich sie vorbringe. Denn nicht um Worte zu machen oder um das Verbrechen aufzubauschen, will ich nichts auslassen. Wenn ich erkläre, Verres habe in der ganzen Provinz nichts von derlei Dingen zurückgelassen, dann müsst ihr wissen, dass ich lateinisch, nicht nach Advokatenart rede.
Noch deutlicher: nichts hat er in jemandes häuslichem Besitz, nicht einmal bei einem Gastfreund, nichts an öffentlicher Stätte, nicht einmal in Tempeln, nichts bei einem Sizilier, nichts bei einem römischen Bürger – kurz, gar nichts, worauf sein Blick und Sinn fiel, weder privates noch staatliches Eigentum, weder ungeweihtes noch geweihtes hat er in ganz Sizilien zurückgelassen.
[…] Doch was fahre ich so heftig drein? Ein Wort wird mich zurücktreiben: ‹Ich habe diese Dinge gekauft›, sagt Verres. Ihr unsterblichen Götter, eine herrliche Rechtfertigung! […] Denn ihr müsst darauf achten, ihr Richter, wie hoch diese Dinge nach dem Urteil derer, die sich aus Liebhaberei damit abgeben, eingeschätzt, wie teuer sie verkauft zu werden pflegen, welchen Preis gerade diese Werke erzielen könnten, wenn sie öffentlich und frei zum Kauf angeboten würden, endlich, wie hoch Verres selbst sie einschätzt. Wenn er nämlich geglaubt hätte, der Cupido (eine von Praxiteles angefertigte Marmorstatue) sei nur 400 Denare wert, dann hätte er sich deswegen niemals dem Gerede der Leute und einer solchen Rüge ausgesetzt. Wer von euch weiss nicht, wie hoch diese Dinge im Preise stehen? Haben wir nicht gesehen, dass eine nicht sonderlich grosse Erzstatue bei einer Versteigerung, 40’000 Sesterzen erbrachte? Könnte ich nicht, wenn ich wollte, Leute nennen, die sogar für einen höheren Preis gekauft hätten? Denn soweit bei diesen Dingen die Begehrlichkeit reicht, so weit reicht auch die Wertschätzung.
Es ist schwierig, dem Preis eine Grenze zu setzen, wenn man sie nicht auch dem Verlangen setzt. Ich stelle also fest, dass sich Heius (der ursprüngliche Eigentümer besagter Cupido-Statue) weder freiwillig noch durch schwierige Verhältnisse noch durch die Höhe des Preises bestimmen liess, diese Statue zu verkaufen, und dass du, Verres, sie unter dem Schein eines Kaufes durch Druck, Einschüchterung, Gebot und Befehlsgewalt einem Manne entrissen und weggenommen hast, der mitsamt den übrigen Bundesgenossen vom römischen Volk nicht allein deiner Machtvollkommenheit, sondern auch deiner Pflichttreue anvertraut worden war.
[…] O tempora, o mores! Es ist mir ganz unmöglich, die Missetaten des Verres vollständig im Gedächtnis zu behalten oder in meinem Vortrag unterzubringen.»
Zitiert aus: Marcus Tullius Cicero, «In C. Verrem / Die Reden gegen Verres». Herausgegeben, übersetzt und erläutert von Manfred Fuhrmann. Zürich: Artemis 1995, S.259 ff.