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Steuerrulings sind besser als ihr Ruf

Die Institutionalisierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften in sogenannte Steueroasen durch die Industriegruppe Ammann hat jüngst dafür gesorgt, dass das Tax- oder Steuerruling einmal mehr in Verruf geraten ist. Moment, Sie wissen nicht, was das ist? Nun, eigentlich ganz einfach: Steuerruling ist ein Verfahren, bei dem die Besteuerung des Subjekts mit den Steuerbehörden im voraus festgelegt wird, ein […]

Steuerrulings sind besser als ihr Ruf

Die Institutionalisierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften in sogenannte Steueroasen durch die Industriegruppe Ammann hat jüngst dafür gesorgt, dass das Tax- oder Steuerruling einmal mehr in Verruf geraten ist. Moment, Sie wissen nicht, was das ist? Nun, eigentlich ganz einfach: Steuerruling ist ein Verfahren, bei dem die Besteuerung des Subjekts mit den Steuerbehörden im voraus festgelegt wird, ein sogenannter verbindlicher Vorentscheid. Die Industriegruppe Ammann hat genau das gemacht – und ist beileibe kein Einzelfall. So erfolgen Zuzüge von ausländischen Gesellschaften kaum je ohne Steuerruling – und das nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Belgien, Irland, den Niederlanden und andernorts.

Das Steuerruling ist an strenge Regeln gebunden: Zentral ist die vollständige und wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhalts (z.B. Businessplan) und daraufhin dessen 100 Prozent getreue Umsetzung. Fehlt das eine oder andere aufseiten des Steuerpflichtigen, so ist – weil eben die Voraussetzungen des Vorbescheides dahinfallen – der Vorbescheid nicht länger bindend. Weiter werden Steuerrulings nur innerhalb der gesetzlichen Schranken erlassen. Der Vorteil für das betroffene Unternehmen besteht nicht darin, dass man sich durch schummrige Vereinbarungen mit den Steuerbehörden einer eigentlich gebotenen Pflicht entziehen kann. Der grosse Vorteil des Rulings ist seine Verlässlichkeit.

Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich kommentiert die Vorteile des Rulings wie folgt: «Insbesondere bei rechtlich und wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalten besteht für die Steuerpflichtigen oft ein Bedürfnis, die steuerliche Behandlung bereits vor der Umsetzung verbindlich zu klären.» Steuerrulings sind also bei korrekter Umsetzung besser als ihr Ruf! Im Falle der Ammann-Gruppe steht offenbar eben dies zur Diskussion. Aber einmal mehr sollten wir nicht aufgrund eines Einzelfalls ein bewährtes System verteufeln. Besonders dann nicht, wenn es in unruhigen Zeiten Rechtssicherheit schafft.

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