Stolpersteine auf dem Weg
zur Stiftung
Das Bedürfnis, gemeinnützig zu agieren, ist gross. Praktische Hinweise für eine erfolgreiche Umsetzung.
Erfolg im Leben und der damit einhergehende Wohlstand bewegt viele Menschen dazu, etwas zurückgeben zu wollen. Zum Entscheid, philanthropisch aktiv zu werden, bewegen viele Erlebnisse oder Einflüsse im eigenen Umfeld. Es kann die emotionale Bindung zu einem Land, dessen Menschen oder der Natur sein, welche sich im Wunsch äussert, Unterstützung zu bieten, ohne dafür etwas zu erwarten. Auch ein trauriges Ereignis wie der Verlust eines geliebten Familienmitglieds kann dazu führen, dass man eine spezifische Institution unterstützen möchte, die andere Menschen vor einem ähnlichen tragischen Ereignis bewahren könnte – zum Beispiel die Krebs- oder Alzheimerforschung.
Andere Personen berichten, dass sie in jungen Jahren selbst Unterstützung erlebt hätten und erst dadurch im Berufsleben erfolgreich geworden seien – sie möchten dies anderen ebenfalls ermöglichen. Nicht selten ist auch der Fall, dass Nachkommen fehlen, welchen man das Vermögen weitergeben kann. Kurzum, es gibt viele Gründe, Gutes tun zu wollen.
Wie geht man dann praktisch vor? Bevor man eine Stiftung gründet, sollte man folgende wichtige Aspekte gut abwägen:
- Wie aktiv will ich mich als Donatorin, Donator einbringen? Will ich bei allen Themen mitreden, involviert sein und selber entscheiden, gar im Namen einer nach mir benannten Stiftung spenden? Oder will ich mich auf die Spenden und die damit verbundenen Projekte konzentrieren und den Rest der Stiftungsführung und -administration delegieren?
- Welche Themen sind mir wichtig, was will ich bezwecken, was fördern, was nicht?
- Will ich im Stiftungsrat Einsitz nehmen und aktiv mitgestalten? Habe ich die Zeit dafür, verfüge ich über die fachlichen Fähigkeiten?
- Wie hoch wird das Stiftungskapital sein? Wie riskant, wie nachhaltig möchte ich es anlegen?
- Für wie lange soll die Stiftung erhalten bleiben?
Oft besteht der Wunsch der Stifterin oder des Stifters, die bereits gegründete Stiftung nach Ableben weiter zu alimentieren oder die Stiftung erst zu diesem Zeitpunkt zu gründen. Wird eine Stiftung über das Testament gewünscht, so ist sorgfältig auf die Formulierung zu achten – nur so kann eine Stiftung gemeinnützig und steuerbefreiungsfähig sein. Die Steuerbefreiung der eigenen Stiftung ist insofern wesentlich, als dass der Vermögenstransfer nach dem Tod in die Stiftung ohne zusätzliche Steuerkosten erfolgen kann. Bei Einlagen zu Lebenszeit können so Abzüge vom steuerbaren Einkommen geltend gemacht werden. Dazu gibt es entsprechende Obergrenzen des Bundes sowie des jeweiligen Kantons.
Wie komplex die Gründung in der Praxis sein kann, wenn das Testament ungenau formuliert wurde, zeigte sich etwa im Fall einer neu entstandenen Förderstiftung aus dem Bereich Kunst und Kultur: Der beurkundete Erbvertrag machte zu wenig klar, dass der Stiftungszweck dem Interesse der Allgemeinheit dienen soll. So entstand der Eindruck, dass es der Stiftung einzig um die Pflege eines künstlerischen Nachlasses ging. Effektiv werden die Werke jedoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem kann die Stiftung auch Kunstprojekte, Künstler und Kunstinstitutionen unterstützen. Nach der ersten Vorprüfung hatten Stiftungsaufsicht und Steuerbehörde trotz der klar formulierten Gründungsdokumente verschiedene Präzisierungen zur Plausibilisierung verlangt. Erst nach einigen Anpassungen und der persönlichen Rücksprache mit den Ämtern konnte der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt werden.
Nach formeller Gründung einer Stiftung und Eröffnung der Bankbeziehung können Liquidität und auch bestehende Wertschriften transferiert werden. Zusammen mit dem Stiftungsrat gilt es dann die Anlagestrategie zu definieren. Rechtlich verbindliche Vorgaben bestehen zwar nicht, allerdings sind die Empfehlungen des Swiss Foundation Code 2021 ein gutes Beispiel, um den Grundsätzen Sicherheit, Diversifikation, Rendite und Liquidität Rechnung zu tragen. Immer wichtiger sind im Portfolio auch ESG-Themen und Nachhaltigkeit. Das Ziel ist es, das Stiftungsvermögen möglichst lange zu erhalten, zu mehren und die Kosten tief zu halten. Damit so viel wie möglich direkt dem gemeinnützigen Zweck zufliessen kann.