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Staat und Wahrheit

Wahrheitsgarantie «ex officio» als Anmassung und Illusion  Zunehmend aufdringlich bemüht sicht der Staat um die Wahrheit in so verschiedenen Gebieten
wie Produktewerbung, Sektenüberwachung und Geschichtsschreibung. Eine Innenansicht
lässt vor weiteren «Fortschritten» auf dem Wege eines staatlichen Reinheitswahns zurückschrecken.

Der Staat darf nicht lügen. Keine Frage. Keine Frage? Muss, kann der Staat immer, überall und über alles die ganze Wahrheit und nur die Wahrheit – wie immer man sich solche umfassende Wahrhaftigkeit vorzustellen habe – offenbaren? Zumindest keine einfache Frage. Und wie steht es mit der Antwort auf jene andere Frage: Hat der Staat ex officio über die Wahrheit zwischen den Bürgern zu wachen? Hat er immer und überall die ungeschminkte Wahrheit zwischen erwachsenem Verführer und erwachsenem Verführten, zwischen Werber und Umworbenem, zwischen Historiker und Publikum zu gewährleisten? Darüber gehen die Meinungen heute wieder auseinander. «Wieder», weil es darüber eigentlich vor langer Zeit schon einmal einen breiten Konsens unter der Intelligenz gegeben hat. Während der voraufklärerische Staat sich noch durchaus als eine Institution zur flächendeckenden Verwaltung der Wahrheit, auch und namentlich der Glaubenswahrheit, verstand, brach sich mit Aufklärung und Liberalismus der Gedanke Bahn, dass der Irrtum, insbesondere auch der Glaubens- und Meinungsirrtum, erlaubt und der staatlichen Berichtigung und Repression entzogen sei und dass die zivile Gesellschaft im freien Wettbewerb der Irrtümer der Wahrheit auf der Spur bleiben sollte.

Staatlich verordnete Wahrheit?

Der moderne freiheitliche Staat war ursprünglich nicht als Institution zur Verwaltung der Wahrheit gedacht. Falsches Denken, Meinen und Sagen wären im freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich erlaubt. Entsprechend kennte der freiheitliche Staat auch keine verbindliche staatliche Anerkennung und Durchsetzung von Wahrheiten. Er schritte nur dort ein, wo die Lüge in einem unmittelbaren Kausalzusammenhang zu einem nicht nur imaginierten Schaden stehe, und auch hier meist zurückhaltend und auf Antrag. Dieser Konsens über das laissez-faire des Denkens, Meinens, Schreibens und Sagens wird heute in Frage gestellt. Nicht direkt vielleicht, aber dennoch effektiv aufgrund einer impliziten Theorie der universellen Vernetztheit und der Fernkausalitäten zwischen allen Dingen, die davon ausgeht, dass dem «vernetzten Geist» auch die wesentlichen Konsequenzen solcher Zusammenhänge offenbar werden. Das Gewährenlassen in Irrtum, Fehldeutung, Halbwahrheit und falschen Werten hat vielfältige, dem vernetzten Geiste sich offenbarende Konsequenzen, denen der starke Arm des Staates zuvorzukommen hat. Ein Beweis, dass auf den Wettbewerb der Irrtümer kein Verlass ist? Man beobachte doch nur die Hartnäckigkeit alter und das anhaltende Florieren neuer Irrtümer und Illusionen. Jeden Tag werden neue Narren und Narreteien geboren. Und der Beweis für die Gefährlichkeit unreprimierten Irrtums und unbestrafter Illusion? Patienten von Geist- und Naturheilern sterben an Krankheiten, die als heilbar gelten. Konsumenten schädlicher (legal verkaufter und staatlich besteuerter) Genussmittel erkranken. Mitglieder von Sekten glauben allerlei absonderliche Dinge, die die staatlich anerkannten Religionen nur früher geglaubt haben. Anhänger irregeleiteter Geschichtsschreibung ziehen aus der Vergangenheit irrige politische Lehren und wählen falsche Parteien. Fremde Länder verweigern die Aufarbeitung ihrer Vergangenheit, entschuldigen sich nicht und sind über die Missetaten ihrer Ur-Ur-Grossväter nicht zerknirscht, weil sie ihre Geschichte «falsch sehen». Die Bourgeoisie des eigenen Landes verdrängt die Schatten ihrer Vergangenheit und hat deshalb «ein falsches Selbstbild».

