So machen wir die Altersvorsorge fit für den demografischen Wandel
Das Umlageverfahren ist besonders anfällig für den demografischen Wandel. Mit einem Startkapital für Neugeborene würde die erste Säule nachhaltiger und könnte vom dritten Beitragszahler profitieren.
Als die AHV vor bald 80 Jahren eingeführt wurde, war das Umlageverfahren die richtige Wahl, um Renten ab Tag 1 an alle damaligen Rentner auszahlen zu können. Heute ist dieses System jedoch überholt und verhindert nötige Reformen. Wir sollten uns langfristig vom Umlageverfahren lösen und stattdessen jedem Neugeborenen ein Startkapital zur Verfügung stellen, das investiert wird und bei der Pensionierung wieder zurückgezahlt werden muss. Ein solches Vorsorgesystem wäre weniger anfällig für demografische Veränderungen und könnte höhere Renten auszahlen.
Die politische Diskussion in der AHV ist festgefahren. Die eine Seite möchte die Renten erhöhen, die andere legt Wert auf eine nachhaltige Finanzierung insbesondere mit Blick auf die demografischen Herausforderungen um die Pensionierung der Babyboomer. Beides legitime, aber gegensätzliche Anliegen. Eine Lösung im heutigen System ist schwierig, weil erschwerend hinzukommt, dass im Umlageverfahren nicht jeder selbst die eigene Rente finanziert, sondern Erwerbstätige via Lohnabgaben.
Der resultierende politische Fehlanreiz ist offensichtlich: Wenn nicht ich für die eigene Rente bezahlen muss, ist die Versuchung sehr gross, mir selbst eine zu hohe Rente auszuzahlen. Um die Finanzierung können sich andere kümmern. Das Problem akzentuiert sich gleich doppelt, wenn wie aktuell überproportional viele Personen in Rente gehen. Einerseits gerät die Finanzierung der AHV in Schieflage, weil wenige Erwerbstätige viele Renten finanzieren müssen, und andererseits ist es für die Rentner einfacher, die Erwerbstätigen zu überstimmen. Der Generationenkonflikt ist programmiert.
Effizientere, andere Lösungsansätze zur Finanzierung der AHV haben es zudem schwer, weil das Umlageverfahren auf den ersten Blick für die grosse Mehrheit vorteilhaft scheint. Weshalb dem nicht so ist, zeigt das fiktive Beispiel des Neurentners Jörg.
Das süsse Gift des Umlageverfahrens
Jörg erhält dieses Jahr das erste Mal eine AHV-Rente. Er wurde 65 Jahre alt und hat während seines Arbeitslebens immer den Schweizer Medianlohn verdient. In dieser Zeit hat er via Lohnabgaben zusammen mit seinem Arbeitgeber fast 250 000 Franken in die AHV einbezahlt. Als Neurentner erhält er nun etwa 2200 Franken AHV pro Monat. Wird er 85 Jahre alt, summieren sich die AHV-Renten über diese Zeit auf etwas mehr als 500 000 Franken.
Jörg erhält also viel mehr, als er zuvor über Lohnabzüge eingezahlt hat. Nur Personen mit einem sehr hohen Einkommen zahlen während ihres Erwerbslebens mehr ein, als sie dereinst beziehen. Dies, weil die Lohnabzüge nach oben offen sind, die AHV-Rente aber auf maximal 2520 Franken pro Monat begrenzt ist. Die Schlussfolgerung, dass die AHV für untere und mittlere Einkommen infolgedessen gut sei, ist aber ein Trugschluss.
Denn was wäre, wenn Jörgs Lohnabzüge nicht direkt wieder an die Rentner ausbezahlt, sondern bis zu seiner eigenen Pensionierung an der Börse investiert worden wären? Wir müssen für diese Schätzung einige Annahmen treffen, weil die Kapitalmarktrendite von der gewählten Anlagestrategie abhängt. Orientieren wir uns für dieses Beispiel am norwegischen Staatsfonds, der ein Vermögen von rund 1500 Milliarden Franken verwaltet und dieses langfristig für kommende Generationen investiert. Der Fonds hält rund 70 Prozent Aktien und ansonsten hauptsächlich Obligationen. Während Jörgs Erwerbsleben wäre mit der Schweizer Variante dieser Strategie eine jährliche Rendite von rund 8 Prozent erzielt worden. Das angesparte AHV-Kapital von Jörg wäre auf 1 Million Franken angestiegen. Umgerechnet in eine Rente sind das etwa 4000 Franken pro Monat. Zur Erinnerung: Im Umlageverfahren waren es nur rund 2200 Franken im Monat – und das, obwohl der Bund die heutige AHV mit über 10 Milliarden Franken pro Jahr subventioniert, weil die Lohnabzüge allein für eine ausgeglichene Rechnung nicht ausreichen.
