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Umkehr der Beweislast

Die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP) hat im Rahmen der hitzigen «Lex USA»-Debatte den Antrag gestellt, wonach VR- und Geschäftsleitungsmitglieder von betroffenen Banken beweisen müssten, dass sie sich persönlich oder das Institut dafür eingesetzt hätten, dass die Bank keine von der UBS kommenden mutmasslichen Steuerflüchtlinge übernommen habe. Sollte der Beweis misslingen, hätten die entsprechenden Banker […]

Die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP) hat im Rahmen der hitzigen «Lex USA»-Debatte den Antrag gestellt, wonach VR- und Geschäftsleitungsmitglieder von betroffenen Banken beweisen müssten, dass sie sich persönlich oder das Institut dafür eingesetzt hätten, dass die Bank keine von der UBS kommenden mutmasslichen Steuerflüchtlinge übernommen habe. Sollte der Beweis misslingen, hätten die entsprechenden Banker mit einem Berufsverbot rechnen müssen. Zu Recht lehnte der Ständerat den Vorstoss ab. De facto bedeutet der Antrag nämlich eine Umkehr der Beweislast. Die Schuld des einzelnen würde vermutet, wenn eine Bank Geschäfte mit solchen Kunden nach dem Februar 2009 pflegte. Diese Praxis scheint in Mode. Auch im Sport und in der Hundehaltung ist sie neuerlich gang und gäbe. Wird einem Athleten eine verbotene Substanz im Blut nachgewiesen, droht ihm eine Sperre, ausser er kann beweisen, dass ihn am positiven Dopingbefund keine Schuld trifft. Dies wäre der Fall, wenn ihm die Substanz ohne sein Wissen von einem Dritten verabreicht wurde.

Gewisse Hunderassen, sogenannte Kampfhunde, gelten als aggressiv und gemeingefährlich. Ihre Haltung ist mit zahlreichen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht verbunden. Dieses Zwangs kann sich der Halter nur entledigen, indem er der Verwaltungsbehörde den guten Charakter in einem Wesenstest beweist.

Gemäss Ansinnen des Justizdepartements sollen künftig auch Fluggesellschaften in die Pflicht genommen werden, wenn sie Passagiere ohne gültige Einreisepapiere befördern. Dabei wird eine Pflichtverletzung durch das Unternehmen vermutet. Es kann sich der Busse nur durch einen Unschuldsbeweis entledigen. Das Ziel – weniger illegale Migranten – ist legitim, der Weg nicht. Der Nachweis einer Pflichtverletzung ist und bleibt Pflicht der büssenden Behörde. Das Parlament berät in der kommenden Wintersession über die Vorlage.

Ich hege Sympathien weder für unverantwortlich handelnde Banker noch für dopende Sportler, bissige Hunde oder nachlässige Fluggesellschaften. Aber ein Staat, der ganze Gruppen unter Generalverdacht stellt, verstösst gegen das Grundprinzip von Treu und Glauben. Der liberale Rechtsstaat verfügt über Mittel zum Umgang mit Regelbrechern – die Umkehr der Beweislast gehört aber nicht dazu.

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