Wir sind inzwischen aufgeklärter als die Aufklärung. Mit dem Wettbewerb der Irrtümer haben wir unsere Erfahrungen gemacht. Nun wissen wir es besser. Wir beugen vor. Wir ziehen aus, die Wahrheit bewusst, kollektiv, zentral und zielgerichtet zu produzieren, zu verbreiten und gegen Irrtum, Illusion und Verdrängung proaktiv und repressiv abzusichern. Universitäten massregeln intern Professoren für extern geäusserte politisch unkorrekte Meinungen. Parlamente beschliessen verbindlich darüber, ob in einem bestimmten fernen Land in einer fernen Zeit ein Völkermord geschehen ist und über die Strafen, die jedem drohen, der die statuierte Wahrheit öffentlich bestreitet. Negative Pauschalurteile über menschliche Kollektive sind nicht nur verwerflich, sondern untersagt, es sei denn, es handle sich um Kollektive von staatlich anerkannten Bösewichten. Gesetze schreiben vor, welche Vor- und Pauschalurteile keine Vor- und Pauschalurteile und deshalb öffentlich zu äussern erlaubt sind und welche Vorurteile Vorurteile und deshalb verboten sind und Strafe nach sich ziehen. Reglemente spezialisierter staatlicher Fachstellen schreiben vor, welche Ausdrücke der fundamental sexistischen deutschen Sprache erwünscht sind und welche nicht, dekretieren mitunter als korrekt, was grammatikalisch und etymologisch falsch ist. Gesetze schreiben nicht nur vor, dass Verkäufer von Genussmitteln vor ihrem eigenen Produkt ostentativ zu warnen haben, sondern verbieten, für die besteuerten Produkte zu werben. «Vorbeugen ist besser als heilen», das gilt auch für Irrtum, Illusion, Wahrheit und Halbwahrheit.

«Versuch und Irrtum» behördlich verbieten?

In Zeiten, in denen auf die spontane Selbstdurchsetzung der Wahrheit kein Verlass ist, muss offenbar der Staat unparteilich für die Wahrheit Partei ergreifen. Zu gross sind die gesellschaftlichen Risiken aus dem frei zirkulierenden Irrtum und dem unzuverlässigen Tasten nach Wahrheit. Den unorganisierten Treuhändern und Verwaltern der Wahrheit ist aus dieser Sicht das Vertrauen in ihren Widerspruch gegen den Irrtum nicht mehr zuzumuten, weshalb die ordnende Hand des Staates zur Verwaltung der Wahrheit gefordert wird. Den unkoordiniert handelnden Depositären der Wahrheit mangeln die personellen und finanziellen Ressourcen, um dem Wahren und Guten zum Durchbruch zu verhelfen. Die Wahrheit kann und muss mit Steuermitteln gestählt werden. Und der Staat, das ist ja jemand ganz anderer als wir. Er ist unabhängig, unparteiisch, unvoreingenommen, unbestechlich. Somit ist er genau die richtige unabhängige Institution, um das, was wir spontan nicht zustandebringen, in voller Unabhängigkeit zu bewerkstelligen. Wahrheit ist ein Service public, und ein Service public muss und darf durch steuerbesoldetes Personal erbracht werden. Die Instrumente zur Erziehung der Gesellschaft sind bekannt, es genügt, sie einzusetzen. Anfänge sind gemacht. Es sind neben den Wahrheitsgesetzen und Verführungsverboten die zahllosen objektiv und interessenfrei informierenden Informations- und Kommunikationsstellen des Staates und seiner hierarchisch geordneten Dienststufen.

Nur naives, unvernetztes, un-ganzheitliches Denken kann die direkten und indirekten Fernwirkungen falscher Ideen auf die leichte Schulter nehmen und sich auf die zitternde unsichtbare Hand der Wahrheit verlassen. Im Management der Wahrheit ist holistisches Denken gefordert. Ganzheitliche Sicht ist dem einzelnen mit seinem komplexen Zentralnervensystem und Teams mit ihren gegenseitig vernetzten Zentralnervensystemen möglich und durch den einzelnen oder durch Teams in Schulen und Kursen erlernbar und trainierbar, und es führt zu richtigem Entscheiden und Handeln. Nicht erst das falsche Tun, die unmittelbare Schadenszufügung, die unmittelbare Gefahr sind staatlich zu bekämpfen, sondern bereits das falsche Denken, Sagen und Schreiben mit seinen unabsehbaren Fernwirkungen. Und seit Sprechen eine Sprachhandlung ist, gibt es den Unterschied zwischen Sprechen und Handeln ohnehin nicht mehr. Sprechen ist Handeln. Auch das nicht-konzessionierte, verführerische Werben, sei es nun jenes um den Geschlechts- oder jenes um den Geschäftspartner, ist verwerflich und hoheitlich zu bekämpfen. Es genügt nicht, es den Menschen guten Willens freizustellen, ob sie den Irrtümern und Verführungsversuchen ihrer Mitmenschen widersprechen wollen oder nicht; man muss den Irrtum verbieten und ihn institutionalisiert ausrotten. Es genügt nicht, die Verführung erwachsener Menschen durch erwachsene Menschen im konkreten Falle autonom, individuell zurückzuweisen und als Mensch andere Menschen vor Verführung zu warnen, die Verführung muss behördlich verboten und bestraft werden.

Den Anfängen muss gewehrt werden! Die Frage ist nur – welchen? Warum nicht vielleicht jenen der Verführung durch die Verheissung paternalistisch-staatlicher Informationsreinheit?

Jörg Baumberger, geboren 1944 in Biel, studierte an der Universität St. Gallen und wirkt dort heute als Titularprofessor für Volkswirtschaftslehre. (joerg.baumberger@unisg.ch)

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