Wie Investitionen am Kapitalmarkt für die eigene Rente von Vorteil sind, können wir übrigens auch ganz konkret im Hier und Jetzt in der zweiten Säule beobachten. Dort investieren die Pensionskassen das eingezahlte Geld an der Börse. Vielen Versicherten ist dies übrigens gar nicht bewusst. Dies ist erstaunlich, zumal dank dem Kapitalmarkt die Rente deutlich höher ausfällt. Würde man den Pensionskassen das Investieren untersagen, läge das angesparte Kapital um rund 40 Prozent tiefer[1] – die Renten wären folglich tiefer. Wer heute monatlich 3000 Franken erhält, würde bei einem Investitionsverbot nur noch 1800 Franken PK-Rente pro Monat erhalten. Die AHV sollte sich diesen «Gratisgewinn» ebenfalls zunutze machen.
Ein Startkapital für alle Neugeborenen
Bildlich gesprochen funktioniert das heutige AHV-System so, dass eine Kartoffel gepflanzt und dann gleich wieder ausgegraben und an die Rentner zum Verzehr verteilt wird. Nutzen wir den Kapitalmarkt, lassen wir die Kartoffel gewissermassen im Boden, bis daraus ganz viele Kartoffeln gewachsen sind. Beginnen wir damit früh, können wir diesen Zinseszins maximieren, den im Vorspann angesprochenen dritten Beitragszahler. In der zweiten Säule wird üblicherweise ab Alter 25 begonnen. In der neu zu schaffenden Säule 1a sollten wir ab Geburt beginnen.
Und so könnte das funktionieren: Diese neue AHV wird parallel zur bestehenden AHV am 1. Januar 2026 eingeführt. Alle Neugeborenen erhalten vom Bund ein Startkapital von 50 000 Franken in das persönliche Säule-1a-Konto. Ähnlich wie in der Säule 3a wird dieses Geld investiert mit dem Anlageziel Rente ab 65. Vorbild könnten die in den USA verbreiteten «Target Retirement Funds» sein, die für einzelne Jahrgänge optimiert für dieses Anlageziel investieren. Mit dem Alter wird die Anlagestrategie jeweils automatisch angepasst, um ein optimales Verhältnis zwischen Risiko und Rendite zu gewährleisten.
Auf wie viel dieses Kapital bis zum 65. Geburtstag anwächst, hängt stark von den Renditeannahmen ab. Was ist realistisch? Die traditionell eher konservativ investierenden Pensionskassen haben in den letzten 20 Jahren etwas weniger als 4 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaftet – der norwegische Staatsfonds in derselben Zeitspanne real, also nach Abzug der Inflation, rund 4,2 Prozent. In der Schweiz erzielte man mit einer reinen Aktienstrategie in den letzten 100 Jahren im Schnitt 5,6 Prozent Rendite pro Jahr – mit einer gemischten Strategie analog Norwegen etwa 4,5 Prozent (jeweils nach Abzug der Inflation). Generell wird künftig eine etwas tiefere Rendite erwartet – für das Rechenbeispiel verwende ich deswegen Werte, die etwas unterhalb den historischen liegen. Im Schnitt rechne ich mit einer Rendite von etwa 4,1 Prozent pro Jahr.[2]
Bis zum 65. Geburtstag steigt das investierte Kapital dank Zinseszins auf fast 700 000 Franken an. Der Neurentner zahlt dann die 50 000 Franken dem Bund zurück, der Rest wird als AHV-1a-Rente ausbezahlt – rund 2500 Franken pro Monat, was der heutigen Maximalrente entspricht und zivilstandsunabhängig funktioniert. Auch pensionierte Ehepaare würden die volle Rente erhalten (zweimal 2500 Franken) statt wie heute nur das Eineinhalbfache. Auch Minimal- und Maximalrenten wären grundsätzlich passé – jeder erhält bei Geburt gleich viel. Im Jahr 2091 – zum 800. Geburtstag der Schweiz – werden die ersten Renten nach diesem neuen System ausbezahlt; Personen mit Jahrgang 2026 werden dann 65 Jahre alt.
Die bestehende AHV wird in dieser Übergangszeit bis 2091 weiterhin wie bis anhin funktionieren und Renten auszahlen. Auch nach 2091 wird sie noch einige Jahre weiter Renten auszahlen müssen – so lange, bis die letzte Person mit Jahrgang 2025 oder früher gestorben ist. Die heutigen Lohnabzüge von 8,7 Prozent fallen im Anschluss vollständig weg, was zu einer entsprechenden Nettolohnerhöhung für alle Arbeitnehmer führt. Auch die heutigen Bundessubventionen fallen weg. Heute finanziert der Bund via ordentliches Bundesbudget 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben. Zurzeit sind dies mehr als 10 Milliarden Franken pro Jahr – ein Betrag, der in den nächsten Jahren stark ansteigen wird, weil sich mit der Pensionierungswelle der Babyboomer die Anzahl Rentner erhöhen wird. Der Bund kann über dieses Geld dann anderweitig verfügen oder es via Steuersenkungen der Bevölkerung zurückgeben.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Systemumstellung abgeschlossen: Die AHV-Renten werden nicht mehr via Umlageverfahren finanziert, sondern in der neuen Säule 1a via ein durch den Bund gewährtes zinsloses Darlehen (Startkapital mit Rückzahlung). Dank dem Zinseszins bzw. dem dritten Beitragszahler können wir künftig auf Lohnabzüge verzichten und die Rente für tiefe Einkommen erhöhen. Das Startkapital finanziert sich zudem langfristig durch dessen Rückzahlung 65 Jahre später. Der grosse Vorteil dabei ist, dass nicht mehr andere (Reiche, Erwerbstätige, Nachkommen) die eigene Rente finanzieren, sondern quasi mein künftiges Ich. Die Generationen werden so nicht mehr gegeneinander ausgespielt, die Demografie spielt keine grosse Rolle mehr: Werden künftig mehr Babys geboren, steigen verzögert auch die Rückzahlungen.
