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Szenen einer Ehe zwischen Politik und Grossbank

Den ersten Dolchstoss haben Bundesrat und Finma dem Bankgeheimnis mit der Lieferung der Daten von 250 UBS-Kunden an die USA am 18. Februar 2009 versetzt. Der zweite folgte ein halbes Jahr später, als der Bundesrat ein Abkommen mit den USA zur Amtshilfe in Steuersachen abschloss. Darin versprach die Schweiz, für 4450 Konten amerikanischer Kunden der […]

Den ersten Dolchstoss haben Bundesrat und Finma dem Bankgeheimnis mit der Lieferung der Daten von 250 UBS-Kunden an die USA am 18. Februar 2009 versetzt. Der zweite folgte ein halbes Jahr später, als der Bundesrat ein Abkommen mit den USA zur Amtshilfe in Steuersachen abschloss. Darin versprach die Schweiz, für 4450 Konten amerikanischer Kunden der UBS innerhalb von  360 Tagen eine Verfügung zur  Herausgabe der verlangten Informationen zu erlassen. Beide Male ging es darum, die Grossbank vor amerikanischer Strafverfolgung zu bewahren. Bei Wegelin und anderen kleineren Banken sah das später anders aus.

Im Dezember 2009 erhob ein UBS-Kunde gegen die Herausgabe seiner Informationen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Gericht hat den Rekurs mit Urteil vom 21. Januar 2010 gutgeheissen. Das vom Bundesrat abgeschlossene Abkommen mit den USA
erwies sich im nachhinein als widerrechtlich, die Voraussetzungen zur Amtshilfe waren nicht gegeben.

Statt die Chance zu nutzen, die sich aus dem Gerichtsentscheid ergab, und sich aus der Umklammerung durch die USA und die UBS zu lösen, wählte der Bundesrat den Weg der Abhängigkeit. Er erhob das Abkommen zum Staatsvertrag und damit zur Parlamentssache.

Das Parlament hätte die Schwäche des Bundesrates immer noch korrigieren und die Folgen aus den Verfehlungen der Bank dort platzieren können, wo sie hingehören: bei der UBS. Nach diversen politischen Kuhhändeln und zufälligen Konstellationen stimmten die Räte dem Staatsvertrag anfangs Juni 2010 jedoch zu. Damit war das Unheil besiegelt.

Den Schaden tragen alle Schweizer Bürger und einige Kunden der UBS, die sich auf den Rechtsstaat Schweiz verlassen hatten. Bundesrat und Parlament haben mit dem Staatsvertrag rückwirkend das Recht geändert. Das machen sonst nur Bananenrepubliken und Willkürstaaten.

Bei allem, was die Schweiz mit den Amerikanern ausgehandelt hat, hat sie von diesen keine Gegenleistung verlangt. Und auch nicht von der UBS.

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