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(0) Stiftungen

Quellen des Gemeinwohls

Die Rolle der Stiftung im Hinblick auf das Gemeinwohl ist im Lauf der Geschichte unterschiedlich beurteilt worden. Wer den Staat als wichtigsten oder gar einzigen Hort des Gemeinwohls deutet, wird vor allem darüber besorgt sein, dass private Gelder an Stiftungen gehen, die sonst – wenigstens zum Teil – in Form von Steuern der Staatskasse zuflössen. Wer aber das Prinzip der Subsidiarität in den Mittelpunkt stellt, wird das Gemeinwohl als Resultat von gemeinsamen Anstrengungen von Privaten und Behörden deuten und auch Überlegungen anstellen, welche Anliegen bei welchen Trägerschaften in bester Hand seien. Je vielfältiger und individueller ein Aufgabenpaket ist, desto schwieriger wird es, dazu generelle abstrakte und gebietsbezogene Verteilungsregeln zu formulieren und einen kompetenten und effizienten bürokratischen Verteilungsapparat aufzubauen.

Die Knappheit öffentlicher Mittel und das berechtigte Zurückschrecken vor einer weiteren Verschuldung bestimmen heute die Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Dort wo der Druck starker organisierter Interessen fehlt, beispielsweise in den Bereichen des Sozialen, der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft, werden die Budgets zusammengestrichen. Es kommt hier, ohne Abstützung auf eine entsprechende Theorie, zu einer Erscheinung, die man «umgekehrte Subsidiarität» nennen könnte. Private übernehmen ergänzend Aufgaben, die von der öffentlichen Hand nicht mehr voll finanzierbar sind. Möglicherweise ist dies nur eine Zwischenstation beim Wandel vom hoch- und überentwickelten Daseinsvorsorgestaat zum subsidiären Staat, der vor einer aktiven Zivilgesellschaft keinen Vorrang mehr beansprucht – und dies mit guten Gründen.

Entwickelt sich auch bei der Erfüllung kultureller und sozialer Aufgaben so etwas wie ein Dreisäulenprinzip zwischen Privaten, Unternehmungen und staatlichen Instanzen? Es ist an der Zeit, den Begriff der Öffentlichkeit und des Gemeinwohls in einer hoch arbeitsteiligen und international vernetzten Zivilgesellschaft anders zu formulieren als in der Phase der umfassenden nationalen Daseinsvorsorge, die ja, wie man jetzt zu realisieren beginnt, nicht nachhaltig finanzierbar war. Analog zum Dreisäulenprinzip, auf das sich die Altervorsorge in der Schweiz stützt, sollten sich im Bereich des kulturellen und sozialen Gemeinwohls neue Trägerschaften entwickeln. In die Lücke, die der einzelne Nachfrager nicht selbst finanzieren kann, springen gemeinnützige Stiftungen, und was von diesem Netz nicht aufgefangen wird, muss letztlich durch staatliche Zwangsmittel sichergestellt werden. Stiftungen werden somit zu einer wichtigen Säule der Zivilgesellschaft, von deren Tragfähigkeit die Zukunft des Gemeinwohls abhängt.

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(3) Problematische Aspekte des schweizerischen Stiftungsrechts

In der Schweiz ist die Stiftung als Organisationsform nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für wirtschaftliche Zwecke zulässig. Während ein gewisser Spielraum innerhalb des Rahmens der Gemeinnützigkeit sinnvoll ist, macht diese Flexibilität im Spannungsfed zwischen «wirtschaftlich» und «gemeinnützig» auch Missbräuche möglich.

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