Wie finanzieren wir den Start?
Die grösste Herausforderung ist der Beginn, weil dann die Rückzahlungen noch nicht fliessen (die ersten 65 Aufbaujahre). Der Bund benötigt rund 4 Milliarden Franken pro Jahr für die individuellen Startkapitale der Neugeborenen (2024: 80 000 Neugeborene), und das jedes Jahr bis 2091, wenn die ersten Rückzahlungen fliessen. Eine Finanzierungsmöglichkeit sind neue Schulden mit entsprechenden Zinszahlungen. Alternativ kann das Geld dem ordentlichen Bundesbudget entnommen und in anderen Bereichen eingespart werden. Oder der Bund kann neue Steuern erheben respektive bestehende erhöhen. Eine vierte Möglichkeit sehe ich bei den AHV-Renten für die oberen 5 bis 10 Prozent. Statt diesen eine Rente auszuzahlen, verwenden wir diesen Betrag (rund 3 bis 6 Milliarden Franken pro Jahr) zur Finanzierung der Startkapitale. Es wäre eine Abkehr vom Grundsatz, dass alle Personen eine AHV-Rente erhalten, doch üblicherweise greift der Schweizer Staat nur dann subsidiär unterstützend ein, wenn die betroffene Person aus eigenen Kräften den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (etwa in der Sozialhilfe).
Weiter müssen wir klären, wie wir damit umgehen, dass sich die Renditen am Kapitalmarkt von Jahr zu Jahr stark unterscheiden können. So ist es durchaus möglich, dass eine im Folgejahr geborene Person aufgrund eines schlechten Börsenjahres eine um 10 oder 20 Prozent tiefere Rente erhalten würde als eine Person, die ein Jahr früher zur Welt kam. Solche (zumindest empfundenen) Ungerechtigkeiten würden Konflikte nicht mehr zwischen den Generationen, jedoch innerhalb einer Generation schaffen. Dieses Risiko lässt sich aber minimieren, indem der Bund die Säule-1a-Renten glättet. Jahrgänge mit einem schlechten Börsenjahr erhielten einen Bonus, jene mit einem guten einen Malus.
Ersatz oder Ergänzung zur heutigen AHV
Insgesamt bringt die Säule 1a viele Vorteile. Dank dem Zinseszins, der 65 Jahre lang wirken kann, können wir höhere Renten auszahlen als im heutigen System. Der Bund gewinnt durch den Wegfall der AHV-Subventionen finanziellen Spielraum und die Erwerbstätigen erfahren durch den Wegfall der Lohnabzüge eine Lohnerhöhung um fast 10 Prozent. Die finanzielle Stabilität ist durch die Rückzahlung des Startkapitals garantiert und hängt nicht mehr von demografischen Gegebenheiten ab.
Ein Systemwechsel bringt immer einige Risiken mit sich – die Schweizer Bevölkerung ist deswegen traditionell skeptisch gegenüber grossen Würfen. Doch das Geniale an der Säule 1a ist, dass wir sie über die nächsten Jahrzehnte aufbauen können, ohne uns von der heutigen AHV abkehren zu müssen – den finalen Entscheid können wir 2091 fällen. Denkbar ist auch eine kleinere Säule 1a als Ergänzung zur heutigen AHV mit einem tieferen Startkapital von beispielsweise 25 000 Franken pro Neugeborenes. Die daraus resultierende Rente dürfte ausser bei optimistischen Renditeannahmen nicht existenzsichernd sein, doch das Gesetz des Zinseszinses und dessen Vorteile gelten auch so.
Die umlagefinanzierte AHV passte ins 20. Jahrhundert, weil schnell Renten zur Bekämpfung der Altersarmut ausgezahlt werden mussten. Nun sollten wir den nächsten Schritt gehen und mit der Säule 1a den Zinseszins nutzen, um die Renten existenzsichernd zu machen – ohne hohe Steuern und Abgaben.
[1] Zeitraum 2004 bis 2024 (Quelle: Asset Management Association Switzerland).
[2] In jungen Jahren und zu Beginn des Arbeitslebens ist eine Anlagestrategie sinnvoll, die hauptsächlich auf Aktien setzt. Erst im Alter sollte der Anteil Obligationen erhöht werden. Die Rendite ist dadurch zu Beginn eher hoch und sinkt dann bis zur Pensionierung.