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Stiftungswissen auf einen Blick

Stiftungsgrössen  Die Klassifizierung nach der Grösse des Stiftungsvermögens erfolgt anhand des liquiden Vermögens (Anlagevermögen), nicht aber des illiquiden, unveräusserlichen Vermögens: kleine Stiftungen (Vermögen bis CHF 10 Mio.), mittelgrosse Stiftungen (CHF 10 – 50 Mio.), grosse Stiftungen (ab CHF 50 Mio.).   Unselbständige Stiftung  Eine Stiftung wird als unselbständig bezeichnet, wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist. Im Rechtssinn […]

Stiftungsgrössen

 Die Klassifizierung nach der Grösse des Stiftungsvermögens erfolgt anhand des liquiden Vermögens (Anlagevermögen), nicht aber des illiquiden, unveräusserlichen Vermögens: kleine Stiftungen (Vermögen bis CHF 10 Mio.), mittelgrosse Stiftungen (CHF 10 – 50 Mio.), grosse Stiftungen (ab CHF 50 Mio.).

 

Unselbständige Stiftung

 Eine Stiftung wird als unselbständig bezeichnet, wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist. Im Rechtssinn ist sie gar keine Stiftung. Unselbständige Stiftungen werden häufig errichtet, wenn das zur Verfügung stehende Vermögen zu klein ist, um eine eigene Stiftung zu gründen. Das Vermögen ist an einen bestimmten, vom «Stifter» festgelegten Zweck gebunden. Eine unselbständige Stiftung kann unter einer Dachstiftung oder bei einer anderen Institution angesiedelt sein.

 

Dachstiftung

 Eine Dachstiftung bietet unselbständigen Stiftungen und kleineren Vermögen das Pooling bei der Vermögensbewirtschaftung wie auch im Bereich der Projektförderung an. Die Dachstiftung eignet sich auch für Zustiftungen und Legate. Sie betreibt ein professionelles Anlage- und Fördermanagement und ist besonders bei kleineren Vermögen eine attraktive Alternative zur eigenen Stiftungsgründung.

 

Firmenstiftung

 Eine gemeinnützige Stiftung, die von einem Unternehmen gegründet wird, oft als Teil ihres gesellschaftlich ausgerichteten Engagements, so dass sie in ihre Corporate-Social-Responsibility-Strategie eingebunden ist. Die Firmenstiftung ist zwar eine unabhängige Rechtsperson, de facto aber steht sie in sehr engen Verbindungen mit dem Unternehmen. So wird sie von ihrem Gründungsunternehmen einmalig, mehrmalig oder jährlich alimentiert, und im Stiftungsrat sitzen Vertreter des Unternehmens ex officio. Die Abhängigkeitsverhältnisse mit dem Unternehmen stellen an eine Firmenstiftung spezielle Anforderungen im Bereich der Corporate Governance.

 

Interessenkonflikt

 Ein solcher besteht, wenn ein Entscheidungsträger der Stiftung in einem Sachverhalt seine Aufgabe nicht unabhängig von eigenen Interessen oder jenen seines Arbeitgebers wahrnehmen kann. Ein Interessenkonflikt liegt meist auch dann vor, wenn Führung und Kontrolle, d.h. die Durchführung einer Tätigkeit und deren Überprüfung, von derselben Person wahrgenommen werden. In aller Regel gilt der Grundsatz «dealing at arm’s length». Soweit sie nicht vermieden werden können, sind Interessenkonflikte offenzulegen, und es sind ihre Konsequenzen zu regeln: Ausstand bei Abstimmungen, Ausstand schon bei Diskussionen; bei permanenten Interessenkonflikten auch der Ausschluss eines Mitglieds.

 

Dealing at arm’s length

 Grundsatz, dass Geschäfte mit verbundenen bzw. nahestehenden Personen zu Konditionen durchgeführt werden, wie sie im Umgang mit völlig unabhängigen Personen gelten. Dieser Grundsatz gilt etwa für Geschäfte zwischen der Stiftung und Mitgliedern des Stiftungsrats und der Geschäftsführung.

 

Governance

 Regeln und Grundsätze für die Führung und Kontrolle einer Organisation. Im Vordergrund stehen bei der Stiftung die Beziehungen zwischen dem Stiftungsrat und den anderen Stiftungsorganen und Stiftungsgremien sowie den verschiedenen Anspruchsgruppen im Innen- und Aussenverhältnis.

 

Foundation Governance

 Gesamtheit der auf die Interessen des Stifters, der Destinatäre und der anderen Anspruchsgruppen ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung der Gestaltungs- und Entscheidungsfähigkeit des Stiftungsrats die wirksame Umsetzung des Stiftungszwecks, ein ausgewogenes Verhältnis von Leitung und Kontrolle sowie angemessene Transparenz anstreben. Grundsätze der Foundation Governance für Förderstiftungen sind im Swiss Foundation Code festgehalten.

 

Mäzenatentum

 Ein Mäzen spendet, ohne einen Gegenwert zu erwarten – im Gegensatz zum Sponsor. Der Name geht zurück auf Gaius C. Maecenas (um 70 v. Chr. bis 8 v. Chr.), der zahlreiche Dichter unterstützte, unter ihnen Plinius und Horaz.

 

Sponsoring

Der Sponsor stellt der Stiftung finanzielle Ressourcen, Sachleistungen und/oder Wissen/Erfahrung zur Verfügung und erwartet dafür Gegenleistungen (v.a. Werbung/Erreichung kommunikativer Ziele). Sponsoringaktivitäten sind von kommerziellen Interessen geleitet und daher für den Sponsor steuerlich nicht abzugsfähig. Ausserdem fallen für die Stiftung regelmässig Mehrwertsteuern an.


Quelle: Swiss Foundation Code 2015, Stiftungsglossar

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