
So holen Sie mehr aus Ihrer
Altersvorsorge heraus
Viele Leute sind sich nicht bewusst, wie viel Geld sie in der zweiten und dritten Säule ansparen können. Dazu gilt es jedoch rechtzeitig die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen.
Die Menschen in der Schweiz werden älter, die Zinsen verharren auf sehr tiefem Niveau. Diese Kombination setzt das Vorsorgesystem unter Druck. Umso wichtiger ist es, dass jeder das Heft selbst in die Hand nimmt und die eigene Vorsorge stärkt. Das rückt insbesondere die Pensionskasse in den Fokus. Sie ist das zentrale Gefäss, mit dem wir für die Zeit nach der Pensionierung sparen. Viele Erwerbstätige denken nicht daran, dass das dort angesparte Alterskapital ihnen gehört: Die Mehrheit der erwerbstätigen Versicherten (56 Prozent) rechnet es nicht zum eigenen Vermögen, wie eine Umfrage des Instituts Sotomo zeigt. Dabei kann sich in der zweiten Säule über das gesamte Erwerbsleben ein beachtliches Guthaben ansammeln, wie ein Beispiel deutlich macht: Wer 100 000 Franken verdient und immer in die Pensionskasse einzahlt, äufnet innert vier Jahrzehnten über 370 000 Franken. Dazu kommen die Zinsen, die sie oder er in dieser Zeit erhält. Diese bestimmen das Altersguthaben massgeblich. Bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 1 Prozent sind es im Beispiel über 70 000 Franken zusätzlich. Wenn der Zinssatz nur ein Prozentpunkt höher ausfällt, sind es gar fast 160 000 Franken mehr.
Die Sache hat aber einen Haken: Der Versicherte kann in der Regel keinen Einfluss darauf nehmen, wie das Guthaben verzinst wird. Denn meist legt der Stiftungsrat der Pensionskasse den Zinssatz fest und rechnet dabei eher konservativ. So hätte es in guten Jahren an der Börse eigentlich mehr Rendite gegeben. Der Zins scheint in diesen Jahren eher bescheiden zu sein. Umgekehrt ist der fixe Zins dann ein Vorteil, wenn Aktien, Obligationen & Co. stark nachgeben. Wie Studien zeigen, legen Pensionskassen das von ihnen verwaltete Geld im Schnitt zu je etwa einem Drittel in Aktien und Obligationen an. Ein weiteres Viertel der Pensionskassengelder ist in Immobilien und Hypotheken investiert. Das restliche Geld verteilt sich auf übrige Anlagen wie Private Equity, Wandelanleihen, Rohstoffe, Hedge Funds und Liquidität (siehe Abbildung).
Der Versicherte hat keinen Einfluss auf die Anlagestrategie (Ausnahme ist die 1e-Kadervorsorge, siehe weiter unten). In der Pensionskasse ist die Entscheidungsfreiheit in weiteren Bereichen eingeschränkt. So ist die Pensionskasse meist durch den Arbeitgeber bestimmt – man kann nicht selbst wählen, wo man versichert sein will.
Sparen mit Pensionskasseneinkauf
Trotzdem bietet die zweite Säule Möglichkeiten, die eigene finanzielle Situation im Alter zu beeinflussen. Bei einigen Pensionskassen können sich die Versicherten für etwas grössere oder kleinere Sparbeiträge entscheiden, als standardmässig für sie vorgesehen sind. Die Beiträge des Arbeitgebers bleiben aber gleich. Einer der wichtigsten Hebel, die man bei der Pensionskasse bedienen kann, sind Einkäufe. Mit Einkäufen lassen sich die Leistungen im Alter verbessern, fehlende Beitragsjahre nachholen und Lücken schliessen, die durch Lohnerhöhungen entstanden sind. Vor allem sind sie steuerlich sehr attraktiv. Einkäufe in die Pensionskasse kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Einmal einbezahlt, fallen auf dem Kapital zudem keine Ertrags- und Vermögenssteuern an. Beim Bezug wird zwar eine Auszahlungssteuer fällig, der Steuersatz ist aber tiefer als beim Einkommen.
Die Steuerersparnis von Einkäufen ist umso grösser, je höher das steuerbare Einkommen ist und je schneller das Geld wieder bezogen wird. Die höchste Rendite erzielt man deshalb mit einem Einkauf in den letzten Jahren vor der Pensionierung. Allerdings: Wer sein Altersguthaben als Kapital statt als Rente beziehen möchte, muss sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst muss man die Steuern nachliefern, die man dank dem Einkauf gespart hat. Ein Einkauf ist bei manchen Kassen generell nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich, auch wenn man das Guthaben dereinst…

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Dieser Artikel ist in Sonderpublikation 42 – Februar 2022 erschienen. Er ist nur registrierten, zahlenden Nutzern zugänglich. Vollen Zugang erhalten Sie über unsere attraktiven Online- und Printangebote.
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